| # taz.de -- Fall des mutmaßlichen Gefährders Sami A.: Gericht hebt Abschiebev… | |
| > Im Juli war der als Gefährder eingestufte Sami A. rechtswidrig nach | |
| > Tunesien abgeschoben worden. Jetzt hob ein Gericht das Abschiebeverbot | |
| > auf. | |
| Bild: Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen | |
| Gelsenkirchen dpa | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das | |
| Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen | |
| Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem | |
| entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | |
| statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A). | |
| Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann | |
| war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots [1][rechtswidrig nach | |
| Tunesien abgeschoben worden]. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende | |
| Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom | |
| 12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem | |
| vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in | |
| seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft | |
| diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden | |
| wird, steht noch nicht fest. | |
| Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der | |
| nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft „für | |
| nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“, teilte das Gericht mit. Die | |
| diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten | |
| Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft | |
| „angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster | |
| politischer und diplomatischer Ebene“ hinreichend verlässlich. | |
| Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine | |
| Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht | |
| ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A. | |
| trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und | |
| Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst | |
| zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das | |
| oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und | |
| ordnete Sami A.s [2][sofortige Rückholung] durch die Stadt Bochum an. | |
| 21 Nov 2018 | |
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