# taz.de -- Volksbegehren Videoüberwachung: Nicht verhältnismäßig | |
> Berlins Datenschutzbeauftragte kritisiert das Volksbegehren scharf. Auch | |
> Vertreter der Regierungskoalition winken ab. | |
Bild: Maßlose Forderungen | |
BERLIN taz | Mit [1][mehr als 20.000 Unterschriften] im Rücken haben die | |
Befürworter einer großflächigen öffentlichen Videoüberwachung am | |
vergangenen Freitag den Antrag auf ein Volksbegehren gestellt. Die | |
Innenverwaltung habe begonnen, die Gesetzesinitiative auf ihre rechtliche | |
Zulässigkeit zu prüfen, so Senator Andreas Geisel (SPD) am Montag auf einer | |
Sitzung des Innenausschusses. Schon jetzt allerdings liegen Bewertungen | |
vor, die genau daran erhebliche Zweifel äußern. | |
Scharf ist die Kritik von Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk. | |
In einer Stellungnahme bezeichnet sie den Gesetzentwurf als | |
„verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Nach ihrer Ansicht lässt das | |
Begehren, dem gemäß 50 Orte dauerhaft per Video überwacht werden sollen, | |
„jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen“. Das Land Berlin verfüge zudem | |
nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, so Smoltczyk. | |
Womöglich scheitert der Antrag auf ein Volksbegehren, für dessen Erfolg | |
dann etwa 170.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, schon aus einem | |
profaneren Grund. Bei der bisherigen Unterschriftensammlung sei nicht | |
darüber informiert worden, dass neben den Video- auch Tonaufnahmen erfolgen | |
sollen. Eine Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne aber nicht | |
als Zustimmung dazu gewertet werden, so Smoltczyk. | |
Die CDU nutze die Debatte im Innenausschuss über die Kriminalitätsstatistik | |
2017, um sich erneut für mehr Videoüberwachung auszusprechen. Der | |
Linke-Abgeordnete Niklas Schrader nannte das mit Blick auf die gesunkenen | |
Fallzahlen einen „verzweifelten Versuch, die Notwendigkeit für neue | |
Polizeibefugnisse herzuleiten“. Ein von der Linksfraktion beauftragter | |
Gutachter hatte bereits im Januar geurteilt, [2][der Gesetzentwurf sei mit | |
geltendem Recht unvereinbar.] | |
Die Grünen-Fraktion hatte eine flächendeckende Videoüberwachung am Freitag | |
strikt abgelehnt: „Dem Wettbewerb nach immer schärferen Maßnahmen, die die | |
Freiheit einschränken, erteilen wir als Bürgerrechtspartei eine klare | |
Absage“, heißt es in einem Beschluss. | |
5 Mar 2018 | |
## LINKS | |
[1] /!5484339/ | |
[2] /!5475748/ | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
## TAGS | |
Volksbegehren | |
Videoüberwachung | |
Andreas Geisel | |
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
Schwerpunkt Überwachung | |
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
Werbung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Videoüberwachung in Berlin: Kamera ab, Streit läuft | |
Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigt einen Gesetzentwurf für mehr | |
Videoüberwachung an, Linke und Grüne sind sauer. | |
Berliner Initiative für Videoüberwachung: Horch und Guck bessert nach | |
Die Initiative für mehr Videoüberwachung überarbeitet ihren Gesetzentwurf. | |
Kritik, das Volksbegehren sei verfassungswidrig, weist sie zurück. | |
Berliner Wochenkommentar I: Der Ruf nach dem Big Brother | |
Das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung hat die erste Hürde geschafft. | |
Der Senat sollte nicht nervös werden, sondern Alternativen präsentieren. | |
Gutachten zu Volksbegehren: Mehr Videoüberwachung ist illegal | |
Laut einem juristischen Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben | |
hatte, ist das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung in großen Teilen | |
verfassungswidrig. | |
4 Volksbegehren im Check: Berlin begehrt | |
Weniger Werbung, Neuwahlen, keine Schulprivatisierung und mehr Kameras: Wer | |
schafft es bis zum Volksentscheid? |