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# taz.de -- Negativer Asylbescheid in Österreich: „Weder Ihr Gang noch Ihr G…
> Ein Afghane hat wegen seiner Homosexualität in Österreich Asyl beantragt
> – vergeblich. Denn dem Beamten wirkte er nicht schwul genug.
Bild: Rainbow Parade in Wien 2016: So können schwule Männer aussehen – ande…
Wien taz | Wer schwul ist, der hat sich entsprechend maniriert zu benehmen
und zu kleiden. Diese Meinung vertritt jedenfalls Oberrevident Ceka in
Wiener Neustadt in seinem negativen Asylbescheid für einen 18-jährigen
Afghanen: „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur
[1][annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten]“.
Der junge Mann, der angab, wegen seiner homosexuellen Veranlagung in seinem
Heimatland Verfolgung befürchten zu müssen, war im Herbst 2016 als
unbegleiteter Minderjähriger über die Türkei und Ungarn nach Österreich
gekommen. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er zunächst angegeben, als
Angehöriger der Minderheit der Hazara in seiner Heimatprovinz Herat um sein
Leben zu fürchten.
Das österreichische Bundesasylamt bezweifelt nicht grundsätzlich, dass
Homosexuellen in Afghanistan Gefahr droht. „Bisexuelle und homosexuelle
Orientierung sowie transsexuelles Leben werden von der breiten Gesellschaft
abgelehnt“, heißt es in dem Bescheid, der eine Unzahl von Berichten und
Gutachten zitiert. In rückständigen Gegenden drohe sogar die Todesstrafe.
Und: „NGOs berichten von der Polizei, die schwule Männer festnimmt,
ausraubt und vergewaltigt“.
Oberrevident Ceka verneint schlicht die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers.
So heißt es in dem Bescheid etwa, dieser habe laut Zeugen Konflikte mit
Zimmergenossen in seiner Unterbringung in einem SOS-Kinderdorf ausgetragen
und sei wegen Körperverletzung angezeigt worden – auch das spreche gegen
den Fluchtgrund: „Ein Aggressionspotenzial ist bei Ihnen also vorhanden,
das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre.“
## Vorurteile, Stereotype, Klischees
Cekas Schlussfolgerung: „Sie sind nicht homosexuell, wollen die Behörde nur
täuschen“. Die Folge: Der junge Mann bekommt kein Asyl und darf auch nicht
als subsidiär Schutzberechtigter im Land bleiben. Denn die Provinz Herat
gelte als vergleichsweise sicher.
„Sowohl das Interview, wie auch die Begründung sind durchzogen von
Vorurteilen, Stereotypen, Klischees und somit völlig ungeeignet, eine
Grundlage für die Feststellung über die Glaubwürdigkeit irgendeines
Asylwerbers zu treffen“, sagt Marty Huber von der LGBT-Beratungs- und
Betreuungsorganisation Queer Base in Wien, wo der Flüchtling Schutz gesucht
hat.
In der langen Begründung des 118 Seiten starken Bescheides wird auch
kritsisiert, dass der Asylwerber seinen ursprünglich angegebenen
Fluchtgrund geändert habe. Das sei allerdings völlig normal, sagt Huber:
„Für Jugendliche ist die Einvernahme eine massive Überforderung“. Der jun…
Mann habe dem Dolmetscher misstraut und sich deswegen nicht outen wollen.
Außerdem sei das Polizeiprotokoll für das Asylverfahren rechtlich
irrelevant.
Der Bescheid, der der taz vorliegt, wurde schon am 11. April erlassen, aber
erst jetzt durch einen [2][Bericht der Wochenzeitung Falter] öffentlich
gemacht. Über den Inhalt wundert Michael Genner von der Rechtsberatungs-
und -vertretungsorganisation Asyl-in-Not sich nicht: „Das fügt sich gut in
die Dinge, die ich sonst kenne“.
## „Psychischer Ausnahmezustand“
So habe Oberrevident Ceka schon in einem früheren Bescheid geschrieben:
„Die meisten afghanischen Asylwerber lügen und behaupten, sie hätten bei
der Erstbefragung nicht angeben können, warum sie das Land verlassen
hätten.“
Das stehe „in völligem Widerspruch zur Rechtsprechung des
Verfassungsgerichtshofes“, sagt Genner. Der habe wiederholt festgestellt,
dass Asylsuchende sich bei der Erstbefragung „in einem physischen und
psychischen Ausnahmezustand befinden“ und „auf eine korrekte Übersetzung
angewiesen“ seien.
Marty Huber weiß von weiteren Mandanten, die laut Asylbescheid nicht
„feminin genug waren, um als schwul zu gelten“. Es sei ein Lotteriespiel,
welchem Beamten man zugewiesen werde: „Es wird gewissen Menschen aus
gewissen Ländern einfach oft grundsätzlich nicht geglaubt“.
Der afghanische Asylwerber hat gegen den Bescheid berufen. Das
Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz hat im vergangenen Jahr 42
Prozent der negativen Asylbescheide wieder aufgehoben.
15 Aug 2018
## LINKS
[1] https://twitter.com/NinaHoraczek/status/1029320933675290624
[2] https://www.falter.at/archiv/FALTER_201808151EE2D42E9F/kein-asyl-fur-schwul…
## AUTOREN
Ralf Leonhard
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