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# taz.de -- Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts: Bochum muss Sami A. zurück…
> Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein
> Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt,
> ist offen.
Bild: Alle Möglichkeiten, gegen eine Rückholung Sami A.'s vorzugehen, scheine…
Münster dpa | Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des
nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen
Islamisten Sami A. [1][nach Deutschland zurückholen]. Das teilte das
Gericht am Mittwoch mit. Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte
juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine
Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das
Bundesverfassungsgericht – das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung
für die Rückholung.
Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar.
Zuletzt hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tunesien betont, gegen
den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder werde ermittelt, und er müsse
in Tunesien bleiben.
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte
Sami A. war am 13. Juli [2][nach Tunesien abgeschoben] worden. Dabei hatte
das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag zuvor
untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. [3][in Tunesien gefoltert
werden könnte]. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am nächsten Tag zugestellt – als
Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien saß.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen warf den zuständigen Behörden wegen
der schnellen Abschiebung rechtswidriges Verhalten vor und ordnete an, der
Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wollte sich die
Stadt Bochum nun vor dem OVG wehren – ohne Erfolg.
## Ermittlungsverfahren wurde eingestellt
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum
Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das
OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager
der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von
Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in
Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.
Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende
Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die
Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A.
Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später
eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine
Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse.
Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A.
allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in
Nordrhein-Westfalen beschäftigt.
15 Aug 2018
## LINKS
[1] /Abgeschobener-Islamist-Sami-A/!5527615
[2] /Nach-Tunesien-abgeschoben-wie-Sami-A/!5520987
[3] /Der-Anwalt-von-Sami-A-ueber-den-Fall/!5520734
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