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# taz.de -- Flüchtlings-Bürgen zur Kasse gebeten: Helfer in Not
> Jonny Neumann soll 14.000 Euro bezahlen, weil er Hanna Aljarada geholfen
> hat. Das Geld verlangt das Jobcenter. Er ist nicht der einzige
> Betroffene.
Bild: Jonny Neumann (links) soll 14.00 Euro zahlen, weil er den Syrer Anna Alja…
Berlin taz | Hanna Aljaradas Augen blicken ernst, seine Hände schließen
sich um die weiße Porzellantasse mit dem roten Herz über dem Schriftzug „1.
FC Union“. „Ich musste weg aus Syrien“, sagt der 26-Jährige. „Und das …
der einzige Weg, um an ein Visum zu kommen – ansonsten hätte ich durch die
Türkei und über das Mittelmeer gemusst, um dann bis Deutschland zu laufen.“
Neben ihm lacht der Mann mit den kurzen grauen Haaren bitter auf. „Das kam
für uns gar nicht in Frage“, sagt Jonny Neumann. „Das ist doch unwürdig.�…
Der Berliner Apotheker Jonny Neumann wollte Aljarada helfen. Damit der
junge Mann nach Beirut reisen und sich dort mit einem Studentenvisum in der
Tasche in das Flugzeug nach Berlin setzen konnte, unterschrieb Neumann im
Juni 2015 eine Bürgschaft für Aljarada. So, wie auch Tausende andere es in
dieser Zeit getan haben, um Menschen aus Syrien legal nach Deutschland zu
holen. Und wie viele andere auch hat Neumann nun Post vom Jobcenter
bekommen: Er soll etwa 14.000 Euro zurückzahlen.
Im Jahr 2015 hatte Aljarada gerade sein Pharmaziestudium in der syrischen
Stadt Homs abgeschlossen und jobbte als Pharmakurier. Die Stadt, die damals
den Ruf der „Hauptstadt der Revolution“ hatte, war heftig umkämpft. Als
„total kaputt“ beschreibt Aljarada sie. Regierungstruppen belagerten und
bombardierten Homs, in der verschiedene Rebellengruppen die Stellung
hielten – darunter auch die Terrormiliz Islamischer Staat und der syrische
Ableger von al-Qaida.
„Mein Beruf war sehr gefährlich, ich musste viel draußen unterwegs sein.
Manchmal konnte ich abends nicht nach Hause zurück“, erzählt Aljarada.
Seine Nachbarschaft sei vollkommen zerstört gewesen, viermal sei er
umgezogen. Bald war für ihn klar, dass er in Syrien nicht bleiben konnte.
„Als junger Mann kann man sich dort kein Leben aufbauen“, sagt er. „Es gi…
keine Perspektive.“
## Apotheker Neumann ermöglicht Aljarada die Reise
Sein Onkel lebt schon seit etwa 30 Jahren in Berlin. Er ist Stammkunde in
der Apotheke mit der alten grünen Kinobank im Verkaufsraum, die im Berliner
Stadtteil Hellersdorf zwischen vielgeschossigen Plattenbauten liegt. Er bat
Neumann um Hilfe.
Die Idee: Aljarada sollte als Gastwissenschaftler zum Promovieren nach
Deutschland kommen, mit einem Studentenvisum. Dafür musste aber jemand
versichern, für die Kosten des Lebensunterhalts aufzukommen – und im Fall
der Fälle gezahlte staatliche Mittel zu erstatten. Neumann unterschrieb
diese Verpflichtungserklärung im Juni 2015, im März darauf reiste Aljarada
ein.
Nun sitzen Aljarada und Neumann im Hinterzimmer der Apotheke, beide Männer
haben sich weiße Apothekerkittel übergestreift. Die Augen hinter seiner
blassrosa gerahmten Brille zusammengekniffen, sucht der 59-Jährige in einem
Stapel Papieren nach einem Schreiben des Jobcenters Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg. Die Behörde habe, so steht da, von Juni 2017 bis
Ende September 2018 insgesamt 14.049,27 Euro an Sozialleistungen für
Aljarada erbracht. Und die habe Neumann „aufgrund der von Ihnen abgegebenen
Verpflichtungserklärung“ zu erstatten.
