# taz.de -- Kommentar Massenüberwachung: BND handelt illegal | |
> BND gerüffelt: Die Metadaten von Telefongesprächen in Deutschland | |
> abzufangen und zu speichern, ist nicht rechtens – weil ein Gesetz dazu | |
> fehlt. | |
Bild: Der BND darf nicht ohne gesetzliche Grundlage Metadaten in Deutschland ab… | |
Über das Verkehrsdaten-Analysesystem (VerAS) des Bundesnachrichtendienstes | |
ist wenig bekannt. Es wurde zwar schon 2002 eingerichtet, doch die | |
Öffentlichkeit erfuhr erst 2014 davon, als sich ein Untersuchungsausschuss | |
des Bundestags nach den Snowden-Enthüllungen auch näher mit dem BND | |
beschäftigte. | |
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Datei, die faktisch eine geheime | |
Vorratsdatenspeicherung ist, nun für illegal erklärt. Der einfache | |
rechtsstaatliche Grund: Es fehlte ein Gesetz für die damit verbundenen | |
Grundrechtseingriffe. Das Urteil ist die vielleicht schärfste juristische | |
Folge des NSA-Skandals in Deutschland. | |
Es geht diesmal auch nicht um die (hochbrisante und noch ungeklärte) Frage, | |
ob deutsche Grundrechte den BND auch in Afghanistan oder Nahost binden. | |
Nein, im VerAS waren auch Millionen Personen erfasst, die in Deutschland | |
leben und telefonieren, also im eindeutigen Geltungsbereich des | |
Grundgesetzes. | |
Dennoch hat der Bundesnachrichtendienst argumentiert, bei der Speicherung | |
von Verbindungsdaten seien keine Grundrechte betroffen. Dabei hat das | |
Bundesverfassungsgericht dies zu Recht längst anders entschieden. Wer mit | |
wem wie oft telefoniert, betrifft natürlich die Privatsphäre und manchmal | |
sogar die Intimsphäre. | |
Gut möglich, dass das VerAS nun alsbald durch ein neues Gesetz legalisiert | |
wird. So war es ja auch schon mit der sogenannten | |
Auslands-Auslands-Überwachung des BND, die im Oktober 2016 erstmals | |
gesetzlich geregelt und dabei nur leicht eingeschränkt wurde. Aber wenn der | |
BND ein VerAS-Gesetz haben will, müsste er zumindest genauer erklären, was | |
er mit diesen Daten eigentlich macht. | |
Gesetzgebung schafft zumindest eine gewisse Transparenz. Ein | |
Auslandsgeheimdienst, der auch Daten von Inländern erfasst, müsste schon | |
gut begründen, wozu eine solche gewaltige Datenauswertung erforderlich ist. | |
Und ein Gesetz könnte dann auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft | |
werden. | |
14 Dec 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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