# taz.de -- Nachkommen von NS-Verfolgten: Ausgebürgert bleibt ausgebürgert | |
> Marlene Rolfes Mutter floh vor den Nazis nach England. Nun möchte die | |
> Tochter Deutsche werden. Das geht nicht. | |
Bild: Merlene Rolfe hat einen deutschen Pass beantragt | |
LONDON/BERLIN taz | In einem Café im Londoner Stadtteil Islington liest | |
Marlene Rolfe von einem alten Blatt Papier. Ihr moderner Pagenschnitt, der | |
rote Lippenstift und ihr grüner Wollpullover geben der 72-jährigen | |
Künstlerin etwas Selbstbewusstes und Gegenwärtiges. Das Dokument, das sie | |
vorsichtig in ihren Händen hält, ist die auf Deutsch verfasste Erklärung | |
ihrer Mutter über deren Inhaftierung in Nazi-Deutschland. | |
„Weil sie 1936 Flugblätter verteilte, wurde sie in verschiedene deutsche | |
Zwangsanstalten gesteckt, am Ende ins KZ Ravensbrück“, erzählt Marlene | |
Rolfe über ihre aus Berlin stammende Mutter. Ilse Rolfe, geborene | |
Gostynski, war Jüdin und Kommunistin. Im Mai 1939 kam sie auf freien Fuß – | |
unter der Auflage, Deutschland sofort zu verlassen. | |
So fand sich Ilse Rolfe kurz vor Kriegsausbruch in Großbritannien wieder. | |
Im November 1941 wurde ihr per Reichsverordnung die deutsche | |
Staatsbürgerschaft entzogen – so wie allen im Ausland lebenden deutschen | |
Jüdinnen und Juden. Ihre Mutter, die nicht hatte fliehen können, wurde 1942 | |
im deutschen Vernichtungslager Belzec in Polen ermordet. | |
Zehntausende Juden flohen zwischen 1933 und 1945 vor der Verfolgung durch | |
das Nazi-Regime nach Großbritannien. Nur wenige kehrten nach dem Krieg | |
zurück. Auch Ilse Rolfe blieb in Großbritannien. Seit März 1945 mit einem | |
Engländer verheiratet, kam im Januar 1946 ihre Tochter Marlene auf die | |
Welt. | |
## Marlene Rolfe möchte Deutsche werden | |
Nach Deutschland zog es Ilse Rolfe nach dem Krieg nur noch im Urlaub, trotz | |
einiger Wehmut. „Sie blieb ihr Leben lang eine echte Berlinerin, der die | |
Berliner Atmosphäre fehlte“, berichtet Marlene Rolfe. Trotz aller Narben, | |
die die NS-Zeit gerissen hatte, war die Verbindung ihrer Mutter mit der | |
alten Heimat immerhin so groß, dass sie 1975 von London aus die | |
Wiedereinbürgerung beantragte und Doppelstaatsbürgerin wurde. Nun will auch | |
ihre Tochter, Marlene Rolfe, einen deutschen Pass bekommen. Doch das könnte | |
schwierig werden. | |
Der Brexit hat die Zahl von Briten stark ansteigen lassen, die einen Antrag | |
auf einen deutschen Pass stellen. Davon erhoffen sie sich, auch nach einem | |
EU-Austritt des Königreichs ihre persönliche Freizügigkeit erhalten zu | |
können. Bei einem großen Teil der AntragstellerInnen handelt es sich um | |
Menschen, die einst vor dem NS-Regime geflohen sind, oder deren Nachkommen. | |
Dabei können sie sich auf Artikel 116, Absatz 2 des Grundgesetzes berufen. | |
Danach sind „frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. | |
Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, | |
rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre | |
Abkömmlinge“ auf Antrag einzubürgern. | |
Allein von Januar bis Oktober 2018 gingen unter Berufung auf diesen Passus | |
1.228 Anträge bei den Auslandsvertretungen Deutschlands im Vereinigten | |
Königreich ein. 1.667 Anträge waren es 2017, 684 im Jahr 2016, als der | |
Brexit eingeleitet wurde. Zum Vergleich: 2015 begehrten nach Angaben der | |
Bundesregierung gerade einmal 43 BritInnen eine „Einbürgerung im Rahmen der | |
Wiedergutmachung“. | |
Marlene Rolfe stellte ihren Antrag am 24. August 2017. Eine Antwort hat sie | |
bislang nicht erhalten. Dabei geht es doch eigentlich um eine Formsache, | |
oder? Doch in ihrem Fall sieht das anders aus. Denn sie gehört zu einer | |
speziellen Gruppe, bei denen das ein Problem ist. | |
