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# taz.de -- Videoüberwachung: Volksbegehren kommt vor Gericht
> Der Senat will das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung vom
> Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Die CDU-Fraktion protestiert
> heftig.
Bild: Der rot-rot-grüne Senat hat das Volksbegehren zu mehr Videoüberwachung …
Geht es nach dem rot-rot-grünen Senat, so wird es kein Volksbegehren für
Videoüberwachung geben. Die Landesregierung folgte am Dienstag dem
Vorschlag von Innensenator Andreas Geisel (SPD): Er hält das Projekt für
„rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Ob es tatsächlich nicht zu
dem Volksbegehren kommt, muss nun das Berliner Verfassungsgericht
entscheiden. „Der Senat hat Angst vor dem Volk“, kritisierte
CDU-Fraktionschef Burkard Dregger.
Senator Geisel hatte bereits Mitte September im Abgeordnetenhaus erklärt,
dass das Volksbegehren nicht verfassungsgemäß sei. Seine Verwaltung hatte
die Frage der Zulässigkeit zuvor gut sechs Monate lang geprüft – zu lang
nach Ansicht von Kritikern, darunter auch der Verein „Mehr Demokratie“. Am
19. Februar hatte die Initiative „Sicherheit in Berlin“ über 25.000
Unterstützerunterschriften eingereicht, von denen die Innenverwaltung am
21. März 21.028 für gültig erklärte. Führende Köpfe der Initiative sind
Neuköllns Exbürgermeister Heinz Buschkowsky und der
CDU-Bundestagsabgeordnete und Exsenator Thomas Heilmann.
Der Senat begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Orte,
die nach Willen der Initiative per Video zu überwachen sind, im
Gesetzentwurf des Volksbegehrens „nur vage“ beschrieben seien. Nach seiner
Auslegung fielen darunter auch Eingangsbereiche von Krankenhäusern,
Schulen, Kitas oder Kaufhäusern. Dadurch wäre aus Senatssicht eine
„unüberschaubare Anzahl von Personen“ betroffen, was unverhältnismäßig …
Heilmann hingegen sagte der taz: „Die Begründung, die möglichen Einsatzorte
für Videoaufklärung seien nicht zureichend eingegrenzt, ist schlichtweg
falsch.“
Die CDU reagierte mit einem heftigen Angriff auf den Innensenator: „Geisel
ist zum sicherheitspolitischen Hampelmann von Linken und Grünen geworden“,
sagte Fraktionschef Dregger. CDU-Generalsekretär Stefan Evers hielt ihm
„Taschenspielertricks“ vor, um einen Volksentscheid zu verhindern: Es ist
für ihn nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Videoaufklärung in
allen anderen Bundesländern und bei der BVG erlaubt sei, ausgerechnet auf
dem Alexanderplatz aber verfassungswidrig sein soll. Videos der BVG haben
mehrfach dazu beigetragen, brutale Taten in U-Bahnhöfen aufzuklären, bei
denen etwa eine Frau die Treppe hinuntergestoßen oder ein Obdachloser
angezündet wurde.
Die Grünen hingegen begrüßten die Haltung des von ihnen mitgetragenen
Senats. „Ginge es nach Heilmann und Co, könnten sich Bürgerinnen und Bürger
in Berlin nicht mehr durch die Stadt bewegen, ohne von der polizeilichen
Videoüberwachung erfasst zu werden“, sagte ihr Landesvorsitzender Werner
Graf, „das ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der Berlinerinnen und
Berliner.“ Graf setzt stattdessen auf mehr Polizei auf den Straßen: „Am
Kottbusser Tor zeigt sich bereits, dass Polizeipräsenz vor Ort mehr bewirkt
als zusätzliche Kameras. Die Kriminalitätszahlen sind dort im letzten Jahr
deutlich zurückgegangen.“
Weil das Video-Begehren nun ins Gericht statt in die zweite
Unterschriftensammel-Stufe geht, ist ein Volksentscheid parallel zur
Europawahl im Mai 2019 nicht mehr möglich. Von der Zusammenlegung beider
Termine hatte sich die Heilmann-Buschkowsky-Initiative eine größere
Beteiligung erhofft: Ein Volksentscheid braucht nicht eine einfache
Mehrheit, sondern die Unterstützung von mindestens einem Viertel aller
Berliner Wahlberechtigten.
17 Oct 2018
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Videoüberwachung
Volksbegehren
Andreas Geisel
Thomas Heilmann
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Juli Zeh
Videoüberwachung
Polizei Bremen
Andreas Geisel
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
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