# taz.de -- Bundestag beschließt Gesetzesänderung: Vollbetreute dürfen wähl… | |
> Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, | |
> dürfen nun an Wahlen teilnehmen. Für die Europawahl kam die Reform zu | |
> spät. | |
Bild: Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, die nun auch wäh… | |
BERLIN dpa/afp | Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten | |
betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und | |
Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse | |
wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben. Für die | |
bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät – aber auf Antrag | |
dürfen die Betroffenen [1][trotzdem schon am 26. Mai wählen], weil das | |
Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem [2][entsprechenden | |
Eilantrag stattgegeben hatte]. | |
Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht | |
einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie eine | |
psychische oder geistige Behinderung haben. Ihr genereller Wahlausschluss | |
war im Februar vom Bundesverfassungsgericht [3][als verfassungswidrig | |
eingestuft worden]. | |
Menschen mit Behinderung, die vollbetreut werden, wird nun ebenso das | |
Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer | |
psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht | |
zur Wahl gehen. | |
Zudem wird ein neuer Passus ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, der sich mit | |
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe befasst. Demnach kann ein | |
Wahlberechtigter, der nicht lesen kann oder durch eine Behinderung an der | |
Stimmabgabe gehindert ist, Hilfe von einem anderen Menschen bekommen. | |
„Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom | |
Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung | |
beschränkt“, heißt es in der Neuregelung. „Unzulässig ist eine | |
Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die | |
selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten | |
ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson | |
besteht.“ | |
Die Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft. Weiterhin vom Wahlrecht | |
ausgeschlossen bleiben Bürger, denen dieses Recht per Richterspruch | |
entzogen wurde. Dies ist etwa möglich, wenn jemand wegen Landesverrats oder | |
Wahlfälschung verurteilt wird. | |
17 May 2019 | |
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