# taz.de -- Berliner Initiative für Videoüberwachung: Horch und Guck bessert … | |
> Die Initiative für mehr Videoüberwachung überarbeitet ihren | |
> Gesetzentwurf. Kritik, das Volksbegehren sei verfassungswidrig, weist sie | |
> zurück. | |
Bild: Sehen sie alles? Und was vielleicht noch wichtiger ist: Hören sie auch w… | |
Der Streit über die Zulässigkeit des Volksbegehrens für mehr | |
Videoüberwachung läuft auf eine juristische Auseinandersetzung hinaus. Die | |
Initiatoren des Bündnisses, Exjustizsenator Thomas Heilmann (CDU) und | |
Exbezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), stellten am Freitag zwar | |
eine überarbeitete Version ihres Gesetzentwurfs vor. Sie betonten aber | |
zugleich, sie hätten nichts an den Zielen und kaum etwas am Inhalt des | |
Entwurfs geändert. Unter anderem Berlins Datenschutzbeauftragte Maja | |
Smoltczyk hält den bisherigen Entwurf für „verfassungsrechtlich höchst | |
bedenklich“. | |
Heilmann und Buschkowsky wiesen das am Freitag zurück. „Wenn dieses Gesetz | |
verfassungswidrig ist, ist das ganze deutsche System verfassungswidrig“, so | |
Buschkowsky. „Wir haben an einigen Stellen klarer und präziser formuliert“, | |
sagte der heutige Bundestagsabgeordnete Heilmann. | |
Die Initiative will 50 Orte in Berlin rund um die Uhr mit Kameras | |
überwachen lassen, um Kriminalität einzudämmen und das Sicherheitsgefühl | |
der Bürger zu verbessern. Neben Video- sind auch Tonaufnahmen vorgesehen. | |
Dafür hat die Initiative in einer ersten Stufe rund 25.000 Unterschriften | |
gesammelt. Sie werden bis spätestens Mitte März in der Innenverwaltung auf | |
ihre Gültigkeit geprüft. 20.000 sind nötig, damit ein Volksbegehren | |
überhaupt möglich wird. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich sowohl gegen | |
eine permanente wie auch flächendeckende Videoüberwachung ausgesprochen. | |
In einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion kommt Frederik Roggan, | |
Professor an der Brandenburger Fachhochschule für Polizei, zum Schluss, | |
dass das Volksbegehren „insgesamt unzulässig“ sei. Er kritisiert die | |
„mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung des Gesetzentwurfs“. Laut Smoltczyk | |
lasse die Festlegung auf 50 Orte „jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen�… | |
Das Land Berlin verfüge zudem nicht über die notwendige | |
Gesetzgebungskompetenz. | |
Heilmann wies das zurück und bezog sich dabei auf Hamburg. Dort sei die | |
umfassende Videoüberwachung der Reeperbahn von Gerichten für zulässig | |
befunden worden. „Verhältnismäßigkeit lässt sich nur im Einzelfall | |
feststellen“, so Heilmann. Er fügte hinzu: „Dieses Volksbegehren ist | |
juristisch komplexer als frühere.“ | |
Im überarbeiteten Gesetzentwurf sei klargestellt worden, dass versteckte | |
Kameras nicht zulässig seien. Der Exsenator betonte zudem, dass ein | |
automatischer Notruf vorgesehen sei. Dabei erkenne die Kamera selbst, ob | |
eine Notlage vorliege, und melde dies dann der Polizei. Andere Aufnahmen | |
würden nicht gespeichert. | |
Unklar bleibt indes, ob die Unterschriftensammlung der Initiative überhaupt | |
gültig ist. Denn dabei sei nicht darüber informiert worden, dass neben den | |
Video- auch Tonaufnahmen erfolgen sollen, hatte Smoltczyk bemängelt. Eine | |
Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne deswegen nicht als | |
Zustimmung dazu gewertet werden, so die Datenschutzbeauftragte. Heilmann | |
erklärte dazu, dass seiner Einschätzung nach ja auch Videoaufnahmen Ton | |
enthalten würden; eine besondere Betonung sei deswegen nicht nötig gewesen. | |
Die Innenverwaltung wird nun den Gesetzentwurf rechtlich prüfen, sagte | |
deren Sprecher Martin Pallgen am Freitag der taz – allerdings den ersten | |
Entwurf, für den die Initiative ihre Unterschriften ursprünglich gesammelt | |
hat. Erst danach werde kontrolliert, wie der erste und der neue | |
Gesetzestext variieren. Grundsätzlich sind Veränderungen an Gesetzentwürfen | |
in diesem Stadium noch möglich. Sie dürfen sich aber laut Gesetz nicht im | |
Wesensgehalt unterscheiden. | |
Bisher ist es allerdings noch nie vorgekommen, dass eine Initiative ihren | |
Entwurf schon vor der rechtlichen Prüfung der Innenverwaltung überarbeitet. | |
„Das Bündnis für mehr Videoüberwachung hat anscheinend erkannt, dass der | |
Gesetzentwurf an vielen Stellen große Schwächen aufweist“, spottete die | |
grüne Parteichefin Nina Stahr. „Die Anpassungen ändern aber nichts daran, | |
dass die Forderungen der Initiative hochproblematisch sind.“ | |
## Immer der aktuellste Stand | |
Heilmann begründete den Zeitpunkt der Veränderung des Gesetzentwurfs damit, | |
dass sich die Juristen der Innenverwaltung mit dem aktuellsten Stand | |
auseinander setzen sollten und nun auch könnten. | |
Auch wenn Rot-Rot-Grün das Volksbegehren insgesamt ablehnt, gibt es bisher | |
keine einheitliche Linie, wie mit ihm umgegangen werden soll. Die | |
Linksfraktion plädierte auf ihrer Klausur am vergangenen Wochenende dafür, | |
den Entwurf nach Prüfung durch die Innenverwaltung aufgrund der | |
grundsätzlichen rechtlichen Mängel dem Berliner Verfassungsgericht | |
vorzulegen und sich nicht weiter inhaltlich damit auseinanderzusetzen. | |
Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilt zwar „weite Teile der Kritik an dem | |
Entwurf“, wie er auf der Linken-Klausur sagte. Er setzt sich allerdings | |
auch für eine Verschärfung des Sicherheitsgesetzes ein. Und Regierungschef | |
Michael Müller (SPD) hatte zuletzt durchblicken lassen, dass er Chancen für | |
einen Kompromiss mit der Initiative sieht. | |
9 Mar 2018 | |
## AUTOREN | |
Bert Schulz | |
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