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# taz.de -- Einschränkung von Klagerechten: Angriff auf die Öko-Kläger
> Scharfe Attacke auf Umweltverbände: Die Bundesländer fordern, dass BUND,
> Nabu und Co nur noch eingeschränkt vor Gericht ziehen dürfen.
Bild: Kohlekraftwerk Voerde: Nicht nur Demos, auch Klagen sind Instrumente von …
Berlin taz | Die Bundesländer wollen die Klagerechte von Umweltverbänden,
die vor Gericht gegen umstrittene Behördenentscheidungen vorgehen, stark
einschränken. Anders als bislang geregelt sollen nach diesen Vorstellungen
Organisationen wie BUND, Nabu oder WWF in Zukunft nur noch Prozesse führen
dürfen, wenn direkt Umweltbelange bedroht sind. Außerdem wollen die
Bundesländer die Position der Kläger im Prozess durch die sogenannte
„Präklusion“, dem Ausschluss von Einwänden, schwächen. Darauf soll nach
einem Beschluss der 89. Justizministerkonferenz vom November, der jetzt
bekannt wurde und der taz vorliegt, die Bundesregierung hinwirken.
Der Beschluss, der auf Antrag des rot-grün regierten Bremen mit Mehrheit
angenommen wurde, hat zwar wenig Chancen, schnell realisiert zu werden.
Aber er passt in die politische Landschaft. Derzeit werden vielfach die
Rechte von Umweltverbänden in Frage gestellt.
So will die CDU prüfen lassen, ob die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch
gemeinnützig ist, die erfolgreich Fahrverbote wegen Überschreitung der
Schadstoffgrenzwerte einklagt. [1][Außerdem gibt es Stimmen in der Union,
die die Einschränkung von Verbandsklagen fordern]. Die Große Koalition im
Bund hat sich im Verkehrsbereich vorgenommen, das „Verbandsklagerecht in
seiner Reichweite“ zu überprüfen und sich auf EU-Ebene für die
Wiedereinführung der Präklusion“ einzusetzen. Und im November forderte der
Zentralverband der deutschen Seehäfenbetriebe (ZDS), die
EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entschärfen, mit der Umweltverbände
erfolgreich gegen die Vertiefung von Flüssen klagen.
Am gleichen Tag, dem 15. November, formulierten die Justizminister der
Länder bei ihrer Herbsttagung in Berlin die Attacke auf zwei der
wichtigsten Instrumente der Öko-Kläger. Sie „sprechen sich dafür aus, die
[2][Aarhus-Konvention] und das einschlägige Unionsrecht dergestalt
anzupassen, dass die materielle Präklusion und die Beschränkung des
gerichtlichen Prüfungsumfangs auf umweltbezogene Rechtsvorschriften wieder
umfassend in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aufgenommen werden können“,
heißt es in dem Beschluss. Gerade um das „UmweltRG“ hatte es ein
jahrelanges Tauziehen gegeben.
## Noch sind Hamster auch nach Prozessbeginn wichtig
Weil Deutschland den Verbänden nicht das Recht einräumte, etwa gegen
Projekte zu klagen, die das Baurecht betrafen, hatte es genauso gegen
internationales Recht verstoßen: Gegen die Aarhus-Konvention zur
Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen und das EU-Recht,
das diese Konvention umsetzt. Erst im Sommer 2017 hatte die Bundesregierung
das Gesetz so geändert, dass die Verbände auch klagen können, wenn nicht
nur Umweltrecht betroffen ist. Auch können sie nun nach Prozesseröffnung
noch neue Sachverhalte einbringen: wenn etwa erst später eine Population
von Hamstern gefunden wird, wo ein Einkaufszentrum geplant ist.
Diese Vorteile für die Umweltverbände wollen die Länder nun zurückdrehen.
Mit der „Präklusion“, die diese nachträglichen Argumente ausschließt,
sollen die Kläger weniger Möglichkeiten zum Einspruch haben. So solle
„möglichst früh Rechtssicherheit geschaffen und verhindert werden, dass
Verfahren aus taktischen Gründen in die Länge gezogen werden“, erklärte die
Bremer Justizverwaltung auf Anfrage der taz. „Die Klagebefugnis der
Umweltschutzverbände wird keineswegs eingeschränkt. Es handelt sich also um
reine Verfahrensvorschriften.“
## Bundesumweltministerium prüft
In Bremen laufen derzeit Klagen des BUND [3][gegen die Vertiefung der
Weser] und den Ausbau des Hafens in Bremerhaven. Diese Verfahren seien
nicht betroffen, das Ganze sei eine langfristige Planung, heißt es aus dem
Justizressort – dessen Chef Martin Günthner (SPD) ist praktischerweise auch
Häfensenator.
Ein solches Verfahren zur Revision von EU- und Völkerrecht könne aber „20
bis 30 Jahre dauern“, so ein Experte. Der Vorstoß der Länder wird nun im
Bundesumweltministerium geprüft. Im Januar werde man die anderen Ressorts
einladen, um zu klären, „wie wir mit dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
umgehen werden“, sagte ein Sprecher.
27 Dec 2018
## LINKS
[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kriterien-fuer-klagebefugn…
[2] https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/aarhus-konv…
[3] /!5335781/
## AUTOREN
Bernhard Pötter
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