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# taz.de -- Fall des mutmaßlichen Gefährders Sami A.: Gericht hebt Abschiebev…
> Im Juli war der als Gefährder eingestufte Sami A. rechtswidrig nach
> Tunesien abgeschoben worden. Jetzt hob ein Gericht das Abschiebeverbot
> auf.
Bild: Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen dpa | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das
Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen
Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem
entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).
Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann
war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots [1][rechtswidrig nach
Tunesien abgeschoben worden]. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende
Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom
12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem
vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in
seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft
diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden
wird, steht noch nicht fest.
Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der
nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft „für
nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“, teilte das Gericht mit. Die
diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten
Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft
„angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster
politischer und diplomatischer Ebene“ hinreichend verlässlich.
Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine
Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht
ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A.
trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und
Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst
zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das
oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und
ordnete Sami A.s [2][sofortige Rückholung] durch die Stadt Bochum an.
21 Nov 2018
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