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# taz.de -- SPD-Kritik an Seehofers Transitzentren: „Geschlossene Lager, nich…
> Die SPD will Seehofers Vorgehen bei seinem „Masterplan“ untersuchen
> lassen. Die Gewerkschaft der Polizei hält die geplanten „Transitzentren“
> für nicht umsetzbar.
Bild: „Das Asylrecht wird nicht eingeschränkt“, sagt Eva Högl (SPD). Und:…
Heidelberg/Berlin afp/dpa | Die SPD will einem Medienbericht zufolge das
Vorgehen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Erstellung
seines „Masterplans Migration“ untersuchen lassen. „Es ist höchst
merkwürdig, wenn ein Papier im Bundesinnenministerium erstellt und dann als
CSU-Papier herumgereicht wird“, sagte die [1][SPD-Innenpolitikerin Eva Högl
der Rhein-Neckar-Zeitung vom Donnerstag]. Die SPD habe den
Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags mit einer Überprüfung beauftragt.
„Das werden wir uns ganz genau anschauen“, kündigte Högl an.
Högl forderte überdies, Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Staat
Asyl beantragt haben, zügig dorthin abzuschieben. „Für sie muss in
Schnellverfahren geklärt werden, wie sie zurückgeführt werden können“,
sagte die SPD-Politikerin. Dabei handele es sich aber nur um wenige Fälle.
Schon heute gelte das Asylrecht nicht für Menschen, die aus einem EU-Land
oder sicheren Drittstaat einreisten. „Das Asylrecht wird also nicht
eingeschränkt“, sagte Högl.
Zugleich bekräftigte sie die Ablehnung ihrer Partei gegenüber einer
Residenzpflicht in den von der Union geplanten Transitzentren an der
deutschen Grenze. „Mit uns gibt es keine geschlossenen Lager“, sagte Högl.
Die Union peilt eine kurze Verweildauer der Flüchtlinge in den geplanten
Transitzentren an. Sie sollen dort nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) und Seehofer nur bis zu 48 Stunden festgehalten werden. Die
SPD zeigte sich zuletzt einigungsbereit, äußerte aber auch Skepsis. Am
Donnerstagabend wollen die Spitzen von Union und SPD weiter darüber
verhandeln.
## Polizeigewerkschaft zweifelt an Lager-Plänen
Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind die von CDU und
CSU geplanten Transitzentren für Migranten rechtlich fragwürdig und nicht
praktikabel. „Was hier abgeliefert wird ist Stückwerk, weil es andere
deutsche Grenzen nicht betrachtet und dafür keine Konzepte liefert“,
bemängelt der stellvertretende Bundesvorsitzende Jörg Radek. „Wir haben bei
Migranten immer eine Ausweichbewegung. Die Konsequenz wird wahrscheinlich
sein, dass nach zwei oder drei Monaten die Transitzentren in Bayern leer
bleiben und es dafür anderenorts einen Anstieg gibt.“
Eine GdP-Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, moniert unter
anderem einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip: Migranten würden
an der bayerisch-österreichischen Grenze festgehalten, während sie andere
deutsche Grenzen ungehindert passieren könnten. Für sinnvoller hält Radek
einen anderen Vorschlag sowohl von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch
von CSU-Chef und Innenminister Horst Seehofer – eine Schleierfahndung
hinter den Grenzen.
Auch das Konstrukt der „[2][Fiktion der Nichteinreise]“ ([3][laut
CDU/CSU-Papier]) ist nach Einschätzung der GdP juristisch nicht haltbar.
Die innerhalb der Union vereinbarten Transitzentren sollen ähnlich
funktionieren wie der Transitbereich beim so genannten Flughafenverfahren:
Dort werden Migranten noch vor der offiziellen Einreise nach Deutschland
festgehalten und müssen ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen.
Auf Menschen, die auf dem Landweg oder mit dem Flugzeug aus anderen
Schengen-Staaten einreisen, lässt sich diese Regelung laut GdP aber nicht
übertragen. Die Gewerkschaft verweist auf eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015, wonach die [4][Grenzen Deutschlands
zu anderen Schengen-Staaten als überschritten gälten, sobald der Reisende
sie physisch passiert hat]. Bei Flügen aus anderen Schengen-Staaten gilt
demnach der Flughafen als Grenze.
## Nicht Aufgabe der Bundespolizei
Die Bundespolizei dürfe zudem nicht für den Betrieb von Transitzentren
eingesetzt werden, so die GdP. Hier seien laut Rechtsprechung das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie die Länder zuständig. Außerdem
dürften die Beamten Menschen nur bis zum Folgetag festhalten. „Dann stellt
sich die Frage: Was ist nach den 24 Stunden?“, sagt Radek. Innerhalb dieses
Zeitraums ließen sich, besonders am Wochenende, die nötigen Absprachen zur
Zurückweisung von Migranten in andere Länder nicht treffen.
Auch die Feststellung, ob ein Asylbewerber in einem anderen EU-Staat schon
ein Asylverfahren durchlaufe, sei „im praktischen Grenzkontrolldienst in
der gebotenen Schnelligkeit kaum zu leisten“, heißt es in dem Papier. Den
Unionsplänen zufolge sollen aufgegriffene Migranten, die schon in einem
anderem EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, in [5][Transitzentren
untergebracht werden und von dort zurückgeführt werden].
Die GdP weist auch darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof und
deutsche Gerichte besonders für Bulgarien, Griechenland und Italien beim
Umgang mit Migranten Verstöße gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention festgestellt haben. Diese Hindernisse bestünden
weiter, selbst wenn es Abkommen zur schnelleren Rücknahme von Migranten
durch diese Länder gebe. „Das würde zu einer langen und nicht zu
rechtfertigenden Festhaltung in den ‚Transitzentren‘ führen“, warnt die
GdP.
Schließlich erinnert die Gewerkschaft daran, dass die EU die aktuellen
Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich derzeit nur bis Mitte
November genehmigt hat.
5 Jul 2018
## LINKS
[1] https://www.rnz.de/politik/hintergrund_artikel,-eva-hoegl-im-rnz-interview-…
[2] /Asylrechtsverschaerfung-von-CDU-und-CSU/!5518837
[3] https://www.cdu.de/ordnung-steuerung-und-verhinderung-der-sekundaermigration
[4] /Vorbild-fuer-die-Transitzonen/!5518989
[5] /Union-einigt-sich-auf-Asylverschaerfung/!5518758
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