# taz.de -- Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts: Bochum muss Sami A. zurück… | |
> Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein | |
> Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt, | |
> ist offen. | |
Bild: Alle Möglichkeiten, gegen eine Rückholung Sami A.'s vorzugehen, scheine… | |
MÜNSTER dpa | Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des | |
nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen | |
Islamisten Sami A. [1][nach Deutschland zurückholen]. Das teilte das | |
Gericht am Mittwoch mit. Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte | |
juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine | |
Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das | |
Bundesverfassungsgericht – das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung | |
für die Rückholung. | |
Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. | |
Zuletzt hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tunesien betont, gegen | |
den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder werde ermittelt, und er müsse | |
in Tunesien bleiben. | |
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte | |
Sami A. war am 13. Juli [2][nach Tunesien abgeschoben] worden. Dabei hatte | |
das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag zuvor | |
untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. [3][in Tunesien gefoltert | |
werden könnte]. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für | |
Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am nächsten Tag zugestellt – als | |
Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien saß. | |
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen warf den zuständigen Behörden wegen | |
der schnellen Abschiebung rechtswidriges Verhalten vor und ordnete an, der | |
Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wollte sich die | |
Stadt Bochum nun vor dem OVG wehren – ohne Erfolg. | |
## Ermittlungsverfahren wurde eingestellt | |
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum | |
Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das | |
OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager | |
der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von | |
Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in | |
Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. | |
Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende | |
Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die | |
Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A. | |
Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später | |
eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine | |
Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse. | |
Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A. | |
allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in | |
Nordrhein-Westfalen beschäftigt. | |
15 Aug 2018 | |
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