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# taz.de -- Bremer Umgang mit IS-Terroristen: „Jeden Einzelfall prüfen“
> Wie gefährlich sind IS-Kämpfer, die nach Bremen zurückkommen? Das Bremer
> LKA hält engen Kontakt zu den Bundesbehörden.
Bild: Soldaten verhaften einen IS-Kämpfer im Irak im Februar 2017
Bremen taz | Wie sollte Bremen umgehen mit IS-Kämpfern, ihren Frauen und
Kindern? Bundespolitisch wird derzeit über die Rücknahme von gefangenen
IS-KämpferInnen in Nordsyrien und im Irak diskutiert. Klar aber ist: Die
Re-Integration, Inhaftierung, Betreuung oder Beobachtung von
dschihadistischen RückkehrerInnen obliegt letztendlich den lokalen
Beratungsstellen und Sicherheitskräften. Auch in Bremen. Nach Informationen
der taz befinden sich aktuell mindestens zwei Frauen in Haft im Irak.
Laut Daniel Heinke, Terrorismusexperte und Leiter des Landeskriminalamtes
in Bremen, stünde Bremen wegen der zwei im Irak inhaftierten Frauen in
engem Kontakt mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesinnenministerium.
Dazu, ob sich auch in Nordsyrien noch Menschen aus Bremen in Gewahrsam
befänden, gebe es keine sicheren Erkenntnisse.
Insgesamt sind laut Heinke 30 Erwachsene aus Bremen „mit islamistischer
Motivation“ ausgereist, hinzu kämen Kinder. Neun Menschen seien
zwischenzeitlich zurückgekehrt. „Von den übrigen gehen wir davon aus, dass
sie entweder getötet wurden, sich noch in dem Gebiet aufhalten oder in
einem Drittland inhaftiert sind“, sagte Heinke.
Die Frage, welche Gefahr von Rückkehrern ausgehe, könne man pauschal nicht
beantworten. „Es gibt Personen, die von ihren Erlebnissen desillusioniert
sind und der Gewaltbefürwortung den Rücken gekehrt haben“, sagt der
LKA-Chef. „Andere wenden sich womöglich anderen Formen des Kampfes zu.
Deshalb müssen wir jeden Einzelfall prüfen.“
Eingerichtet ist dafür in Bremen nun die ressortübergreifende
„Kompetenzzentrum Deradikalisierung und Extremismusprävention“ (Kodex), die
im Falle von Rückkehrern unterschiedliche Maßnahmen koordinieren soll. „Es
geht darum festzustellen, ob jemand in erster Linie Hilfe braucht, ob die
Gefahrenabwehr im Vordergrund steht oder das Strafverfolgungsinteresse“,
sagt Heinke.
Längst nicht in allen Fällen aber liegen belastbare juristische Vorwürfe
gegen IS-Kämpfer vor. Heinke fordert deshalb, eine bessere Zusammenarbeit
der europäischen Behörden, insbesondere aber eines Austausches „Battlefield
evidence“, von Beweismitteln die vor Ort von den Koalitionskräften gefunden
wurden.
Auch, weil sie selbst mit der juristischen Verfolgung der Gefangen
überfordert sind, hatten die kurdisch geführten „Syrischen Demokratischen
Kräfte“ in Nordsyrien zuletzt die Vereinten Nationen dazu aufgerufen,
internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten.
Bundesweit an Fahrt aufgenommen hatte die Diskussion, nachdem US-Präsident
Donald Trump unter anderem Deutschland dazu aufgefordert hatte, IS-Kämpfer
zurückzunehmen. Derzeit befinden sich mehr als 800 IS-Kämpfer in Syrien in
Haft. Darunter ist auch eine größere zweistellige Zahl von Männern, Frauen
und Kindern aus Deutschland.
## Staatsangehörigen kann die Rückkehr nicht verwehrt werden
Zudem sind laut Kölner Stadt-Anzeiger nach dem Fall der IS-Hochburg Rakka
bis zu 400 DschihadistInnen aus Deutschland frei unterwegs. Drei Viertel
von ihnen besitzen einen deutschen Pass.
Juristisch ist dabei klar, dass deutschen Staatsangehörigen die
Wiedereinreise nicht verwehrt werden kann. Konsularisch ist die
Organisation der Rückkehr allerdings ein Problem. Die Botschaft in Syrien
ist geschlossen, die von der kurdischen YPG kontrollierten Gebiete in
Nordsyrien werden von Deutschland nicht als eigener Staat anerkannt.
Mehlike Eren-Wassel von der Beratungsstelle „Kitab“ erklärte, dass
zumindest die Rückkehrer, die sich freiwillig an sie wendeten, meistens
wieder in ein normales Leben einsteigen wollten. Dafür sieht sie in diesen
Fällen durchaus Chancen. Zusammen mit anderen Beratungsstellen hatte
„Kitab“ bereits Anfang 2017 einen Rückkehrer-Leitfaden erstellt und eine
ressortübergreifende Zusammenarbeit gefordert, wie es nun durch „Kodex“ in
Bremen umgesetzt wurde.
20 Feb 2019
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
IS-Terror
„Islamischer Staat“ (IS)
Rückkehrer
Bremen
Staatsbürgerschaft
Prozess
„Islamischer Staat“ (IS)
IS-Terror
Bundesgerichtshof
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