# taz.de -- Abgeschobener Islamist Sami A.: Einreisesperre gilt wohl nicht | |
> Der Rechtstreit um die Abschiebung des Islamisten Sami A. wird immer | |
> komplexer – hier die wichtigsten Fragen und Antworten. | |
Bild: War nicht informiert, als Sami A. bereits im Flieger saß: Verwaltungsger… | |
Gegen den [1][am 13. Juli nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A.] | |
gilt eine Wiedereinreisesperre. Trotzdem verlangt das Verwaltungsgericht | |
(VG) Gelsenkirchen nach wie vor seine Rückholung. Die Abschiebung, so das | |
Gericht, sei rechtswidrig gewesen und müsse rückgängig gemacht werden. Nun | |
ist die Beschwerde der Stadt Bochum dagegen am Oberverwaltungsgericht (OVG) | |
in Münster anhängig. Was bedeutet die Wiedereinreisesperre für das laufende | |
Verfahren? | |
1. Seit wann gilt das Einreiseverbot? | |
Die Wiedereinreisesperre gilt ab dem Moment einer Abschiebung – im Fall von | |
Sami A. also seit dem 13. Juli. Der Kölner Stadtanzeiger hatte am Montag | |
berichtet, die Ausländerbehörde Bochum habe über das nordrhein-westfälische | |
Landeskriminalamt eine sogenannte „Einreiseverweigerung“ ausschreiben | |
lassen. Die Stadt Bochum berichtigte, es sei ein automatischer | |
Verwaltungsakt. Die Wiedereinreisesperre gilt für alle Länder des | |
Schengenraums. | |
2. Verhindert das Einreiseverbot eine Rückholung von Sami A.? | |
Das ist unwahrscheinlich. Die Wiedereinreisesperre gilt ja seit dem 13. | |
Juli. Dementsprechend haben die Gerichte sie in ihren bisherigen | |
Entscheidungen bereits berücksichtigt. Doch das VG Gelsenkirchen hatte | |
festgehalten, Bochum könne sich nicht auf eine „tatsächliche oder | |
rechtliche Unmöglichkeit der Rückholung“ berufen. Denn: Sofern die | |
Abschiebung rechtswidrig war, wäre auch die aus ihr folgende | |
Wiedereinreisesperre nichtig. Eine vorherige Beschwerde der Stadt Bochum | |
gegen das verhängte [2][Zwangsgeld von 10.000 Euro] hatte das OVG Münster | |
bereits im Juli zurückgewiesen. | |
3. Was ist nun zu erwarten? | |
Die Frist für die Begründung der Beschwerde endete am Montag um 23.59 Uhr. | |
Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Sollte es | |
sich der Einschätzung der Vorinstanz anschließen, bliebe der Stadt Bochum | |
nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Doch selbst wenn alle | |
Instanzen auf einer Rückholung bestehen, dürfte die Umsetzung schwierig | |
werden: Die tunesischen Behörden ermitteln gegen Sami A. und haben seinen | |
Pass einbehalten. | |
4. Warum ist die Stadt Bochum zuständig? | |
Vor seiner Abschiebung wohnte Sami A. in Bochum. Somit gilt die Stadt als | |
verantwortlich, obwohl sie von der anstehenden Abschiebung gar nichts | |
wusste. Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte die Verantwortung | |
für das Vorgehen übernommen: Die Abschiebung von Sami A. habe sein | |
Ministerium organisiert. Das VG Gelsenkirchen war nicht über den Termin in | |
Kenntnis gesetzt worden, und der Beschluss über das Abschiebeverbot war | |
eingegangen, als Sami A. bereits im Flieger saß. | |
13 Aug 2018 | |
## LINKS | |
[1] /Der-Anwalt-von-Sami-A-ueber-den-Fall/!5520734 | |
[2] /Abschiebung-von-Sami-A/!5523438 | |
## AUTOREN | |
Anett Selle | |
## TAGS | |
Sami A. | |
Abschiebung | |
Islamist | |
Asylbewerber | |
Sami A. | |
Abschiebung | |
Sami A. | |
Sami A. | |
Sami A. | |
Sami A. | |
Sami A. | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Der Fall Abadir M.: Zum Nichtstun verdammt | |
Ein Jahr hat Abadir M. bei der Hamburger Stadtreinigung gearbeitet. Seine | |
Chefs und Kollegen wollen, dass er das auch weiter tut, doch die | |
Ausländerbehörde stellt sich quer. | |
Islamistische Gefährder: Irgendwie hochriskant | |
Der abgeschobene Sami A. wurde als Gefährder mit „hohem Risiko“ für | |
Gewalttaten eingestuft. Was das konkret bedeutet, ist nicht definiert. | |
Kommentar Sami A.: Gericht und Rechtsstaat missachtet | |
Die Abschiebung von Sami A. ist „rechtswidrig“, bestätigt das OVG Münster. | |
Der verantwortliche Minister Stamp (FDP) muss Konsequenzen ziehen. | |
Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts: Bochum muss Sami A. zurückholen | |
Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein | |
Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt, | |
ist offen. | |
Nach Tunesien abgeschoben wie Sami A.: Khalils Odyssee | |
Wie Sami A. wurde auch Khalil Mbarek als Gefährder nach Tunesien | |
abgeschoben. Sein Rechtsanwalt hält das für Willkür der | |
Sicherheitsbehörden. | |
Der Anwalt von Sami A. über den Fall: „Das wurde heimlich vorbereitet“ | |
Der Anwalt des abgeschobenen Tunesiers Sami A. erhebt schwere Vorwürfe | |
gegen Deutschland. Es gebe inoffizielle Absprachen mit Tunesien, vermutet | |
Seif Eddine Makhluf. | |
Nach Tunesien abgeschobener Sami A.: Anwältin fordert 10.000 Euro | |
Da Ultimatum zur Überstellung nach Deutschland ist abgelaufen. Nun hat die | |
Anwältin von Sami A. das angedrohte Zwangsgeld eingefordert. | |
Nach Tunesien abgeschobener Islamist: Rückholfrist von Sami A. läuft ab | |
Der Ausländerbehörde Bochum drohen 10.000 Euro Strafe. Nach tunesischen | |
Angaben ist noch kein Ersuchen auf Rücküberstellung eingegangen. |