# taz.de -- Kommentar AfD und Verfassungsschutz: Der Ruf nach dem Verruf | |
> Der Verfassungsschutz lehnt es ab, die AfD zu beobachten. Gut so! Alles | |
> andere wäre ein armseliges Zeichen für die Demokratie. | |
Bild: Jeder sollte ihr Treiben gut beobachten, nur der Verfassungsschutz nicht:… | |
In der Demokratie bestimmen die Bürger die Ziele des Staates – und nicht | |
der Staat, was die Bürger denken sollen. Daran hat das | |
Bundesverfassungsgericht erst vorige Woche erinnert und eine Ministerin | |
gerügt, weil sie der AfD auf ihrer Dienst-Homepage symbolisch die „rote | |
Karte“ gezeigt hat. Der Staat müsse im politischen Diskurs neutral bleiben, | |
so Karlsruhe. | |
Für den Verfassungsschutz gilt diese Neutralitätspflicht nicht. Er darf | |
auch eine politische Partei „beobachten“ und auf den Index setzen. Der | |
Verfassungsschutz ist damit aber ein Fremdkörper in der Demokratie und | |
sollte entsprechend vorsichtig eingesetzt werden. | |
Man kann sich deshalb nur wundern, wie leichtfertig derzeit viele fordern, | |
der Verfassungsschutz solle die AfD beobachten. Zugleich ist es ein gutes | |
Zeichen, [1][dass der Verfassungsschutz dem öffentlichen Druck bislang | |
nicht nachgegeben hat]. | |
Es wäre doch ein armseliges Zeichen für die Demokratie, wenn der | |
Inlandsgeheimdienst die bundesweit stärkste Oppositionspartei überwacht. | |
Anrüchig wäre dies auch, weil im Herbst ja auch Landtagswahlen in Bayern | |
sind und der CSU-Parteichef Horst Seehofer bald Innenminister und damit | |
oberster Chef des Verfassungsschutzes wird. | |
## Für Strafverfolgung ist die Polizei zuständig | |
Es ist ja nicht lange her, da hat der Verfassungsschutz noch die gesamte | |
Linkspartei überwacht, inklusive Bodo Ramelow, heute Ministerpräsident von | |
Thüringen. Wer das damals anmaßend und bevormundend fand, sollte nun drei | |
Mal überlegen, ob er den Verfassungsschutz gegen die AfD in Stellung | |
bringen will und ihn so noch legitimiert. | |
Die Einschaltung des Verfassungsschutzes brächte auch keinen besseren | |
Schutz von Minderheiten und Andersdenkenden. Für Volksverhetzung und | |
Beleidigung sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig. Die | |
„Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz hieße nur, dass die AfD im | |
Verfassungsschutzbericht erwähnt wird und damit ganz offiziell in „Verruf“ | |
gebracht wird. | |
Genügt es nicht, wenn Demokraten gegen die AfD demonstrieren? Wenn andere | |
Parteien die Zusammenarbeit verweigern und Medien fast unisono vor der AfD | |
warnen? | |
Die aktuelle Debatte um AfD und Verfassungsschutz krankt aber auch daran, | |
dass kaum jemand konkret begründet, wo die Probleme der Partei mit der | |
„freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ liegen. Dass AfD-Politiker | |
Türken in Deutschland als „Kameltreiber“ bezeichnen, ist zwar widerlich, | |
aber sicher nicht ausreichend. | |
## Ausgrenzung hilft nicht gegen Ausgrenzung | |
Relevant ist dagegen die permanente Anti-Islam-Hetze der AfD. Immer wieder | |
wird Muslimen in Deutschland pauschal die Religionsfreiheit abgesprochen. | |
„Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ heißt es im Grundsatzprogramm der | |
AfD. Das hat mit legitimer Religionskritik nichts mehr zu tun, hier geht es | |
nur noch um Ausgrenzung. | |
Wenn aber Ausgrenzung das Problem der AfD ist, dann kann bloße Ausgrenzung | |
der AfD aus demokratischer Sicht keine überzeugende Lösung sein. | |
8 Mar 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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