## In Deutschland sollen Bürgen 21 Millionen Euro zurückzahlen
Etwas mehr 2.500 solcher Bescheide haben Jobcenter in allen Bundesländern
Deutschlands in den vergangenen zwei Jahren verschickt, insgesamt geht es
um eine Summe von mehr als 21 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom Dezember
hervor. Die tatsächlichen Zahlen dürften noch deutlich höher sein, da der
Bund keine Aussagen über die von rein kommunalen Trägern betriebenen
Einrichtungen treffen kann. Hier liege die Aufsicht bei den Ländern.
Wie viel Geld die Behörden von Einzelpersonen und Einrichtungen wie etwa
Kirchengemeinden zurückfordern, variiert stark, es gibt Einzelbescheide
über etwa 1.700 Euro genauso wie solche über 61.757 Euro. Das dürfte nicht
zuletzt daran liegen, dass manche Menschen für ganze Familien gebürgt
haben.
Als Aljarada nach Deutschland kam, hatte er kein Anrecht auf
Sozialleistungen. Die Doktorandenstelle war nicht bezahlt, sein Onkel sowie
Neumann und der Doktorvater halfen ihm, über die Runden zu kommen. Im
September 2016 beantragte der junge Mann Asyl. „Ich wollte einen sicheren
Aufenthaltstitel, wollte selbstständiger sein“, sagt er. Im Sommer 2017
bekam er den positiven Bescheid, er hatte damit Anspruch auf
Sozialleistungen. Er besuchte seitdem mehrere Deutschkurse, zog in eine
Wohngemeinschaft, will in Zukunft als Apotheker arbeiten.
## Ein Antrag auf Asyl und die Folgen
„Ich stelle mir ja eigentlich vor, dass er mal mein Nachfolger hier in der
Apotheke wird“, sagt Neumann mit gerunzelter Stirn. Zumindest einen kleinen
Nebenjob will er Aljarada bald geben. Doch bis der tatsächlich als
Apotheker arbeiten darf, muss er noch mehrere Prüfungen ablegen, um seine
Berufsausbildung anerkennen zu lassen. „Das kann noch zwei Jahre dauern“,
sagt Aljarada. Deswegen beschloss er nach Anerkennung seines Asylantrags,
sich beim Jobcenter anzumelden.
„Ich habe zweimal beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
gefragt, ob das mit der Verpflichtungserklärung ein Problem wäre“, sagt
Aljarada. „Die haben gesagt, nein, das sei mit dem neuen Status alles
erledigt.“ Eine solche Beratung halte man „für unwahrscheinlich“, heißt…
auf Nachfrage aus der Berliner Innenverwaltung.
„Selbst den verschiedenen Behörden war nicht ganz klar, wie lange die
Verpflichtungserklärungen gelten“, sagt Jenny Fleischer, Neumanns
Rechtsanwältin. Sie hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und
vertritt weitere Personen, die gebürgt haben. Die meisten unterschrieben,
damit Syrer*innen aus humanitären Gründen über Landesaufnahmeprogramme nach
Deutschland kommen können – also über Maßnahmen, die die Länder extra
geschaffen hatten, um Menschen aus dem Bürgerkriegsland zu helfen. Der Weg
über ein Studentenvisum sei ein anderer, sagt Fleischer. In der Konsequenz
sitzen Neumann und die anderen Bürg*innen nun aber im gleichen Boot.
Einen Unterschied gibt es aber, und der ist zum Vorteil des Apothekers.
Neumann deutet auf das Dokument vor ihm. Dort heißt es, die Verpflichtung
gelte vom Tag der voraussichtlichen Einreise „bis zur Beendigung des
Aufenthalts“ oder „bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem
anderen Aufenthaltszweck“.
