Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Abgeschobener Islamist muss zurück: Heftige Diskussionen zum Fall …
> Die Grünen fordern den Rücktritt des NRW-Integrationsministers. Dieser
> hatte die rechtswidrige Abschiebung nicht gestoppt.
Bild: Joachim Stamp hätte die rechtswidrige Abschiebung stoppen können, so da…
Freiburg taz | Der Fall Sami A. sorgt weiterhin für politische
Verwerfungen. Monika Düker, die Chefin der NRW-Landtagsgrünen, hat [1][den
nordrhein-westfälischen Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) zum
Rücktritt aufgefordert.] Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) forderte
von Stamp dagegen nur eine Entschuldigung. Der CDU-Ministerpräsident Armin
Laschet stellte sich vor seinen Regierungspartner.
[2][Am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in zweiter
Instanz entschieden,] dass der am 13. Juli nach Tunesien abgeschobene
islamistische Gefährder Sami A. von Deutschland wieder zurückgeholt werden
muss. Die Abschiebung sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen. Eine vom
Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen geforderte diplomatische Zusicherung
Tunesiens, dass A. dort nicht gefoltert wird, habe nicht vorgelegen. Stamp
hätte die Abschiebung, die er nur wegen irreführender Auskünfte an das VG
überhaupt einleiten konnte, noch stoppen können, aber darauf verzichtet, so
die Richter.
Die OVG-Präsidentin Ricarda Brandts forderte inzwischen Gerichte auf, aus
dem Fall Lehren zu ziehen. Richter sollen sich auf Zusagen von Behörden
vorerst nicht mehr in jedem Fall verlassen. Im konkreten Fall hatte das VG
auf einen Zwischenbeschluss verzichtet, nachdem das Land auf Nachfrage
mitteilte, ein zunächst geplanter Abschiebetermin sei entfallen. Was das
Land nicht mitteilte: Am folgenden Morgen war ein neuer Abschiebeflug
geplant.
Die Bochumer Ausländerbehörde will das Urteil nun umsetzen. Sie hat A.s
Anwältin eine Zusage zur Übernahme der Rückreisekosten gegeben. A. ist noch
in Tunesien. Er ist nicht in Haft, es gibt auch keine Ausreisesperre.
Allerdings hat Tunesien A.s Pass eingezogen, weil noch Ermittlungen laufen.
Eine Rückkehr ist unmittelbar also nicht möglich.
Marco Buschmann, Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, forderte die
Bundesregierung auf, sie möge endlich die geforderte diplomatische
Erklärung von Tunesien beibringen. Zuständig wären Innenminister Horst
Seehofer (CSU) und Außenminister Heiko Maas (SPD). Dann entfalle auch der
Grund für die Rückholforderung.
Für Empörung hatte unterdessen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
gesorgt, indem er das OVG Münster kritisierte. „Richter sollten immer auch
im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der
Bevölkerung entsprechen.“ [3][Der Deutsche Richterbund protestierte:] „Es
ist nicht zuträglich, wenn die unabhängige Justiz durch Aussagen eines
Innenministers angegriffen wird.“
16 Aug 2018
## LINKS
[1] /Kommentar-Sami-A/!5528649
[2] /Urteil-des-NRW-Oberverwaltungsgerichts/!5528632
[3] https://rp-online.de/nrw/landespolitik/fall-sami-a-richterbund-wirft-nrw-in…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sami A.
Herbert Reul
Armin Laschet
Sami A.
Sami A.
Sami A.
Abschiebung
Sami A.
## ARTIKEL ZUM THEMA
Der Fall Sami A.: Seehofer ließ Abschiebung laufen
Neue Angaben der Bundesregierung zeigen: Das Innenministerium hätte
verhindern können, dass das Gericht umgangen wurde.
Abschiebung von Sami A.: Die Manöver des Ministers
Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Stamp wollte eine Nachlässigkeit
von Sami A.s Anwältin nutzen, um den Islamisten schneller abzuschieben.
Islamistische Gefährder: Irgendwie hochriskant
Der abgeschobene Sami A. wurde als Gefährder mit „hohem Risiko“ für
Gewalttaten eingestuft. Was das konkret bedeutet, ist nicht definiert.
Kommentar Sami A.: Gericht und Rechtsstaat missachtet
Die Abschiebung von Sami A. ist „rechtswidrig“, bestätigt das OVG Münster.
Der verantwortliche Minister Stamp (FDP) muss Konsequenzen ziehen.
Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts: Bochum muss Sami A. zurückholen
Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein
Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt,
ist offen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.