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# taz.de -- Diskussion um AfD und Verfassungsschutz: Die gelbe Karte vor dem Pl…
> Die Einstufung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes hat für die
> betroffene Organisation kaum Folgen. Sie ist aber eine Warnung.
Bild: Der Verfassungsschutz – ein „Frühwarnsystem für die Demokratie“?
FREIBURG taz | Der Verfassungsschutz wird oft als „Frühwarnsystem für die
Demokratie“ bezeichnet. Nicht weil er besonders schnell arbeitet – sondern
weil er weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr tätig werden darf. Das
unterscheidet Verfassungsschutz und Polizei.
Wenn eine Organisation offiziell vom Verfassungsschutz „beobachtet“ wird,
dann ist dies nicht der Anfang, sondern vielmehr der Abschluss einer oft
jahrelangen Prüfung. Die Organisation wird dann im Verfassungsschutzbericht
als „extremistisch“ gebrandmarkt. Die Beobachtung ist also in erster Linie
eine staatliche Warnung und Verrufserklärung.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat keine unmittelbaren Folge
für die Organisation. Sie ist kein Verbot, sondern eher die gelbe Karte vor
dem Platzverweis. Trotzdem macht die Aufnahme in den
Verfassungsschutzbericht der Organisation das Leben schwer. So wird sie
beispielsweise Probleme haben, staatliche Zuschüsse zu bekommen. Der Status
der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist in Gefahr. Funktionären droht ein
Berufsverbot im öffentlichen Dienst.
Bei Parteien ist aber manches anders als bei anderen Organisationen. Sie
müssen grundsätzlich gleich behandelt werden. Das heißt: Auch
extremistische Parteien haben Anspruch auf kommunale Räume, auf Wahlwerbung
im Fernsehen und auf Parteienfinanzierung. Diese kann verfassungswidrigen
Parteien zwar seit 2017 entzogen werden – wie beim Verbot ist dafür
allerdings zuvor ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich.
„Beobachtung“ kann auch heißen, dass der Verfassungsschutz
„nachrichtendienstliche Mittel“ einsetzt, zum Beispiel V-Leute anwirbt und
Telefone abhört. Im Einzelfall ist dies auch schon in der Phase der Prüfung
möglich.
Wer beobachtet wird, entscheidet offiziell der Verfassungsschutz als
Behörde, nicht die Politik. Es soll nicht aussehen, als gehe der
Innenminister gegen einen politischen Wettbewerber vor. Die Einstufung als
Beobachtungsobjekt ist gerichtlich überprüfbar.
## Extremistische Agenda
Voraussetzung für eine Beobachtung sind laut Gesetz „Bestrebungen“ gegen
die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ Deutschlands. Gemeint sind
damit Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Die Hürde ist relativ
hoch. Wer zum Beispiel den Islam nur kritisiert, hat nichts zu befürchten.
[1][Wer Muslimen aber generell die Religionsfreiheit und andere Rechte
verweigert,] hat eine extremistische Agenda.
Die Kriterien sind in Bund und Ländern gleich. Allerdings kann es sein,
dass sie von den Verfassungsschutzämtern unterschiedlich ausgelegt werden –
oder dass sich Landesverbände einer Organisation unterschiedlich
entwickeln, so dass sie auch nur in einigen Ländern beobachtet wird.
Eigentlich zielt der Verfassungsschutz auf Gruppen ab. Ausnahmsweise können
aber auch Einzelpersonen zum Beobachtungsobjekt erklärt werden, [2][wie
2017 der bayerische AfD-Landesvorsitzende Petr Bystron.] Möglich ist auch
die Beobachtung von Untergruppen einer Partei, [3][etwa der
„Kommunistischen Plattform“ innerhalb der Linkspartei.]
Die Tatsache, dass eine Gruppierung im Bundes- oder Landtag sitzt,
blockiert nicht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Laut
Bundesverfassungsgericht dürfen auch Abgeordnete beobachtet werden, wenn
sie selbst Extremisten sind oder wenn sie als Nicht-Extremisten Mitglied
einer Partei mit extremistischer Mehrheit sind.
4 Sep 2018
## LINKS
[1] /Vizepraesidenten-des-Bundestags/!5451555
[2] /Recherche-AfD-Fraktion-im-Bundestag/!5495808
[3] /Diskussion-um-Beobachtung-der-Partei/!5490347
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Bundesamt für Verfassungsschutz
Rechtsextremismus
V-Leute
Die Linke
Extremismus
Sachsen
Junge Alternative (AfD)
Junge Alternative (AfD)
Burkhard Lischka
Schwerpunkt AfD
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