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# taz.de -- Überwachung: Mit Sicherheit mehr Video
> Die SPD diskutiert bei ihrem Landesparteitag über Sicherheitspolitik.
> Parallel kündigt das vom Senat gestoppte Video-Volksbegehren an
> weiterzumachen.
Bild: Um Videoüberwachung im öffentlichen Raum geht es beim SPD-Landesparteit…
Der größte anzunehmende Streitfall versteckt sich auf der vorletzten von 14
Seiten von [1][Antrag 02.1/II]: Wenn die SPD bei ihrem Landesparteitag am
Samstag diskutiert, wo sie beim Thema Sicherheit stehen will, findet sich
dort zwei Mal der Begriff „Videoüberwachung“. Vor allem für die Jusos hat
so etwas in der SPD-Politik nichts verloren. Insider erwarten darum einen
gewissen Widerstand unter den 220 Delegierten – letztlich aber werde, was
Innensenator Andreas Geisel vorstellt, Zustimmung finden.
„Sicher leben in Berlin – wir wollen urbane Sicherheit“, ist der Antrag
überschrieben, der den Begriff um Sicherheit vor Verdrängung und einen
sicheren Arbeitsplatz erweitert. „Wir müssen die Menschen vor Kriminalität
genauso schützen wie vor der Angst, in einer Gesellschaft nicht mehr
mithalten zu können, die als sozial ungerecht empfunden wird“, heißt es
dort. Man gesteht den Bürgern auch subjektive Ängste zu: „Tatsächliche
Bedrohung durch Kriminalität und das persönliche Sicherheitsgefühl mögen
dabei nicht immer deckungsgleich sein, aber Ängste sind auch real“, heißt
es, „sie einfach zu negieren, ist falsch.“
Bereits vor einem Jahr stand das Thema Sicherheit auf der Tagesordnung
eines Parteitags, ohne dass sich die SPD zu einem Beschluss durchringen
konnte. Beim Parteitag im Juni ließ man das Thema wegen der Vorstandswahlen
außen vor. Mit der gerade beim Thema Video entschärften neuen
Antragsfassung tourte Innensenator Geisel über Monate durch den
Landesverband.
## „Anlassbezogen und temporär“
Zu Videoüberwachung heißt, dass es sie zwecks besserer Beweissicherung „an
ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten“ geben soll, allerdings „nur
anlassbezogen und temporär“. Was temporär genau heißt, lässt der Text
offen. Die Wirkung der Videoüberwachung soll überprüft werden. In der
Antragskommission der SPD gab es für diesen Antrag eine Mehrheit.
Dauerhafte Videoüberwachung an gefährlichen Orten hatte im Juni 2016 im
damals noch rot-schwarzen Senat schon grünes Licht bekommen. Regierungs-
und SPD-Landeschef Michael Müller selbst stellte den Beschluss in einer
Pressekonferenz vor. Die SPD-Fraktion, die im Abgeordnetenhaus der nötigen
Gesetzesänderung hätte zustimmen müssen, stoppte das Projekt jedoch. Fast
genau ein Jahr später startete 2017 das vor allem von Ex-Bürgermeister
Heinz Buschkowsky (SPD) und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU)
angeschobene Volksbegehren für mehr Videoüberwachung. Es schaffte die erste
Unterschriftensammelstufe. Der rot-rot-grüne Senats stoppte es jedoch vor
vier Wochen, um es vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen: Aus Geisels
Sicht ist es nicht verfassungsgemäß. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der
taz, dass ein solcher Antrag des Senats eingegangen sei. Einen
Verhandlungstermin gebe es aber noch nicht.
Mitinitiator Heilmann gab sich am Donnerstag gegenüber der taz
optimistisch: Mit dem Volksbegehren gehe es in jedem Fall weiter. „Entweder
erklärt das Gericht unsere Initiative für verfassungsgemäß oder es sagt:
Mit diesen drei, vier Punkten haben wir Probleme“, sagte Heilmann. „Dann
bessern wir die nach und fangen nochmal von vorne an.“
15 Nov 2018
## LINKS
[1] https://www.spd.berlin/aktuell/news/november-2018/landesparteitag-november-…
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Videoüberwachung
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