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# taz.de -- Diskussion um Beobachtung der Partei: AfD-Materialsammlung im Gespr…
> Bevor er über eine Beobachtung entscheidet, will der Verfassungsschutz
> Informationen zur AfD zusammentragen – zumindest prüft er das.
Bild: Soll Alexander Gaulands Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden? D…
Berlin dpa | Als Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung der AfD durch den
Verfassungsschutz erwägt der Inlandsgeheimdienst in Bund und Ländern, eine
Materialsammlung zu der Partei zu erstellen. Die Abstimmung zwischen Bund
und Ländern dazu laufe aktuell, sagte eine Sprecherin des
Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Es gehe darum,
möglicherweise Sachverhalte zusammenzutragen, auf deren Grundlage über eine
Beobachtung der AfD bundesweit entschieden werden könnte. „So eine
Entscheidung muss gut vorbereitet sein.“
AfD-Politiker haben in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gemacht
mit rassistischen Äußerungen oder Verbindungen zu rechten Gruppen. Auf fast
jeden Zwischenfall dieser Art folgte die Forderung, der Verfassungsschutz
müsse die Partei unter Beobachtung stellen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lehnte das bislang ab – mit der
Begründung, es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein
rechtsextremistisches Bestreben der Partei insgesamt. Die Kriterien dafür
seien nicht erfüllt: Eine bundesweite Einflussnahme oder gar Steuerung der
AfD durch Rechtsextremisten sei nicht erkennbar. Der Verfassungsschutz habe
zu bewerten, ob eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
bestehe. Das sei nicht bei jeder radikalen oder grenzwertigen Äußerung der
Fall.
Die Sprecherin des Innenressorts betonte aber, die offen vorliegenden
Informationen zur AfD würden durch die Verfassungsschützer in Bund und
Ländern fortlaufend bewertet. Man habe die Partei genau im Blick. „Die neue
Dynamik aufgrund von Äußerungen nehmen wir auch wahr.“ Daher stimme sich
das BfV nun eng mit den Ländern über das weitere Vorgehen ab – und eben
über die Frage einer Materialsammlung.
## Keine Grundlage für bundesweite Beobachtung
Die Leiter der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern trafen sich am
Mittwoch zu einer Tagung in Köln. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
hatte vorab berichtet, einige Landesämter drängten die Verfassungsschützer
im Bund dazu, deutschlandweit Material für eine mögliche Beobachtung der
AfD sammeln zu lassen.
Den Verfassungsschützern aus den Ländern stünde es theoretisch frei,
unabhängig vom Bundesamt bereits den jeweiligen Landesverband der AfD unter
Beobachtung zu stellen. Der Chef des Geheimdienst-Kontrollgremiums im
Bundestag, Armin Schuster (CDU), etwa sagte der Berliner Zeitung, er halte
eine Beobachtung der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wegen
dortiger rechtsextremer Flügel der Partei für angemessen. Eine Grundlage
für eine bundesweite Beobachtung sehe er dagegen nicht. Bislang sehen aber
auch viele Landesämter noch keine ausreichende Basis, um in eine
Beobachtung einzusteigen, wie eine dpa-Umfrage ergab. Man behalte die
weitere Entwicklung jedoch im Auge.
Der Verfassungsschutz könnte auch Teile der Partei unter Beobachtung
stellen – wie das etwa bei der Linken passiert ist. Der SPD-Innenpolitiker
Burkhard Lischka sagte der Stuttgarter Zeitung: „Wenn der Verfassungsschutz
die Kommunistische Plattform unter Beobachtung hat, muss er sich auch der
Patriotischen Plattform in der AfD widmen.“ Der Leiter des
Verfassungsschutzes in Hamburg, Torsten Voß, sagte dem Spiegel: „Bei
einzelnen Plattformen muss der Verfassungsschutz aufmerksam bleiben, wie
sie sich entwickeln. Da kann die Schwelle der Beobachtung bald erreicht
sein.“
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach sich für [1][die Beobachtung
einzelner AfD-Mitglieder] aus. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer (CSU)
wiederum warnte in der Augsburger Allgemeinen, bei einer Beobachtung durch
den Verfassungsschutz bestehe die Gefahr, der AfD einen „Märtyrerstatus“
zukommen zu lassen.
Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland kommentierte die Debatte nur knapp
und sagte auf Anfrage, er halte eine Beobachtung durch den
Verfassungsschutz für falsch. Die AfD sei eine „Rechtsstaatspartei“.
Für Diskussionen zwischen den Verfassungsschützern in Bund und Ländern
sorgt auch die Frage, ob das Bundesamt mehr Macht bekommen soll. Mehrere
Verfassungsschutzämter in den Ländern sprachen sich auf dpa-Anfrage gegen
eine weitere Zentralisierung aus – etwa Hamburg, Bremen oder
Schleswig-Holstein. Der Chef der Innenministerkonferenz, Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), sagte der dpa, die
Kompetenzverteilung solle unangetastet bleiben. „Bei einer Riesenbehörde
besteht die Gefahr, dass der am einen Ende nicht mehr weiß, was der am
anderen Ende macht.“
7 Mar 2018
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