| # taz.de -- Diskussion um AfD und Verfassungsschutz: Die gelbe Karte vor dem Pl… | |
| > Die Einstufung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes hat für die | |
| > betroffene Organisation kaum Folgen. Sie ist aber eine Warnung. | |
| Bild: Der Verfassungsschutz – ein „Frühwarnsystem für die Demokratie“? | |
| FREIBURG taz | Der Verfassungsschutz wird oft als „Frühwarnsystem für die | |
| Demokratie“ bezeichnet. Nicht weil er besonders schnell arbeitet – sondern | |
| weil er weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr tätig werden darf. Das | |
| unterscheidet Verfassungsschutz und Polizei. | |
| Wenn eine Organisation offiziell vom Verfassungsschutz „beobachtet“ wird, | |
| dann ist dies nicht der Anfang, sondern vielmehr der Abschluss einer oft | |
| jahrelangen Prüfung. Die Organisation wird dann im Verfassungsschutzbericht | |
| als „extremistisch“ gebrandmarkt. Die Beobachtung ist also in erster Linie | |
| eine staatliche Warnung und Verrufserklärung. | |
| Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat keine unmittelbaren Folge | |
| für die Organisation. Sie ist kein Verbot, sondern eher die gelbe Karte vor | |
| dem Platzverweis. Trotzdem macht die Aufnahme in den | |
| Verfassungsschutzbericht der Organisation das Leben schwer. So wird sie | |
| beispielsweise Probleme haben, staatliche Zuschüsse zu bekommen. Der Status | |
| der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist in Gefahr. Funktionären droht ein | |
| Berufsverbot im öffentlichen Dienst. | |
| Bei Parteien ist aber manches anders als bei anderen Organisationen. Sie | |
| müssen grundsätzlich gleich behandelt werden. Das heißt: Auch | |
| extremistische Parteien haben Anspruch auf kommunale Räume, auf Wahlwerbung | |
| im Fernsehen und auf Parteienfinanzierung. Diese kann verfassungswidrigen | |
| Parteien zwar seit 2017 entzogen werden – wie beim Verbot ist dafür | |
| allerdings zuvor ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. | |
| „Beobachtung“ kann auch heißen, dass der Verfassungsschutz | |
| „nachrichtendienstliche Mittel“ einsetzt, zum Beispiel V-Leute anwirbt und | |
| Telefone abhört. Im Einzelfall ist dies auch schon in der Phase der Prüfung | |
| möglich. | |
| Wer beobachtet wird, entscheidet offiziell der Verfassungsschutz als | |
| Behörde, nicht die Politik. Es soll nicht aussehen, als gehe der | |
| Innenminister gegen einen politischen Wettbewerber vor. Die Einstufung als | |
| Beobachtungsobjekt ist gerichtlich überprüfbar. | |
| ## Extremistische Agenda | |
| Voraussetzung für eine Beobachtung sind laut Gesetz „Bestrebungen“ gegen | |
| die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ Deutschlands. Gemeint sind | |
| damit Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Die Hürde ist relativ | |
| hoch. Wer zum Beispiel den Islam nur kritisiert, hat nichts zu befürchten. | |
| [1][Wer Muslimen aber generell die Religionsfreiheit und andere Rechte | |
| verweigert,] hat eine extremistische Agenda. | |
| Die Kriterien sind in Bund und Ländern gleich. Allerdings kann es sein, | |
| dass sie von den Verfassungsschutzämtern unterschiedlich ausgelegt werden – | |
| oder dass sich Landesverbände einer Organisation unterschiedlich | |
| entwickeln, so dass sie auch nur in einigen Ländern beobachtet wird. | |
| Eigentlich zielt der Verfassungsschutz auf Gruppen ab. Ausnahmsweise können | |
| aber auch Einzelpersonen zum Beobachtungsobjekt erklärt werden, [2][wie | |
| 2017 der bayerische AfD-Landesvorsitzende Petr Bystron.] Möglich ist auch | |
| die Beobachtung von Untergruppen einer Partei, [3][etwa der | |
| „Kommunistischen Plattform“ innerhalb der Linkspartei.] | |
| Die Tatsache, dass eine Gruppierung im Bundes- oder Landtag sitzt, | |
| blockiert nicht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Laut | |
| Bundesverfassungsgericht dürfen auch Abgeordnete beobachtet werden, wenn | |
| sie selbst Extremisten sind oder wenn sie als Nicht-Extremisten Mitglied | |
| einer Partei mit extremistischer Mehrheit sind. | |
| 4 Sep 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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