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# taz.de -- Fall Sami A.: Er muss nicht zurückgeholt werden
> Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder
> in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt
> aufgehoben.
Bild: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Gelsenkirchen dpa | Der rechtswidrig nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche
islamistische Gefährder Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt
werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte am Mittwoch die
[1][Aufhebung des lange Zeit bestehenden Abschiebungsverbots] für den
42-Jährigen.
Das Gericht blieb in der mündlichen Verhandlung bei seiner Einschätzung,
dass eine diplomatische Zusicherung Tunesiens Sami A. „hinreichend
verlässlich“ vor Folter und unmenschlicher Behandlung schütze. Die
Behauptung von Sami A., er sei nach seiner Abschiebung in Tunesien
menschenrechtswidrig behandelt worden, sei nicht glaubhaft, sagte der
Kammervorsitzende Oliver Engsterhold in der mündlichen Urteilsbegründung.
Der Fall Sami A. beschäftigt die nordrhein-westfälische Justiz seit rund
zehn Jahren. Sein Asylantrag war im Jahr 2007 abgelehnt worden. Zwei Jahre
später hatte ein Gericht erstmals ein Abschiebungsverbot erlassen. Am 13.
Juli vergangenen Jahres wurde Tunesier in sein Heimatland geflogen, obwohl
das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das am Tag zuvor untersagt hatte. Der
Beschluss wurde den zuständigen Behörden aber erst zugestellt, als Sami A.
bereits im Flugzeug nach Tunis saß.
Das Gericht rügte die Abschiebung als rechtswidrig und ordnete die
Rückholung von Sami A. an. Dazu kam es aber nicht. Nach einer
diplomatischen Zusicherung Tunesiens, Sami A. drohe keine Folter oder
unmenschliche Behandlung, hob das Gericht das Abschiebungsverbot im
November im Eilverfahren wieder auf. Es ist überzeugt, dass Sami A. auch
durch das große Medieninteresse vor menschrechtswidriger Behandlung durch
die tunesischen Behörden geschützt ist.
Die Anwältinnen von Sami A. hielten dem Gericht vor, es habe die
Verlässlichkeit der Zusicherung der tunesischen Botschaft in Berlin nicht
ausreichend geprüft. Sie sehen weiterhin eine Foltergefahr für ihren
Mandanten, gegen den in Tunesien weiter wegen Terrorismusverdachts
ermittelt werde. Sie wollen prüfen, ob sie beim Oberverwaltungsgericht
Münster die Zulassung der Berufung beantragen werden.
Der 1997 als Student nach Deutschland gekommene Sami A. soll zeitweise der
Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben.
In Deutschland soll er sich als salafistischer Prediger betätigt haben.
Sami A. hatte die Vorwürfe stets bestritten, die Bundesanwaltschaft stellte
ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Vor seiner
Abschiebung lebte er in Bochum.
Seine Anwältinnen widersprachen der Einschätzung der deutschen
Sicherheitsbehörden, von Sami A. sei eine Gefährdung der Menschen in
Deutschland ausgegangen. Die Behörden hätten mit allen Mitteln versucht,
eine Radikalisierung des 42-Jährigen zu konstruieren, argumentierten sie
vor Gericht.
16 Jan 2019
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