# taz.de -- Überwachung: Mit Sicherheit mehr Video | |
> Die SPD diskutiert bei ihrem Landesparteitag über Sicherheitspolitik. | |
> Parallel kündigt das vom Senat gestoppte Video-Volksbegehren an | |
> weiterzumachen. | |
Bild: Um Videoüberwachung im öffentlichen Raum geht es beim SPD-Landesparteit… | |
Der größte anzunehmende Streitfall versteckt sich auf der vorletzten von 14 | |
Seiten von [1][Antrag 02.1/II]: Wenn die SPD bei ihrem Landesparteitag am | |
Samstag diskutiert, wo sie beim Thema Sicherheit stehen will, findet sich | |
dort zwei Mal der Begriff „Videoüberwachung“. Vor allem für die Jusos hat | |
so etwas in der SPD-Politik nichts verloren. Insider erwarten darum einen | |
gewissen Widerstand unter den 220 Delegierten – letztlich aber werde, was | |
Innensenator Andreas Geisel vorstellt, Zustimmung finden. | |
„Sicher leben in Berlin – wir wollen urbane Sicherheit“, ist der Antrag | |
überschrieben, der den Begriff um Sicherheit vor Verdrängung und einen | |
sicheren Arbeitsplatz erweitert. „Wir müssen die Menschen vor Kriminalität | |
genauso schützen wie vor der Angst, in einer Gesellschaft nicht mehr | |
mithalten zu können, die als sozial ungerecht empfunden wird“, heißt es | |
dort. Man gesteht den Bürgern auch subjektive Ängste zu: „Tatsächliche | |
Bedrohung durch Kriminalität und das persönliche Sicherheitsgefühl mögen | |
dabei nicht immer deckungsgleich sein, aber Ängste sind auch real“, heißt | |
es, „sie einfach zu negieren, ist falsch.“ | |
Bereits vor einem Jahr stand das Thema Sicherheit auf der Tagesordnung | |
eines Parteitags, ohne dass sich die SPD zu einem Beschluss durchringen | |
konnte. Beim Parteitag im Juni ließ man das Thema wegen der Vorstandswahlen | |
außen vor. Mit der gerade beim Thema Video entschärften neuen | |
Antragsfassung tourte Innensenator Geisel über Monate durch den | |
Landesverband. | |
## „Anlassbezogen und temporär“ | |
Zu Videoüberwachung heißt, dass es sie zwecks besserer Beweissicherung „an | |
ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten“ geben soll, allerdings „nur | |
anlassbezogen und temporär“. Was temporär genau heißt, lässt der Text | |
offen. Die Wirkung der Videoüberwachung soll überprüft werden. In der | |
Antragskommission der SPD gab es für diesen Antrag eine Mehrheit. | |
Dauerhafte Videoüberwachung an gefährlichen Orten hatte im Juni 2016 im | |
damals noch rot-schwarzen Senat schon grünes Licht bekommen. Regierungs- | |
und SPD-Landeschef Michael Müller selbst stellte den Beschluss in einer | |
Pressekonferenz vor. Die SPD-Fraktion, die im Abgeordnetenhaus der nötigen | |
Gesetzesänderung hätte zustimmen müssen, stoppte das Projekt jedoch. Fast | |
genau ein Jahr später startete 2017 das vor allem von Ex-Bürgermeister | |
Heinz Buschkowsky (SPD) und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) | |
angeschobene Volksbegehren für mehr Videoüberwachung. Es schaffte die erste | |
Unterschriftensammelstufe. Der rot-rot-grüne Senats stoppte es jedoch vor | |
vier Wochen, um es vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen: Aus Geisels | |
Sicht ist es nicht verfassungsgemäß. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der | |
taz, dass ein solcher Antrag des Senats eingegangen sei. Einen | |
Verhandlungstermin gebe es aber noch nicht. | |
Mitinitiator Heilmann gab sich am Donnerstag gegenüber der taz | |
optimistisch: Mit dem Volksbegehren gehe es in jedem Fall weiter. „Entweder | |
erklärt das Gericht unsere Initiative für verfassungsgemäß oder es sagt: | |
Mit diesen drei, vier Punkten haben wir Probleme“, sagte Heilmann. „Dann | |
bessern wir die nach und fangen nochmal von vorne an.“ | |
15 Nov 2018 | |
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[1] https://www.spd.berlin/aktuell/news/november-2018/landesparteitag-november-… | |
## AUTOREN | |
Stefan Alberti | |
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