| # taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt dürfen erst mal all… | |
| > Vollbetreute Behinderte und psychisch kranke Straftäter dürfen nicht | |
| > wählen. Das ist verfassungswidrig entschied nun das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Insgesamt betrifft der Wahlrechtsausschluss bisher 84.000 Menschen. Sie d… | |
| Karlsruhe taz | Während die Reform des Wahlrechts im Bundestag nicht | |
| vorankommt, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt Fakten geschaffen. Die | |
| bisherigen Regelungen zum [1][Wahlrechtsausschluss bestimmter Menschen mit | |
| Behinderung und psychisch Kranker] wurden für nichtig erklärt. Falls es | |
| keine Mehrheit für eine Neuregelung gibt, wird es keine | |
| Wahlrechtsausschlüsse mehr geben. | |
| Bisher sind Menschen, für die in allen Angelegenheiten ein rechtlicher | |
| Betreuer bestellt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Betroffen sind | |
| bundesweit rund 81.000 Personen. Auch Straftäter, die bei Begehung der Tat | |
| schuldunfähig waren und deshalb in der Psychiatrie untergebracht sind, | |
| dürfen derzeit nicht wählen. Hier geht es um rund 3.000 weitere Personen. | |
| Gegen die Bundestagswahl 2013 hatten deshalb sieben Betroffene, die nicht | |
| wählen durften, Wahlbeschwerde erhoben. Organisiert wurde das Verfahren von | |
| der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Caritas Behindertenhilfe und | |
| Psychiatrie (CBP). Sie wollten damit nicht die Ungültigkeit der | |
| Bundestagswahl erreichen, sondern eine Korrektur des Bundeswahlgesetzes für | |
| die Zukunft. Nachdem der Bundestag die Wahlbeschwerde abgelehnt hatte, | |
| landete das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und hatte dort jetzt | |
| Erfolg. | |
| Die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss verstoßen gegen das Prinzip der | |
| allgemeinen Wahl und [2][diskriminieren zudem Behinderte], so der Zweite | |
| Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die betroffenen Gruppen würden „ohne | |
| hinreichenden sachlichen Grund“ von der Wahl ausgeschlossen. Es werde | |
| Menschen das Wahlrecht verwehrt, die teilweise durchaus selbstbestimmt | |
| wählen könnten, während andere Gruppen wählen dürfen, obwohl an ihrer | |
| Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit Zweifel bestehen. | |
| ## Zufälligkeiten führen zu gerichtlichen Betreuern | |
| So hänge es von Zufälligkeiten ab, ob gerichtlich ein Betreuer „in allen | |
| Angelegenheiten“ bestellt wird oder ob dies nicht erforderlich ist, weil | |
| jemand schon frühzeitig in einer Vorsorgevollmacht bestimmt hat, wer ihn | |
| später einmal vertritt. Letztere Gruppe sei aber vom Wahlrechtsausschluss | |
| nicht betroffen. | |
| Auch der Ausschluss von schuldunfähigen Straftätern überzeugt die Richter | |
| nicht. Wenn die psychische Beeinträchtigung – etwa ein Wahnzustand – | |
| punktuell während einer Straftat vorlag, sei damit nicht dauerhaft die | |
| Wahlfähigkeit beeinträchtigt. | |
| Das Verfassungsgericht hält Wahlausschlüsse allerdings nicht generell für | |
| unzulässig. Personen, „die typischerweise nicht über die Fähigkeit zur | |
| Teilnahme am demokratischen Kommunikationsprozess verfügen“, könnten von | |
| der Wahl per Gesetz durchaus ausgeschlossen werden, so die Richter. | |
| Hierfür wäre aber ein neues Gesetz erforderlich. Ob sich die Koalition | |
| darauf einigen kann, ist fraglich. Die CDU/CSU-Fraktionsspitze hat zuletzt | |
| vorgeschlagen, in fraglichen Fällen individuell zu prüfen, ob jemand noch | |
| wählen kann. Die SPD lehnt dies ab und befürchtet, dass es künftig mehr | |
| Wahlausschlüsse geben wird als bisher. Auch Grüne und Linke wollen die | |
| Wahlausschlüsse generell abschaffen. | |
| 21 Feb 2019 | |
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| Christian Rath | |
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