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# taz.de -- Räumung beim 2. Versuch: „Eindeutig rechtswidrig“
> Eine Lichtenberger Familie wird ohne vorherige Ankündigung geräumt. Das
> sei unzulässig, sagen Experten.
Bild: Plakat auf einer Demo gegen Zwangsräumungen in Berlin
Am 22. Mai konnten solidarische NachbarInnen die Zwangsräumung einer
Familie in der Kernhofer Straße 11 in Lichtenberg noch verhindern. Knapp 60
Menschen hatten sich vor dem Eingang postiert, sodass der
Gerichtsvollzieher gar nicht erst aus dem Auto ausstieg.
Ein Gespräch mit den UnterstützerInnen gab es nicht. Stattdessen kam am 28.
Mai der Gerichtsvollzieher erneut, gemeinsam mit 20 PolizistInnen und
MitarbeiterInnen der Angela Herden Hausverwaltung. Sie gaben der Familie 15
Minuten Zeit, ihre Sachen zu packen und die Wohnung zu verlassen. Dann
wurde das Schloss ausgetauscht. In der Eile konnte die vierköpfige Familie
nur wenige Sachen mitnehmen. Selbst die Schulsachen der Söhne der Familie
blieben in der Wohnung.
Die Räumung war eindeutig rechtswidrig, erklärt David Schuster vom Bündnis
„Zwangsräumung verhindern“ gegenüber der taz. Es hatte letzte Woche mit z…
Protest aufgerufen. Schuster verweist auf die Geschäftsanweisung für
Gerichtsvollzieher (GVGA), laut der diese verpflichtet sind, eine
Zwangsräumung 3 Wochen vorher anzukündigen. Dies gibt den Betroffenen Zeit,
mit den EigentümerInnen in Kontakt zu treten und eine Räumung vielleicht
doch noch zu verhindern oder sich darauf vorzubereiten.
## Kein Termin angekündigt
Schon beim ersten Räumungsversuch letzte Woche hatte der Gerichtsvollzieher
die Frist nicht eingehalten. Die Wohnungshilfe Lichtenberg hatte die
betroffene Familie fünf Tage vor der Räumung in einem Schreiben informiert.
Dass nun kein Termin angekündigt wurde, ist auch für Rechtsanwalt Hannes
Poggemann, der auf Mietrecht spezialisiert ist, eindeutig rechtswidrig.
„Die 3-Wochen-Frist ist für GerichtsvollzieherInnen verbindlich“,
bestätigte Poggemann gegenüber der taz. Auch mögliche Proteste, die die
Räumung verhindern sollen, können nicht als Begründung dafür herangezogen
werden, dass die Räumung nicht fristgemäß angekündigt wurde, betont der
Jurist. Die geräumte Familie habe jetzt die Möglichkeit, sich per Gericht
wieder in die Wohnung einzuklagen, und könnte bis Ende Juli dort wohnen, so
Poggemann.
Die NachbarInnen würden das begrüßen. Sie unterstützen die Familie, die
seit 2001 dort wohnt. Aus Krankheitsgründen wurden Termine im Jobcenter
versäumt, die zu den Mietschulden führten, die der Grund der Räumung waren.
30 May 2018
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Mieten
Zwangsräumung
Wohnungsnot
Zwangsräumung
Zwangsräumung
Zwangsräumung
Räumungsklage
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
Jobcenter
Berlin-Kreuzberg
Friedel54
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