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# taz.de -- Kommentar Ende Wahlrechtsausschluss: Kein „Wähler-TÜV“ für n…
> Niemand darf wegen einer Erkrankung oder kognitiven Behinderung vom
> Wählen ausgeschlossen werden. Eine überfällige Entscheidung.
Bild: Freie Wahl für alle: Laut Bundesverfassungsgericht darf niemand pauschal…
Psychisch Kranke und Menschen mit kognitiven Behinderungen [1][dürfen nicht
pauschal vom Wählen ausgeschlossen werden, hat das Bundesverfassungsgericht
geurteilt]. Das ist gut und war lange überfällig.
Überfällig ist es nicht nur, weil es in vielen europäischen Ländern keinen
Wahlrechtsausschluss wie in Deutschland gibt. Sondern auch, weil in
Deutschland bislang zwei Gruppen existierten: Da gibt es die Menschen mit
kognitiven Einschränkungen, die unter gesetzlicher Betreuung „in allen
Angelegenheiten“ stehen und [2][ebendeshalb nicht wählen dürfen]. Um diese
Gruppe geht es in dem Urteil. Sehr viel größer aber ist die Gruppe der
Demenzkranken, die über eine Vorsorgevollmacht von Angehörigen betreut
werden und ihr Wahlrecht behalten, auch wenn sie ihre Familie nicht mehr
erkennen.
Wann immer eine Wahl ansteht, wird für Demenzkranke in Deutschland zu
Tausenden Briefwahl beantragt. Wer dann wirklich wo und warum das Kreuzchen
macht, kann niemand überprüfen. Angeblich kommen aus Caritas-Heimen
besonders viele Wahlzettel mit CDU-Kreuzchen, aus Heimen der
Arbeiterwohlfahrt viele mit SPD-Kreuzchen, hat eine SPD-Politikerin mal vor
Jahren in Bezugnahme auf Wahlhelferkreise erzählt.
Aber selbst wenn man unterstellt, dass WählerInnen mit starken kognitiven
Beeinträchtigungen leichter manipulierbar sind, so darf das nie ein Grund
sein, diese Gruppen von Wählen auszuschließen. Auch die Wahlentscheidungen
von nichtbehinderten Menschen beruhen ja nicht immer auf tiefer Kenntnis
der Parteiprogramme, sondern richten sich nach vagen Gefühlslagen,
Sympathien, Vorurteilen. Es wäre lächerlich, wollte jemand Grenzwerte für
eine Art „WählerInnen-TÜV“ einführen.
Der Ehrgeiz von Angehörigen, Begleitern, BetreuerInnen von kognitiv
Beeinträchtigten sollte darin bestehen, die Wahlfreiheit der ihnen
Anvertrauten zu stützen. Mit Infos, Gesprächen, Begleitungen. Wählen ist
viel mehr als nur wählen: Es ist Aufregung, Anregung, Dazugehören.
Hoffnung. [3][Inklusion]. Das gilt es zu schützen.
21 Feb 2019
## LINKS
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[3] /Tag-der-Menschen-mit-Behinderung/!5555136
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Wahlen
Bundesverfassungsgericht
Wahlrecht
Menschen mit Behinderung
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Opposition
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psychische Gesundheit
Burkhard Lischka
Lesestück Recherche und Reportage
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