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# taz.de -- Kommentar Massenüberwachung: BND handelt illegal
> BND gerüffelt: Die Metadaten von Telefongesprächen in Deutschland
> abzufangen und zu speichern, ist nicht rechtens – weil ein Gesetz dazu
> fehlt.
Bild: Der BND darf nicht ohne gesetzliche Grundlage Metadaten in Deutschland ab…
Über das Verkehrsdaten-Analysesystem (VerAS) des Bundesnachrichtendienstes
ist wenig bekannt. Es wurde zwar schon 2002 eingerichtet, doch die
Öffentlichkeit erfuhr erst 2014 davon, als sich ein Untersuchungsausschuss
des Bundestags nach den Snowden-Enthüllungen auch näher mit dem BND
beschäftigte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Datei, die faktisch eine geheime
Vorratsdatenspeicherung ist, nun für illegal erklärt. Der einfache
rechtsstaatliche Grund: Es fehlte ein Gesetz für die damit verbundenen
Grundrechtseingriffe. Das Urteil ist die vielleicht schärfste juristische
Folge des NSA-Skandals in Deutschland.
Es geht diesmal auch nicht um die (hochbrisante und noch ungeklärte) Frage,
ob deutsche Grundrechte den BND auch in Afghanistan oder Nahost binden.
Nein, im VerAS waren auch Millionen Personen erfasst, die in Deutschland
leben und telefonieren, also im eindeutigen Geltungsbereich des
Grundgesetzes.
Dennoch hat der Bundesnachrichtendienst argumentiert, bei der Speicherung
von Verbindungsdaten seien keine Grundrechte betroffen. Dabei hat das
Bundesverfassungsgericht dies zu Recht längst anders entschieden. Wer mit
wem wie oft telefoniert, betrifft natürlich die Privatsphäre und manchmal
sogar die Intimsphäre.
Gut möglich, dass das VerAS nun alsbald durch ein neues Gesetz legalisiert
wird. So war es ja auch schon mit der sogenannten
Auslands-Auslands-Überwachung des BND, die im Oktober 2016 erstmals
gesetzlich geregelt und dabei nur leicht eingeschränkt wurde. Aber wenn der
BND ein VerAS-Gesetz haben will, müsste er zumindest genauer erklären, was
er mit diesen Daten eigentlich macht.
Gesetzgebung schafft zumindest eine gewisse Transparenz. Ein
Auslandsgeheimdienst, der auch Daten von Inländern erfasst, müsste schon
gut begründen, wozu eine solche gewaltige Datenauswertung erforderlich ist.
Und ein Gesetz könnte dann auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft
werden.
14 Dec 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BND
Edward Snowden
NSA-Skandal
NSA
Bundesverwaltungsgericht
Schwerpunkt Überwachung
Vorratsdatenspeicherung
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Bundesnachrichtendienst
Edward Snowden
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Geheimdienst
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