| # taz.de -- Videoüberwachung: Volksbegehren kommt vor Gericht | |
| > Der Senat will das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung vom | |
| > Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Die CDU-Fraktion protestiert | |
| > heftig. | |
| Bild: Der rot-rot-grüne Senat hat das Volksbegehren zu mehr Videoüberwachung … | |
| Geht es nach dem rot-rot-grünen Senat, so wird es kein Volksbegehren für | |
| Videoüberwachung geben. Die Landesregierung folgte am Dienstag dem | |
| Vorschlag von Innensenator Andreas Geisel (SPD): Er hält das Projekt für | |
| „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Ob es tatsächlich nicht zu | |
| dem Volksbegehren kommt, muss nun das Berliner Verfassungsgericht | |
| entscheiden. „Der Senat hat Angst vor dem Volk“, kritisierte | |
| CDU-Fraktionschef Burkard Dregger. | |
| Senator Geisel hatte bereits Mitte September im Abgeordnetenhaus erklärt, | |
| dass das Volksbegehren nicht verfassungsgemäß sei. Seine Verwaltung hatte | |
| die Frage der Zulässigkeit zuvor gut sechs Monate lang geprüft – zu lang | |
| nach Ansicht von Kritikern, darunter auch der Verein „Mehr Demokratie“. Am | |
| 19. Februar hatte die Initiative „Sicherheit in Berlin“ über 25.000 | |
| Unterstützerunterschriften eingereicht, von denen die Innenverwaltung am | |
| 21. März 21.028 für gültig erklärte. Führende Köpfe der Initiative sind | |
| Neuköllns Exbürgermeister Heinz Buschkowsky und der | |
| CDU-Bundestagsabgeordnete und Exsenator Thomas Heilmann. | |
| Der Senat begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Orte, | |
| die nach Willen der Initiative per Video zu überwachen sind, im | |
| Gesetzentwurf des Volksbegehrens „nur vage“ beschrieben seien. Nach seiner | |
| Auslegung fielen darunter auch Eingangsbereiche von Krankenhäusern, | |
| Schulen, Kitas oder Kaufhäusern. Dadurch wäre aus Senatssicht eine | |
| „unüberschaubare Anzahl von Personen“ betroffen, was unverhältnismäßig … | |
| Heilmann hingegen sagte der taz: „Die Begründung, die möglichen Einsatzorte | |
| für Videoaufklärung seien nicht zureichend eingegrenzt, ist schlichtweg | |
| falsch.“ | |
| Die CDU reagierte mit einem heftigen Angriff auf den Innensenator: „Geisel | |
| ist zum sicherheitspolitischen Hampelmann von Linken und Grünen geworden“, | |
| sagte Fraktionschef Dregger. CDU-Generalsekretär Stefan Evers hielt ihm | |
| „Taschenspielertricks“ vor, um einen Volksentscheid zu verhindern: Es ist | |
| für ihn nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Videoaufklärung in | |
| allen anderen Bundesländern und bei der BVG erlaubt sei, ausgerechnet auf | |
| dem Alexanderplatz aber verfassungswidrig sein soll. Videos der BVG haben | |
| mehrfach dazu beigetragen, brutale Taten in U-Bahnhöfen aufzuklären, bei | |
| denen etwa eine Frau die Treppe hinuntergestoßen oder ein Obdachloser | |
| angezündet wurde. | |
| Die Grünen hingegen begrüßten die Haltung des von ihnen mitgetragenen | |
| Senats. „Ginge es nach Heilmann und Co, könnten sich Bürgerinnen und Bürger | |
| in Berlin nicht mehr durch die Stadt bewegen, ohne von der polizeilichen | |
| Videoüberwachung erfasst zu werden“, sagte ihr Landesvorsitzender Werner | |
| Graf, „das ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der Berlinerinnen und | |
| Berliner.“ Graf setzt stattdessen auf mehr Polizei auf den Straßen: „Am | |
| Kottbusser Tor zeigt sich bereits, dass Polizeipräsenz vor Ort mehr bewirkt | |
| als zusätzliche Kameras. Die Kriminalitätszahlen sind dort im letzten Jahr | |
| deutlich zurückgegangen.“ | |
| Weil das Video-Begehren nun ins Gericht statt in die zweite | |
| Unterschriftensammel-Stufe geht, ist ein Volksentscheid parallel zur | |
| Europawahl im Mai 2019 nicht mehr möglich. Von der Zusammenlegung beider | |
| Termine hatte sich die Heilmann-Buschkowsky-Initiative eine größere | |
| Beteiligung erhofft: Ein Volksentscheid braucht nicht eine einfache | |
| Mehrheit, sondern die Unterstützung von mindestens einem Viertel aller | |
| Berliner Wahlberechtigten. | |
| 17 Oct 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Stefan Alberti | |
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