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# taz.de -- Volksbegehren Videoüberwachung: Nicht verhältnismäßig
> Berlins Datenschutzbeauftragte kritisiert das Volksbegehren scharf. Auch
> Vertreter der Regierungskoalition winken ab.
Bild: Maßlose Forderungen
Berlin taz | Mit [1][mehr als 20.000 Unterschriften] im Rücken haben die
Befürworter einer großflächigen öffentlichen Videoüberwachung am
vergangenen Freitag den Antrag auf ein Volksbegehren gestellt. Die
Innenverwaltung habe begonnen, die Gesetzesinitiative auf ihre rechtliche
Zulässigkeit zu prüfen, so Senator Andreas Geisel (SPD) am Montag auf einer
Sitzung des Innenausschusses. Schon jetzt allerdings liegen Bewertungen
vor, die genau daran erhebliche Zweifel äußern.
Scharf ist die Kritik von Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk.
In einer Stellungnahme bezeichnet sie den Gesetzentwurf als
„verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Nach ihrer Ansicht lässt das
Begehren, dem gemäß 50 Orte dauerhaft per Video überwacht werden sollen,
„jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen“. Das Land Berlin verfüge zudem
nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, so Smoltczyk.
Womöglich scheitert der Antrag auf ein Volksbegehren, für dessen Erfolg
dann etwa 170.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, schon aus einem
profaneren Grund. Bei der bisherigen Unterschriftensammlung sei nicht
darüber informiert worden, dass neben den Video- auch Tonaufnahmen erfolgen
sollen. Eine Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne aber nicht
als Zustimmung dazu gewertet werden, so Smoltczyk.
Die CDU nutze die Debatte im Innenausschuss über die Kriminalitätsstatistik
2017, um sich erneut für mehr Videoüberwachung auszusprechen. Der
Linke-Abgeordnete Niklas Schrader nannte das mit Blick auf die gesunkenen
Fallzahlen einen „verzweifelten Versuch, die Notwendigkeit für neue
Polizeibefugnisse herzuleiten“. Ein von der Linksfraktion beauftragter
Gutachter hatte bereits im Januar geurteilt, [2][der Gesetzentwurf sei mit
geltendem Recht unvereinbar.]
Die Grünen-Fraktion hatte eine flächendeckende Videoüberwachung am Freitag
strikt abgelehnt: „Dem Wettbewerb nach immer schärferen Maßnahmen, die die
Freiheit einschränken, erteilen wir als Bürgerrechtspartei eine klare
Absage“, heißt es in einem Beschluss.
5 Mar 2018
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## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Volksbegehren
Videoüberwachung
Andreas Geisel
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