| # taz.de -- Berliner Initiative für Videoüberwachung: Horch und Guck bessert … | |
| > Die Initiative für mehr Videoüberwachung überarbeitet ihren | |
| > Gesetzentwurf. Kritik, das Volksbegehren sei verfassungswidrig, weist sie | |
| > zurück. | |
| Bild: Sehen sie alles? Und was vielleicht noch wichtiger ist: Hören sie auch w… | |
| Der Streit über die Zulässigkeit des Volksbegehrens für mehr | |
| Videoüberwachung läuft auf eine juristische Auseinandersetzung hinaus. Die | |
| Initiatoren des Bündnisses, Exjustizsenator Thomas Heilmann (CDU) und | |
| Exbezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), stellten am Freitag zwar | |
| eine überarbeitete Version ihres Gesetzentwurfs vor. Sie betonten aber | |
| zugleich, sie hätten nichts an den Zielen und kaum etwas am Inhalt des | |
| Entwurfs geändert. Unter anderem Berlins Datenschutzbeauftragte Maja | |
| Smoltczyk hält den bisherigen Entwurf für „verfassungsrechtlich höchst | |
| bedenklich“. | |
| Heilmann und Buschkowsky wiesen das am Freitag zurück. „Wenn dieses Gesetz | |
| verfassungswidrig ist, ist das ganze deutsche System verfassungswidrig“, so | |
| Buschkowsky. „Wir haben an einigen Stellen klarer und präziser formuliert“, | |
| sagte der heutige Bundestagsabgeordnete Heilmann. | |
| Die Initiative will 50 Orte in Berlin rund um die Uhr mit Kameras | |
| überwachen lassen, um Kriminalität einzudämmen und das Sicherheitsgefühl | |
| der Bürger zu verbessern. Neben Video- sind auch Tonaufnahmen vorgesehen. | |
| Dafür hat die Initiative in einer ersten Stufe rund 25.000 Unterschriften | |
| gesammelt. Sie werden bis spätestens Mitte März in der Innenverwaltung auf | |
| ihre Gültigkeit geprüft. 20.000 sind nötig, damit ein Volksbegehren | |
| überhaupt möglich wird. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich sowohl gegen | |
| eine permanente wie auch flächendeckende Videoüberwachung ausgesprochen. | |
| In einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion kommt Frederik Roggan, | |
| Professor an der Brandenburger Fachhochschule für Polizei, zum Schluss, | |
| dass das Volksbegehren „insgesamt unzulässig“ sei. Er kritisiert die | |
| „mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung des Gesetzentwurfs“. Laut Smoltczyk | |
| lasse die Festlegung auf 50 Orte „jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen�… | |
| Das Land Berlin verfüge zudem nicht über die notwendige | |
| Gesetzgebungskompetenz. | |
| Heilmann wies das zurück und bezog sich dabei auf Hamburg. Dort sei die | |
| umfassende Videoüberwachung der Reeperbahn von Gerichten für zulässig | |
| befunden worden. „Verhältnismäßigkeit lässt sich nur im Einzelfall | |
| feststellen“, so Heilmann. Er fügte hinzu: „Dieses Volksbegehren ist | |
| juristisch komplexer als frühere.“ | |
| Im überarbeiteten Gesetzentwurf sei klargestellt worden, dass versteckte | |
| Kameras nicht zulässig seien. Der Exsenator betonte zudem, dass ein | |
| automatischer Notruf vorgesehen sei. Dabei erkenne die Kamera selbst, ob | |
| eine Notlage vorliege, und melde dies dann der Polizei. Andere Aufnahmen | |
| würden nicht gespeichert. | |
| Unklar bleibt indes, ob die Unterschriftensammlung der Initiative überhaupt | |
| gültig ist. Denn dabei sei nicht darüber informiert worden, dass neben den | |
| Video- auch Tonaufnahmen erfolgen sollen, hatte Smoltczyk bemängelt. Eine | |
| Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne deswegen nicht als | |
| Zustimmung dazu gewertet werden, so die Datenschutzbeauftragte. Heilmann | |
| erklärte dazu, dass seiner Einschätzung nach ja auch Videoaufnahmen Ton | |
| enthalten würden; eine besondere Betonung sei deswegen nicht nötig gewesen. | |
| Die Innenverwaltung wird nun den Gesetzentwurf rechtlich prüfen, sagte | |
| deren Sprecher Martin Pallgen am Freitag der taz – allerdings den ersten | |
