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# taz.de -- Berliner Initiative für Videoüberwachung: Horch und Guck bessert …
> Die Initiative für mehr Videoüberwachung überarbeitet ihren
> Gesetzentwurf. Kritik, das Volksbegehren sei verfassungswidrig, weist sie
> zurück.
Bild: Sehen sie alles? Und was vielleicht noch wichtiger ist: Hören sie auch w…
Der Streit über die Zulässigkeit des Volksbegehrens für mehr
Videoüberwachung läuft auf eine juristische Auseinandersetzung hinaus. Die
Initiatoren des Bündnisses, Exjustizsenator Thomas Heilmann (CDU) und
Exbezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), stellten am Freitag zwar
eine überarbeitete Version ihres Gesetzentwurfs vor. Sie betonten aber
zugleich, sie hätten nichts an den Zielen und kaum etwas am Inhalt des
Entwurfs geändert. Unter anderem Berlins Datenschutzbeauftragte Maja
Smoltczyk hält den bisherigen Entwurf für „verfassungsrechtlich höchst
bedenklich“.
Heilmann und Buschkowsky wiesen das am Freitag zurück. „Wenn dieses Gesetz
verfassungswidrig ist, ist das ganze deutsche System verfassungswidrig“, so
Buschkowsky. „Wir haben an einigen Stellen klarer und präziser formuliert“,
sagte der heutige Bundestagsabgeordnete Heilmann.
Die Initiative will 50 Orte in Berlin rund um die Uhr mit Kameras
überwachen lassen, um Kriminalität einzudämmen und das Sicherheitsgefühl
der Bürger zu verbessern. Neben Video- sind auch Tonaufnahmen vorgesehen.
Dafür hat die Initiative in einer ersten Stufe rund 25.000 Unterschriften
gesammelt. Sie werden bis spätestens Mitte März in der Innenverwaltung auf
ihre Gültigkeit geprüft. 20.000 sind nötig, damit ein Volksbegehren
überhaupt möglich wird. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich sowohl gegen
eine permanente wie auch flächendeckende Videoüberwachung ausgesprochen.
In einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion kommt Frederik Roggan,
Professor an der Brandenburger Fachhochschule für Polizei, zum Schluss,
dass das Volksbegehren „insgesamt unzulässig“ sei. Er kritisiert die
„mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung des Gesetzentwurfs“. Laut Smoltczyk
lasse die Festlegung auf 50 Orte „jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen�…
Das Land Berlin verfüge zudem nicht über die notwendige
Gesetzgebungskompetenz.
Heilmann wies das zurück und bezog sich dabei auf Hamburg. Dort sei die
umfassende Videoüberwachung der Reeperbahn von Gerichten für zulässig
befunden worden. „Verhältnismäßigkeit lässt sich nur im Einzelfall
feststellen“, so Heilmann. Er fügte hinzu: „Dieses Volksbegehren ist
juristisch komplexer als frühere.“
Im überarbeiteten Gesetzentwurf sei klargestellt worden, dass versteckte
Kameras nicht zulässig seien. Der Exsenator betonte zudem, dass ein
automatischer Notruf vorgesehen sei. Dabei erkenne die Kamera selbst, ob
eine Notlage vorliege, und melde dies dann der Polizei. Andere Aufnahmen
würden nicht gespeichert.
Unklar bleibt indes, ob die Unterschriftensammlung der Initiative überhaupt
gültig ist. Denn dabei sei nicht darüber informiert worden, dass neben den
Video- auch Tonaufnahmen erfolgen sollen, hatte Smoltczyk bemängelt. Eine
Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne deswegen nicht als
Zustimmung dazu gewertet werden, so die Datenschutzbeauftragte. Heilmann
erklärte dazu, dass seiner Einschätzung nach ja auch Videoaufnahmen Ton
enthalten würden; eine besondere Betonung sei deswegen nicht nötig gewesen.
Die Innenverwaltung wird nun den Gesetzentwurf rechtlich prüfen, sagte
deren Sprecher Martin Pallgen am Freitag der taz – allerdings den ersten
Entwurf, für den die Initiative ihre Unterschriften ursprünglich gesammelt
hat. Erst danach werde kontrolliert, wie der erste und der neue
Gesetzestext variieren. Grundsätzlich sind Veränderungen an Gesetzentwürfen
in diesem Stadium noch möglich. Sie dürfen sich aber laut Gesetz nicht im
Wesensgehalt unterscheiden.
Bisher ist es allerdings noch nie vorgekommen, dass eine Initiative ihren
Entwurf schon vor der rechtlichen Prüfung der Innenverwaltung überarbeitet.
„Das Bündnis für mehr Videoüberwachung hat anscheinend erkannt, dass der
Gesetzentwurf an vielen Stellen große Schwächen aufweist“, spottete die
grüne Parteichefin Nina Stahr. „Die Anpassungen ändern aber nichts daran,
dass die Forderungen der Initiative hochproblematisch sind.“
## Immer der aktuellste Stand
Heilmann begründete den Zeitpunkt der Veränderung des Gesetzentwurfs damit,
dass sich die Juristen der Innenverwaltung mit dem aktuellsten Stand
auseinander setzen sollten und nun auch könnten.
Auch wenn Rot-Rot-Grün das Volksbegehren insgesamt ablehnt, gibt es bisher
keine einheitliche Linie, wie mit ihm umgegangen werden soll. Die
Linksfraktion plädierte auf ihrer Klausur am vergangenen Wochenende dafür,
den Entwurf nach Prüfung durch die Innenverwaltung aufgrund der
grundsätzlichen rechtlichen Mängel dem Berliner Verfassungsgericht
vorzulegen und sich nicht weiter inhaltlich damit auseinanderzusetzen.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilt zwar „weite Teile der Kritik an dem
Entwurf“, wie er auf der Linken-Klausur sagte. Er setzt sich allerdings
auch für eine Verschärfung des Sicherheitsgesetzes ein. Und Regierungschef
Michael Müller (SPD) hatte zuletzt durchblicken lassen, dass er Chancen für
einen Kompromiss mit der Initiative sieht.
9 Mar 2018
## AUTOREN
Bert Schulz
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Volksbegehren
Thomas Heilmann
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