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# taz.de -- Abschiebung von Sami A.: Die Manöver des Ministers
> Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Stamp wollte eine
> Nachlässigkeit von Sami A.s Anwältin nutzen, um den Islamisten schneller
> abzuschieben.
Bild: Wollte ein „Zeitfenster“ nutzen, um Sami A. schnell abzuschieben: NRW…
Die Hinweise verdichten sich, dass der nordrhein-westfälische
Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) im Fall Sami A. das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Juli bewusst umgangen hat. Er wollte
ein „Zeitfenster“ nutzen, um den islamistischen Gefährder schnell nach
Tunesien abzuschieben. Das war aber nur möglich, wenn nicht auf eine
diplomatische Zusicherung Tunesiens gewartet wurde und auch nicht auf eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, das eine solche
Zusicherung absehbar fordern würde.
Wie Stamp in einer Erklärung am Donnerstag offenlegte, war ursprünglich
geplant, Sami A. „bis September“ abzuschieben. Am 25. Juni wurde A. in
Abschiebehaft genommen. Die lange Frist bis September war wohl deshalb
nötig, um vorher noch eine diplomatische Zusicherung Tunesiens einzuholen,
dass A. dort nicht gefoltert würde. Solche Zusicherungen werden von den
Gerichten häufig verlangt. Tunesien gibt auch solche Zusicherungen, etwa in
einem Fall, über den das Bundesverfassungsgericht im Mai entschied.
Außerdem lief noch ein Prozess am VG Gelsenkirchen. Sami A.s Anwältin Seda
Basay hatte dagegen geklagt, dass das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) am 20. Juni das Bestehen des Abschiebehindernisses einer
drohenden Folter widerrief. Doch die Klage an sich hatte keine
aufschiebende Wirkung. Und Basay stellte damals nicht den erwarteten
Eilantrag, mit der Abschiebung zu warten, bis das VG entschieden hat.
Deshalb sah Stamp eine Chance, Sami A. schneller abzuschieben als geplant.
Der saß zwar in Abschiebehaft, aber Stamp war das nach eigener Darstellung
nicht geheuer, er rechnete sogar mit Befreiungsversuchen durch Extremisten.
Am 4. Juli wurde die neue Strategie in der AG Status des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) beraten und gutgeheißen. Am 6. Juli wurde
ein Charterflugzeug für den 13. Juli gebucht.
## Die Abschiebung gilt als rechtswidrig
Auf die diplomatische Zusage Tunesiens wurde wegen der Eile nun verzichtet.
Das war aber heikel, denn nach früheren Entscheidungen des VG Gelsenkirchen
war zu erwarten, dass es die Abschiebung ohne diplomatische Zusicherung
stoppen würde. Stamp hatte also ein großes Interesse, dass die Abschiebung
schon vor der Entscheidung des VG Gelsenkirchen stattfindet. Der Minister
gibt das zwar nicht zu, aber das Handeln seines Ministeriums spricht dafür,
dass es so war.
So schrieb das Ministerium am 10. Juli per E-Mail an die zuständige
Ausländerbehörde Bochum, die Besonderheiten des Falles „lassen es leider
nicht zu, dass der Betroffene oder das Gericht über das Datum der
Rückführung informiert werden“. Und am 12. Juli wurde dem Bamf, das im
Auftrag des VG nach einem bestimmten Abschiebetermin fragte, mitgeteilt,
dass dieser „storniert“ worden sei. Nicht mitgeteilt wurde, dass für den
kommenden Tag ein neuer Abschiebeflug festgesetzt war. Danach sei ja nicht
gefragt worden, rechtfertigte sich Stamp später.
Fast hätte Stamps Manöver geklappt. Das VG entschied zwar noch am 12. Juli,
dass das Abschiebehindernis ohne diplomatische Zusicherung weiterbesteht,
stellte den Beschluss aber erst am nächsten Morgen zu, weil es ja nichts
von der Eilbedürftigkeit wusste. Allerdings hätte die Abschiebung da noch
gestoppt werden können, so inzwischen das OVG Münster, weil Sami A. noch
nicht an Tunesien übergeben war. Nur deshalb gilt die Abschiebung als
rechtswidrig und muss nun rückgängig gemacht werden.
Wäre der Beschluss des VG eine Stunde später eingetroffen, wäre Stamps
Kalkül aufgegangen und ihm die Peinlichkeit einer Rückholung von Sami A.
erspart geblieben. Inzwischen fordert Stamp von der Bundesregierung
nachdrücklich, sie möge endlich die erforderliche diplomatische
Zusicherung einholen.
17 Aug 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sami A.
Abschiebung
Gefährder
Asylpolitik
Sami A.
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Abschiebung
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