## Reichsgesetz contra Grundgesetz | |
Es geht um eine komplizierte Rechtslage: Wer durch NS-Unrecht seine | |
Staatsbürgerschaft verloren hat, erhält sie zwar eigentlich auf Antrag | |
zurück, auch wenn er nicht mehr in Deutschland lebt. Aber: Voraussetzung | |
dafür ist, dass der oder die AntragstellerIn ohne den während der NS-Zeit | |
erfolgten rechtswidrigen Entzug einen deutschen Pass besitzen könnte. | |
Das meint: Hätte ein Mensch die deutsche Staatsangehörigkeit ohnehin | |
verloren oder gar nicht erst erlangt, dann gibt es kein Anrecht auf eine | |
Wiedereinbürgerung. Und genau das trifft auf ein Kind zu, das vor dem 1. | |
April 1953 geboren worden ist, wenn seine deutsche Mutter bis zu diesem | |
Zeitpunkt einen ausländischen Mann geheiratet hatte. | |
Verantwortlich dafür ist Artikel 117, Absatz 1 des Grundgesetzes. Dort ist | |
geregelt, wie lange in der Bundesrepublik Gesetze in Kraft bleiben durften, | |
die im Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung | |
von Mann und Frau standen: längstens bis zum 31. März 1953. | |
## Nur Männer durften Staatsangehörigkeit weiter geben | |
Dazu wiederum zählt der Paragraf 17, Absatz 6 des Reichs- und | |
Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG), nach dem eine Frau die deutsche | |
Staatsbürgerschaft verlor, wenn sie einen Ausländer heiratete. Nach dem | |
„Prinzip der Familieneinheit“, also der einheitlichen Staatsangehörigkeit | |
aller Familienmitglieder, folgte die Staatsangehörigkeit der Ehefrau stets | |
der des Ehemannes. Nach Paragraf 4, Absatz 1 konnte zudem nur ein deutscher | |
Vater die Staatsangehörigkeit an seine Kinder weitergeben. Für die Mutter | |
galt das nur, wenn das Kind unehelich geboren war. | |
Was das konkret bedeutet, erfährt gerade die 39-jährige Autorin Eleanor | |
Thom. Nach dem Brexit-Referendum hatte die in Edinburgh lebende | |
Schriftstellerin gemeinsam mit ihrer 75-jährigen Mutter Betsy Thom die | |
deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Vor Kurzem bekamen sie die Antwort | |
des Bundesverwaltungsamts in Köln: Ihre Anträge wurden abschlägig | |
beschieden. Verstehen können die beiden das nicht. | |
Eleanor Thoms jüdische Großmutter Dora Tannenbaum wurde 1916 in Berlin | |
geboren. Im Januar 1939 konnte sie sich mit einem Dienstmädchenvisum vor | |
den Nazis nach Großbritannien retten. Ihre im September 1937 unehelich | |
geborene Tochter Ruth Rosa musste sie jedoch zurücklassen. Am 4. März 1943 | |
wurden sie nach Auschwitz deportiert und ermordet. | |
Für Dora Tannenbaum wurde der Nordosten Schottlands zur zweiten Heimat. | |
1942 heiratete sie Duncan Wilson, ein Jahr später kam ihre zweite Tochter | |
Betsy zur Welt. Nach Deutschland zurückkehren wollte sie bis zu ihrem | |
Lebensende 1980 nicht. „Meine Großmutter hat sich trotzdem immer als | |
Deutsche gesehen“, erzählt Eleanor Thom. | |
## Keine Chance für Familie Thom | |
Ihren Nachkommen nützt das nichts. Denn Dora Tannenbaums Tochter Betsy | |
hätte zum Zeitpunkt der Geburt gemäß dem damals geltenden | |
Staatsangehörigkeitsrecht keine Deutsche werden können – und zwar auch ohne | |
die Entrechtung durch die Nazis. Denn ihr Vater, Duncan Wilson, war | |
schließlich Brite – und damit konnten gemäß den patriarchalen Regelungen | |
des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes weder seine Frau noch deren | |
Tochter rechtlich Deutsche sein. Somit haben weder Betsy Thom noch ihre | |
Tochter Eleanor ein Anrecht auf Einbürgerung nach Artikel 116, Absatz 2 des | |
Grundgesetzes. | |
Für Eleanor Thom ist das absolut nicht nachvollziehbar: „Diese alte | |
Ungerechtigkeit, die Frauen nicht anerkennt, muss dringend abgeschafft | |
werden.“ | |
Es hat erstaunlich lange gedauert, bis sich der Gesetzgeber dazu | |
durchringen konnte, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kompatibel mit | |
dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes zu machen. Es benötigte erst | |
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, damit zum 1. Januar 1975 | |
das Gesetz förmlich geändert wurde. Seitdem wird die deutsche | |
Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil sie besitzt | |
– egal welches. | |
Auch für einen Großteil der „Altfälle“ fand der Bundestag damals eine | |
gesetzliche Lösung: „Das nach dem 31. März 1953, aber vor dem Inkrafttreten | |
dieses Gesetzes ehelich geborene Kind einer Mutter, die im Zeitpunkt der | |
Geburt des Kindes Deutsche war, erwirbt durch die Erklärung, deutscher | |
Staatsangehöriger werden zu wollen, die Staatsangehörigkeit, wenn es durch | |
die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben hat.“ | |
Aber was ist mit den Kindern, die davor geboren wurden? Sie haben Pech | |
gehabt. Schließlich besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nur dann, „wenn | |
der Abkömmling, wäre sein Vater oder seine Mutter bzw. sein Großvater oder | |
seine Großmutter nicht ausgebürgert worden, durch Geburt die deutsche | |
Staatsangehörigkeit nach den jeweiligen Bestimmungen des Reichs- und | |
Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) bzw. des Staatsangehörigkeitsgesetzes | |
(StAG) erworben hätte“. So steht es ganz offiziell in bestem | |
BürokratInnendeutsch in den „Hinweisen zum Einbürgerungsanspruch“ des | |
Bundesverwaltungsamts. | |
## Die Heirat von 1941 verhindert die Einbürgerung heute | |
Sylvia Finzi wurde 1948 in London geboren. Ihre Mutter, Elfriede „Friedel“ | |
Kastner, stammte aus Wuppertal-Elberfeld. Ihre Kindheit und Jugend | |
verbrachte sie in Berlin. Dann übernahmen die Nazis die Macht. „Meine | |
Mutter entkam dem nationalsozialistischen Deutschland 1938“, erzählt Sylvia | |
Finzi. Wieder war es ein Dienstmädchenvisum, dass der damals 22-Jährigen | |
das Leben rettete. Ihr Verlobter hatte dieses Glück nicht. Er wurde in | |
Auschwitz ermordet. | |
In Großbritannien traf Friedel Kastner den Mailänder Anwalt Giulio Finzi. | |
Auch er hatte als Jude vor den Nazis aus seiner italienischen Heimat auf | |
die Insel fliehen müssen. Seine Mutter Aurelia und Schwester Emma starben | |
in Auschwitz. 1941 heirateten Giulio Finzi und Friedel Kastner. 1947 | |
erhielten sie die britische Staatsbürgerschaft. „Als Kind sang mir meine | |
Mutter deutsche Lieder vor“, erinnert sich Sylvia Finzi. Ansonsten jedoch | |
habe sie nur Englisch gesprochen. | |
Die Bundesrepublik lernte Sylvia Finzi erstmalig 1970 kennen. Im gleichen | |
Alter, in dem ihre Mutter aus Deutschland geflohen war, reiste sie in das | |
Land der TäterInnen – gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer Eltern. Sie | |
blieb erst einmal. Zunächst lebte sie in Berlin, dann in München, wo die | |
diplomierte Malerin und Grafikerin an der Volkshochschule unterrichtete. | |
1979 kehrte sie nach London zurück. 2009 zog es sie erneut für sechs Jahre | |
nach Deutschland. In Berlin besitzt sie inzwischen eine Wohnung. | |
## Die deutsche Botschaft macht Hoffnung – vergeblich | |
Nach dem Brexit-Votum hat sich Sylvia Finzi dafür entschieden, den | |
deutschen Pass zu beantragen. „Ich hoffe sehr, dass es möglich sein wird, | |
mir die deutsche Staatsbürgerschaft zu verleihen, da ich demnächst mit | |
meinem englischen Pass nicht mehr als Europäerin frei nach Deutschland | |
werde ein- und ausreisen können“, schreibt sie im Januar 2017 an die | |
deutsche Botschaft in London und verweist auf ihre deutsch-jüdische | |
Herkunft. | |
Die Botschaft reagiert umgehend: Es sei „leider so, dass eheliche Kinder | |
deutscher Mütter, die vor dem 01. April 1953 geboren sind, für eine | |
Einbürgerung nach Art. 116 (2) GG nicht berücksichtigt werden können“, | |
