# taz.de -- Fall des mutmaßlichen Gefährders Sami A.: Gericht hebt Abschiebev… | |
> Im Juli war der als Gefährder eingestufte Sami A. rechtswidrig nach | |
> Tunesien abgeschoben worden. Jetzt hob ein Gericht das Abschiebeverbot | |
> auf. | |
Bild: Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen | |
Gelsenkirchen dpa | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das | |
Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen | |
Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem | |
entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | |
statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A). | |
Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann | |
war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots [1][rechtswidrig nach | |
Tunesien abgeschoben worden]. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende | |
Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom | |
12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem | |
vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in | |
seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft | |
diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden | |
wird, steht noch nicht fest. | |
Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der | |
nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft „für | |
nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“, teilte das Gericht mit. Die | |
diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten | |
Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft | |
„angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster | |
politischer und diplomatischer Ebene“ hinreichend verlässlich. | |
Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine | |
Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht | |
ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A. | |
trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und | |
Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst | |
zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das | |
oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und | |
ordnete Sami A.s [2][sofortige Rückholung] durch die Stadt Bochum an. | |
21 Nov 2018 | |
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