Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Abgeschobener Islamist Sami A.: Gefährder muss nicht zurück
> Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen
> islamistischen Gefährder Sami A. nicht zurückholen. Das entschied ein
> Gericht.
Bild: Sami A. war im Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter …
Bochum/Gelsenkirchen dpa | Die Stadt Bochum muss [1][den im Sommer zu
Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A.] nicht nach
Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am
Mittwoch entschieden. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde dagegen
einlegen. (Az 8 L 2184/18)
Es ist eine weitere juristische Etappe im monatelangen Tauziehen im Fall
des 42-Jährigen. Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden,
obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt
hatten. Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt
wurde, saß Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das
Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an.
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami
A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht
hob daraufhin am 21. November [2][das bis dahin noch immer gültige
Abschiebeverbot auf.]
Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen
andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener
Richter nun. Deshalb hoben sie am Mittwoch die Pflicht der Stadt Bochum
auf, Sami A. zurückzuholen.
19 Dec 2018
## LINKS
[1] /Der-Fall-Sami-A/!5530340
[2] /Fall-des-mutmasslichen-Gefaehrders-Sami-A/!5552284
## TAGS
Sami A.
Tunesien
Islamismus
Abschiebung
Sami A.
Straßburg
Sami A.
Sami A.
## ARTIKEL ZUM THEMA
Fall Sami A.: Er muss nicht zurückgeholt werden
Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in
Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt
aufgehoben.
Mutmaßlicher Straßburg-Angreifer: Ein alter Bekannter
Der mutmaßliche Angreifer von Straßburg stand auch in Deutschland schon vor
Gericht. Nun wird hier auch nach ihm gefahndet.
Fall des mutmaßlichen Gefährders Sami A.: Gericht hebt Abschiebeverbot auf
Im Juli war der als Gefährder eingestufte Sami A. rechtswidrig nach
Tunesien abgeschoben worden. Jetzt hob ein Gericht das Abschiebeverbot auf.
Der Anwalt von Sami A. über den Fall: „Das wurde heimlich vorbereitet“
Der Anwalt des abgeschobenen Tunesiers Sami A. erhebt schwere Vorwürfe
gegen Deutschland. Es gebe inoffizielle Absprachen mit Tunesien, vermutet
Seif Eddine Makhluf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.