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# taz.de -- Verfassungsschutz und die AfD: AfD-Politiker unter Beobachtung
> Äußerungen der AfD sorgen immer wieder für Debatten, ob der
> Verfassungsschutz aktiv werden sollte. Doch einzelne Mitglieder werden
> schon längst beobachtet.
Bild: Rassistische Rede: André Poggenburg beim Politischen Aschermittwoch in H…
Berlin epd | Einzelne AfD-Mitglieder werden vom Verfassungsschutz
beobachtet, auch wenn die Partei als Ganzes kein Objekt für den
Inlandsgeheimdienst ist. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes
(epd) unter den Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer ergab, ist das
unter anderem in Bayern der Fall. Es seien AfD-Mitglieder bekannt, die
Verbindungen in die rechtsextremistische oder islamfeindliche Szene und zu
den sogenannten Reichsbürgern aufweisen, teilte ein Sprecher mit. Unter
diesen Einzelpersonen, die derzeit vom Verfassungsschutz in Bayern
beobachtet würden, befänden sich auch Funktionäre der AfD, allerdings keine
Mandatsträger.
Aus dem niedersächsischen Innenministerium hieß es, Einzelpersonen fielen
unter die Beobachtung, soweit sie in rechtsextremistischen Organisationen
tätig sind. Die genaue Anzahl könne nicht genannt werden, da
Mitgliederlisten der AfD, die kein Beobachtungsobjekt als Ganzes ist, nicht
bekannt seien. „Dem Verfassungsschutz sind bislang lediglich Einzelfälle in
Niedersachsen bekannt“, sagte ein Sprecher des dortigen Innenministeriums.
Die Berliner Senatsinnenverwaltung verwies auf personelle Verknüpfungen
zwischen Anhängern der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der
„Identitären Bewegung“, die Thema in den Verfassungsschutzberichten der
vergangenen Jahre gewesen sei. Über die konkrete Beobachtung von
Einzelfällen wollte sich der Sprecher aber nicht äußern: „Eine gesetzliche
Pflicht, die Beobachtung einer Partei oder seiner Mitglieder öffentlich zu
machen, besteht nicht“, sagte er.
Die Innenministerien in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen teilten
mit, dass derzeit keine Einzelpersonen aus der AfD beobachtet werden. Die
Behörden der anderen Bundesländer wollten keine Angaben zur Beobachtung von
Einzelpersonen machen.
## Beobachtung der ganzen Partei nicht ausgeschlossen
Eine [1][Rede des sachsen-anhaltischen AfD-Politikers André Poggenburg], in
der er sich verächtlich über die Türkische Gemeinde in Deutschland äußerte,
hatte erneut Forderungen nach einer Beobachtung der Partei durch den
Verfassungsschutz nach sich gezogen. Derzeit beobachten weder das Bundesamt
für Verfassungsschutz noch die Verfassungsschützer der Länder die Partei.
Eine Einflussnahme oder Steuerung der Partei durch Rechtsextremisten sei
derzeit nicht erkennbar, erklärte das Bundesamt. Dort stehen derzeit nach
Angaben der Pressestelle auch keine Einzelpersonen aus den Reihen der
Partei unter Beobachtung.
Der Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz plädierte für eine
Beobachtung von Teilen der AfD durch den Verfassungsschutz. Dies sei
„gerechtfertigt und notwendig vor allem im Falle der ostdeutschen
Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“, sagte er. In diesen
Ländern werde der „völkisch-nationale Flügel immer dominanter“. Dieser
rechtsradikale Teil der AfD habe auch innerhalb der Gesamtpartei eine
„immer größere Kraft“, sagte der Forscher am Dresdner
Hannah-Arendt-Institut.
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) bezeichnete die Forderung
nach einer Beobachtung einzelner AfD-Mitglieder in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung als „plausibel“. Zudem schrieb er in seinem
Gastbeitrag, sollte die Radikalisierung in der AfD fortschreiten, könne
eine Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz „nicht
ausgeschlossen werden“.
24 Feb 2018
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