# taz.de -- Abgeschobener Islamist Sami A.: Gefährder muss nicht zurück | |
> Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen | |
> islamistischen Gefährder Sami A. nicht zurückholen. Das entschied ein | |
> Gericht. | |
Bild: Sami A. war im Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter … | |
Bochum/Gelsenkirchen dpa | Die Stadt Bochum muss [1][den im Sommer zu | |
Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A.] nicht nach | |
Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am | |
Mittwoch entschieden. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde dagegen | |
einlegen. (Az 8 L 2184/18) | |
Es ist eine weitere juristische Etappe im monatelangen Tauziehen im Fall | |
des 42-Jährigen. Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, | |
obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt | |
hatten. Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt | |
wurde, saß Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das | |
Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an. | |
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami | |
A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht | |
hob daraufhin am 21. November [2][das bis dahin noch immer gültige | |
Abschiebeverbot auf.] | |
Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen | |
andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener | |
Richter nun. Deshalb hoben sie am Mittwoch die Pflicht der Stadt Bochum | |
auf, Sami A. zurückzuholen. | |
19 Dec 2018 | |
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Seif Eddine Makhluf. |