| # taz.de -- Abgeschobener Islamist Sami A.: Gefährder muss nicht zurück | |
| > Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen | |
| > islamistischen Gefährder Sami A. nicht zurückholen. Das entschied ein | |
| > Gericht. | |
| Bild: Sami A. war im Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter … | |
| Bochum/Gelsenkirchen dpa | Die Stadt Bochum muss [1][den im Sommer zu | |
| Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A.] nicht nach | |
| Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am | |
| Mittwoch entschieden. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde dagegen | |
| einlegen. (Az 8 L 2184/18) | |
| Es ist eine weitere juristische Etappe im monatelangen Tauziehen im Fall | |
| des 42-Jährigen. Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, | |
| obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt | |
| hatten. Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt | |
| wurde, saß Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das | |
| Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an. | |
| Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami | |
| A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht | |
| hob daraufhin am 21. November [2][das bis dahin noch immer gültige | |
| Abschiebeverbot auf.] | |
| Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen | |
| andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener | |
| Richter nun. Deshalb hoben sie am Mittwoch die Pflicht der Stadt Bochum | |
| auf, Sami A. zurückzuholen. | |
| 19 Dec 2018 | |
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| Seif Eddine Makhluf. |