| Entwurf, für den die Initiative ihre Unterschriften ursprünglich gesammelt | |
| hat. Erst danach werde kontrolliert, wie der erste und der neue | |
| Gesetzestext variieren. Grundsätzlich sind Veränderungen an Gesetzentwürfen | |
| in diesem Stadium noch möglich. Sie dürfen sich aber laut Gesetz nicht im | |
| Wesensgehalt unterscheiden. | |
| Bisher ist es allerdings noch nie vorgekommen, dass eine Initiative ihren | |
| Entwurf schon vor der rechtlichen Prüfung der Innenverwaltung überarbeitet. | |
| „Das Bündnis für mehr Videoüberwachung hat anscheinend erkannt, dass der | |
| Gesetzentwurf an vielen Stellen große Schwächen aufweist“, spottete die | |
| grüne Parteichefin Nina Stahr. „Die Anpassungen ändern aber nichts daran, | |
| dass die Forderungen der Initiative hochproblematisch sind.“ | |
| ## Immer der aktuellste Stand | |
| Heilmann begründete den Zeitpunkt der Veränderung des Gesetzentwurfs damit, | |
| dass sich die Juristen der Innenverwaltung mit dem aktuellsten Stand | |
| auseinander setzen sollten und nun auch könnten. | |
| Auch wenn Rot-Rot-Grün das Volksbegehren insgesamt ablehnt, gibt es bisher | |
| keine einheitliche Linie, wie mit ihm umgegangen werden soll. Die | |
| Linksfraktion plädierte auf ihrer Klausur am vergangenen Wochenende dafür, | |
| den Entwurf nach Prüfung durch die Innenverwaltung aufgrund der | |
| grundsätzlichen rechtlichen Mängel dem Berliner Verfassungsgericht | |
| vorzulegen und sich nicht weiter inhaltlich damit auseinanderzusetzen. | |
| Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilt zwar „weite Teile der Kritik an dem | |
| Entwurf“, wie er auf der Linken-Klausur sagte. Er setzt sich allerdings | |
| auch für eine Verschärfung des Sicherheitsgesetzes ein. Und Regierungschef | |
| Michael Müller (SPD) hatte zuletzt durchblicken lassen, dass er Chancen für | |
| einen Kompromiss mit der Initiative sieht. | |
| 9 Mar 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Bert Schulz | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Überwachung | |
| Videoüberwachung | |
| Volksbegehren | |
| Thomas Heilmann | |
| Thomas Heilmann | |
| R2G Berlin | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Volksbegehren | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Virtueller CSU-Besuch bei der CDU Zehlendorf: Ja, is denn heut schon Wahlkampf? | |
| Ex-Justizsenator Thomas Heilmann hat ein Buch veröffentlicht und wirbt so | |
| groß dafür, dass es schon wie Wahlkampf für die Bundestagswahl 2021 wirkt. | |
| Direkte Demokratie in Berlin: Die SPD lässt sich Zeit | |
| Mit einem Gesetzentwurf will der Senat Volksbegehren erleichtern. Doch die | |
| Innenverwaltung liefert nicht. Das sorgt für Kritik aus der Koalition. | |
| Udo Wolf über Innensenator Geisel: „Wir sind not amused“ | |
| Koalitionsstreit um Videoüberwachung: Der Chef der Linksfraktion mahnt | |
| Innensenator Andreas Geisel (SPD), sich an die rot-rot-grünen Verabredungen | |
| zu halten. | |
| Videoüberwachung in Berlin: Kamera ab, Streit läuft | |
| Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigt einen Gesetzentwurf für mehr | |
| Videoüberwachung an, Linke und Grüne sind sauer. | |
| Volksbegehren Videoüberwachung: Nicht verhältnismäßig | |
| Berlins Datenschutzbeauftragte kritisiert das Volksbegehren scharf. Auch | |
| Vertreter der Regierungskoalition winken ab. | |
| Berliner Wochenkommentar I: Der Ruf nach dem Big Brother | |
| Das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung hat die erste Hürde geschafft. | |
| Der Senat sollte nicht nervös werden, sondern Alternativen präsentieren. | |
| Innensenator Geisel zum Breitscheidplatz: „Da wurde ich ins Amt katapultiert�… | |
| Nur elf Tage war Andreas Geisel Innensenator, als der Anschlag in Berlin | |
| verübt wurde. Ein Interview über jene Nacht und ihre Lehren für die | |
| Sicherheitspolitik. |