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# taz.de -- Udo Wolf über Innensenator Geisel: „Wir sind not amused“
> Koalitionsstreit um Videoüberwachung: Der Chef der Linksfraktion mahnt
> Innensenator Andreas Geisel (SPD), sich an die rot-rot-grünen
> Verabredungen zu halten.
Bild: Rot-Rot-Grün unter Beobachtung des Linksfraktionschefs
taz: Herr Wolf, Innensenator Geisel (SPD) hat Ende letzter Woche
angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Thema Videoüberwachung vorlegen zu
wollen. Offenbar sucht er den Kompromiss mit den Initiatoren des
Video-Volksbegehrens, darunter Ex-CDU-Justizsenator Thomas Heilmann.
Udo Wolf: Mit uns gibt es keinen Kompromiss mit dem „Aktionsbündnis mehr
Videoaufklärung“. Das wäre der Einstieg in die flächendeckende
Videoüberwachung, die wir im Koalitionsvertrag ausgeschlossen haben.
Der Koalitionsvertrag wurde vor dem Anschlag auf den Breitscheidplatz
beschlossen.
Deshalb haben wir nach dem Anschlag in einer Senatsklausur lange um ein
Sicherheitskonzept gerungen. Da haben wir viele Maßnahmen beschlossen, die
real für mehr Sicherheit sorgen. Eine gesetzliche Ausweitung der
Videoüberwachung haben wir dort diskutiert – und explizit abgelehnt.
Dennoch sind wir der SPD weit entgegengekommen, indem wir bereit waren,
eine weite Auslegung des Paragrafen 24 des Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz (Asog) zu dulden, also des Paragrafen, der regelt, dass es
in Absprache mit den Veranstaltern etwa bei Weihnachtsmärkten oder
Fanmeilen temporäre Videoüberwachung geben kann und dies möglicherweise
temporär auch an Plätzen wie dem Kottbusser Tor oder dem Görlitzer Park
möglich wäre.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Innensenator für mehr
Videoüberwachung ausspricht – wenn auch deutlich weniger als die 1.000
Kameras, die das Volksbegehren bisher forderte.
Sowohl Andreas Geisel als auch SPD-Fraktionschef Raed Saleh versuchen immer
wieder abwechselnd, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Darüber
sind wir not amused. Wir haben über den Umgang mit dem
Heilmann-Buschkowsky-Volksbegehren auch im Koalitionsausschuss diskutiert.
Wir waren uns einig, dass das Volksbegehren in weiten Teilen
verfassungswidrig und damit unzulässig ist; dass wir die Zulässigkeit des
Volksbegehrens durch das Verfassungsgericht klären lassen und dass es bis
dahin weder Verhandlungen noch Verhandlungsangebote mit und an die
Initiatoren gibt. Verabredungen des Koalitionsausschusses sollten auch für
den Innensenator gelten. Sonst wird es schwer mit der Zusammenarbeit.
Eine Mehrheit der Berliner kann sich mehr Videoüberwachung vorstellen.
Umfragen legen das nahe. Aber Untersuchungen wie gerade in
Nordrhein-Westfalen oder die Evaluierungen in Potsdam und London haben den
Glauben, durch mehr Kameras könne mehr Sicherheit entstehen, widerlegt. In
NRW hatte das Kriminologische Institut Daten aus sieben Städten
ausgewertet. Das Ergebnis: Die Kameras wirken kaum oder gar nicht gegen
Kriminalität.
Was, wenn der Innensenator trotzdem einen Gesetzesentwurf vorlegt?
Die Frage ist, ob Herr Geisel dieses tote Pferd in der Koalition
weiterreiten möchte. Wir haben dem Senator genügend Stellen bei der Polizei
und mehr Ausrüstung spendiert. Das sind Mittel für echte Sicherheit, nicht
für gefühlte. Wenn Herr Geisel an den Koalitionspartner vorbei einen
Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus einbringen will und auf eine Mehrheit
mit AfD und CDU hofft, ist die Koalition ganz schnell vorbei. Aber ich gehe
davon aus, dass er das nicht will und deshalb nicht tut.
24 Jun 2018
## AUTOREN
Uwe Rada
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