Bei den Landesaufnahmeprogrammen sind die Menschen aus humanitären Gründen
gekommen, was das Aufenthaltsgesetz in Abschnitt 5 regelt – dem gleichen
Abschnitt, der auch den Aufenthalt von Menschen mit Asyl und anderen
Schutztiteln beschreibt. Damit habe sich der Aufenthaltszweck nicht
geändert, hatte das [1][Bundesverwaltungsgericht 2017] erklärt –
Sozialleistungen seien also weiterhin zu erstatten.
Aljarada hingegen kam als Student. Die Regelungen dafür finden sich in
Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes. Als Flüchtling wird sein Aufenthalt
nun in Abschnitt 5 geregelt. „Hier ist der Fall viel klarer: Das ist
definitiv ein anderer Aufenthaltszweck“, sagt Rechtsanwältin Fleischer.
Neumann hätte also niemals einen Bescheid bekommen sollen.
Die Zahlungsaufforderung liegt nun aber vor Neumann auf dem Tisch. Und das
ist nicht die einzige Verwirrung, die bei diesem Thema in den Behörden zu
herrschen scheint. „Die Ausländerbehörden haben es oftmals unterlassen, die
Verpflichtungsgeber bei Unterzeichnung über die rechtlich bedeutsamen
Folgen zu informieren“, sagt Fleischer. Teils sei sogar falsch beraten
worden – die Unterzeichner*innen seien der Meinung gewesen, ab dem Moment
eines positiven Asylbescheids aus dem Schneider zu sein.
## Viele Bürgen bleiben im Paragrafendschungel hängen
Tatsächlich war die Rechtslage bis zum Sommer 2016 unklar, verschiedene
Behörden interpretierten sie unterschiedlich. So heißt es in einem Erlass
des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom April 2015 ausdrücklich:
„Mit der Titelerteilung nach erfolgreichem Asylverfahren wird der neue
Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt, so dass die Geltung einer
im Zusammenhang mit der Landesaufnahmeanordnung abgegebenen
Verpflichtungserklärung endet.“
Ähnliche Erlasse gab es aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
und Hessen. Folglich entschieden sich in diesen Ländern besonders viele
Menschen, eine Bürgschaft zu unterschreiben. In der Konsequenz werden dort
nun auch die meisten Kostenbescheide verschickt: Etwa 2.000 Bescheide
kommen aus diesen Ländern, die Forderungen machen rund 80 Prozent der
Gesamtsumme bundesweit aus.
Denn der Bund war anderer Meinung als die entsprechenden Länder. Im August
2016 schuf der Bundestag Klarheit: Das Integrationsgesetz legt fest, dass
Verpflichtungserklärungen für fünf Jahre gelten und auch ein positiver
Asylbescheid daran nichts ändert. Das gilt auch für bereits unterzeichnete
Erklärungen – bloß, dass diese nur für einen Erstattungszeitraum von drei
statt von fünf Jahren herangezogen werden sollen.
## Neumann will nicht zahlen
„Ich bezahle das auf keinen Fall“, sagt Apotheker Jonny Neumann. „Das ist
doch existenzbedrohend, gerade für Leute, die für mehrere Menschen gebürgt
haben.“ Einer dieser Leute ist Jan Schmidt aus Essen. Zusammen mit einer
zweiten Person hat er für eine sechsköpfige Familie gebürgt, seinen
richtigen Namen will er wegen der ungeklärten Situation nicht in der
Zeitung lesen. „Es war klar, dass die Familie aus dieser lebensbedrohlichen
Situation abhauen wird“, sagt er.
Die Frage sei nur das „Wie“ gewesen – mit Visum oder über das Mittelmeer
und den Balkan. „Und das mit vier Kindern“, sagt Schmidt. Einige Bekannte
hätten ihm damals abgeraten. Aber es gab ja den Erlass des
Landesinnenministeriums, und auch bei der Ausländerbehörde habe man ihm
damals gesagt: „Keine Sorge, sobald der Asylantrag gestellt ist, seid ihr
raus aus der Nummer.“ „Darauf haben wir uns verlassen“, sagt Schmidt.
