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# taz.de -- Bundestag beschließt Gesetzesänderung: Vollbetreute dürfen wähl…
> Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut werden,
> dürfen nun an Wahlen teilnehmen. Für die Europawahl kam die Reform zu
> spät.
Bild: Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, die nun auch wäh…
Berlin dpa/afp | Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten
betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und
Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse
wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben. Für die
bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät – aber auf Antrag
dürfen die Betroffenen [1][trotzdem schon am 26. Mai wählen], weil das
Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem [2][entsprechenden
Eilantrag stattgegeben hatte].
Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht
einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie eine
psychische oder geistige Behinderung haben. Ihr genereller Wahlausschluss
war im Februar vom Bundesverfassungsgericht [3][als verfassungswidrig
eingestuft worden].
Menschen mit Behinderung, die vollbetreut werden, wird nun ebenso das
Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht
zur Wahl gehen.
Zudem wird ein neuer Passus ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, der sich mit
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe befasst. Demnach kann ein
Wahlberechtigter, der nicht lesen kann oder durch eine Behinderung an der
Stimmabgabe gehindert ist, Hilfe von einem anderen Menschen bekommen.
„Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
beschränkt“, heißt es in der Neuregelung. „Unzulässig ist eine
Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten
ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
besteht.“
Die Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft. Weiterhin vom Wahlrecht
ausgeschlossen bleiben Bürger, denen dieses Recht per Richterspruch
entzogen wurde. Dies ist etwa möglich, wenn jemand wegen Landesverrats oder
Wahlfälschung verurteilt wird.
17 May 2019
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