antwortet eine Mitarbeiterin. Aber: „Alternativ kommt bei Ihnen jedoch eine | |
sogenannte Ermesseneinbürgerung gem. §14 StaG in Frage – das entsprechende | |
Antragsformular und das Merkblatt füge ich dieser E-Mail bei.“ | |
Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz | |
(StAG) in Kraft, wodurch das ursprünglich aus dem Jahr 1914 stammende | |
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz grundlegend reformiert wurde. Alle | |
Ungerechtigkeiten wurden damit zwar nicht beseitigt. Aber immerhin | |
vermittelt das Merkblatt, das Sylvia Finzi zugeschickt bekommt, den | |
Eindruck, dass es für ihren Fall eine passable Lösung gibt. Denn darin | |
heißt es, dass „ein öffentliches Interesse an einer Einbürgerung“ bei | |
denjenigen Personen bejaht wird, „die vor dem 01.01.1975 als Kind einer | |
deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters ehelich geboren sind“ und | |
deren Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen | |
oder religiösen Gründen zwischen 1933 und 1945 entzogen worden war. | |
Auch das Bundesverwaltungsamt weist auf Nachfrage der taz darauf hin, dass | |
es eine solche „Wiedergutmachungsmöglichkeit“ für vor 1975 ehelich gebore… | |
Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter gebe. Aufgrund „der | |
verfassungsrechtlichen Benachteiligung dieses Personenkreises bei | |
fortbestehendem Auslandsaufenthalt“ bestehe „auch heute noch ein | |
öffentliches Interesse an einer Wiedergutmachung“. Hierfür habe das | |
Bundesministerium des Innern „im Erlasswege zu § 14 | |
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen | |
eine Einbürgerungsmöglichkeit geschaffen“. | |
Doch das stimmt so nicht. Das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts war nicht | |
ganz korrekt. Es fehlte ein kleines Detail. Mittlerweile gibt es eine | |
korrigierte Version. Darin ist zu erfahren, dass es nicht reicht, wenn das | |
Kind einer NS-Verfolgten vor 1975 geboren wurde – es muss zudem nach dem | |
23. Mai 1949 geboren sein. Für diejenigen aber, die vor der Gründung der | |
Bundesrepublik das Licht der Welt erblickten, besteht die Sylvia Finzi | |
mitgeteilte Möglichkeit einer solchen „Ermessenseinbürgerung“ nicht. | |
Mitte November 2018 sieht sich die deutsche Botschaft denn auch zu einer | |
Korrektur gezwungen. „Eine erleichterte Einbürgerung kommt in Ihrem Fall | |
leider nicht in Betracht“, schreibt die Botschaftsmitarbeiterin an Sylvia | |
Finzi. „Dass ich in Ihrer ursprünglichen E-Mail vom 11. Januar 2017 | |
übersehen habe, dass Ihr Geburtsdatum vor dem Stichtag liegt, tut mir sehr | |
leid – dieser Fehler hätte nicht passieren dürfen.“ | |
Sylvia Finzi hat dafür kein Verständnis: „Wie kann es sein, dass es keine | |
Selbstverständlichkeit ist, mir die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben?“ | |
## Betroffene organisieren sich | |
Seit Dezember 2018 formiert sich wegen der offensichtlichen Ungerechtigkeit | |
bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft eine Interessengruppe von | |
an die 100 Betroffenen aus ganz Großbritannien und einigen anderen Staaten | |
wie den USA. Felix Couchman, ein Londoner Anwalt, der die Gruppe mit | |
koordiniert, fordert ein [1][schnelles Handeln der Bundesregierung], da | |
viele der Mitglieder bereits in hohem Alters seien, teilweise sogar direkte | |
Opfer der NS-Verfolgung. „Die Beantragung und Bearbeitung unserer Fälle | |
sollte aufgrund der Vergangenheit unkompliziert und vollkommen | |
selbstverständlich sein“, insistiert er. | |
14 Jan 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Kein-deutscher-Pass-fuer-verfolgte-Frauen/!5561481 | |
## AUTOREN | |
Daniel Zylbersztajn | |
Pascal Beucker | |
Christian Rath | |
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