Viele Bürg*innen wehren sich. Allein in Niedersachsen laufen derzeit nach
Recherchen des Evangelischen Pressedienstes 482 Verfahren vor Gerichten.
Erste Urteile fallen unterschiedlich aus, was teils auch an den jeweiligen
Einzelfällen liegt. So gab das Verwaltungsgericht Köln mehreren Bürg*innen
recht und erklärte, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sei nicht
ausreichend geprüft worden; in Gießen wiederum milderte das Gericht im
Dezember die Forderung lediglich um die Kosten für Kranken- und
Pflegeversicherung ab.
Rechtsanwältin Fleischer sieht die Politik in der Pflicht. „Bund und Länder
müssen sich jetzt zusammentun, um diejenigen unbürokratisch zu entlasten,
die sich während unklarer Rechtslage verpflichtet haben“, fordert sie –
„zum Beispiel über einen Erlass oder einen Nothilfefonds“. So sieht es auch
die Essener Anwältin Nizaqete Bislimi-Hošo, die in Nordrhein-Westfalen
Bürg*innen vertritt. „Diesen politischen Streit auf dem Rücken der Bürgen
auszutragen, ist nicht richtig“, sagt sie. Für viele Betroffene stehe ihre
Existenz auf dem Spiel.
Die „Verantwortung zur Lösung der Probleme“ liege auf Bundesebene, erklär…
auf taz-Anfrage die zuständigen Ministerien für Arbeit und für Integration
in Nordrhein-Westfalen. Mehrfach hätten die Minister in dieser
Angelegenheit die Bundesregierung kontaktiert und auf eine
bundeseinheitliche Lösung gedrängt, zuletzt sei das Thema im Herbst auf der
Innenministerkonferenz besprochen worden.
„Nach langem Zögern hat der Bund nunmehr die Bereitschaft signalisiert, zur
Entlastung der Bürgen einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln“,
heißt es aus dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Flüchtlinge und
Integration. Konkrete Vorschläge dafür gebe es allerdings noch nicht. Vom
Bundesarbeitsministerium wird dazu erklärt, es sei Anliegen der
Bundesregierung, „zeitnah sachgerechte Lösungen zu finden“. Die dazu
erforderlichen Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
## Gelder werden vorläufig nicht eingetrieben
Für die Bürg*innen heißt das: weiter bangen. Viele der Forderungen für
Menschen, die vor der neuen Rechtslage gebürgt haben, wurden wegen
entsprechender Verjährungsfristen zwar schon versandt. Sie werden aber
bisher nicht eingetrieben – darauf hatten sich die Bundesministerien für
Arbeit und Inneres, das Bundeskanzleramt sowie die Länder Niedersachsen und
Hessen wegen der Rechtsunsicherheiten im März geeinigt.
Nicht für alle Betroffenen ist das gleich ersichtlich – ein Problem, das
auch das Ministerium anerkennt. Man prüfe derzeit gemeinsam mit der
Bundesagentur für Arbeit, „inwieweit die entsprechenden
Erstattungsbescheide so umformuliert werden können, dass einerseits
Missverständnisse auf Seiten der Verpflichtungsgeber vermieden werden,
andererseits aber die rechtlichen Wirkungen – Verhinderung der Verjährung –
weiterhin sichergestellt sind“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit.
Neumann bereut nicht, damals unterschrieben zu haben. „Was wäre denn die
Alternative gewesen“, fragt er. „Hanna in Syrien zu lassen?“ Auch für Jan
Schmidt aus Essen geht es um mehr als nur die Zahlungsaufforderungen.
„Warum schafft ein Land wie Deutschland nicht sichere Fluchtwege“, fragt
er. Derzeit zwinge man die Menschen, ihr Leben zu riskieren, Kinder gingen
jahrelang nicht zur Schule. „Damit jemand doch legal herkommen kann, müssen
Privatleute mit ihrem Vermögen in die Bresche springen“, sagt Schmidt. „Das
ist doch total absurd.“
22 Jan 2019
## LINKS
[1] https://www.bverwg.de/260117U1C10.16.0
## AUTOREN
Dinah Riese
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