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# taz.de -- Journalisten klagen gegen BND-Gesetz: Am Rande geht's um Pressefrei…
> Journalisten klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen das BND-Gesetz.
> Es gefährde ihre Arbeit. Doch es geht um mehr.
Bild: Eine Kunstpalme auf dem Gelände des Bundesnachrichtendienstes, aber kein…
Internationale Journalisten sehen sich vom Bundesnachrichtendienst (BND)
bedroht. Sie klagen deshalb beim Bundesverfassungsgericht gegen [1][das
novellierte BND-Gesetz], das dem deutschen Auslandsgeheimdienst die
Befugnis zur globalen Überwachung von Kommunikation gibt. Dies gefährde
insbesondere die [2][Arbeit von investigativen Journalisten]. Tatsächlich
geht es in der Klage aber nur am Rande um die Pressefreiheit.
Das neue Gesetz [3][ist Ende 2016 in Kraft getreten]. Es erlaubt dem BND
die „strategische“ Überwachung von Kommunikation (Telefon, E-Mail,
Messaging) zwischen Menschen, die sich im Ausland befinden. Der BND kann
dazu auf die Datenströme von Satelliten oder an Internetknotenpunkten
zugreifen. Mit Hilfe von Selektoren (Sachbegriffen, E-Mail-Adressen,
Telefonnummern) filtert er potenziell interessante Kommunikation heraus und
überprüft sie näher. Verbindungsdaten darf er sogar ohne weiteres sechs
Monate lang speichern. Die so gewonnenen Daten darf der BND mit anderen
Nachrichtendiensten teilen, auch automatisiert.
Auch wenn die gesetzliche Befugnis neu ist, faktisch macht der BND das
schon seit Jahrzehnten. Bekannt wurde das im Zuge des Skandals um die von
Edward Snowden enthüllte weltweite Massenüberwachung durch den
US-Geheimdienst NSA. Daraufhin hat die Große Koalition die Praxis des BND
aber nicht gestoppt, sondern weitgehend legalisiert.
## 93-seitige Klage
Gegen diese BND-Novelle klagen nun sechs investigative Journalisten aus
England, den Niederlanden, Slowenien, Mazedonien, Aserbaidschan und Mexiko
sowie die in Frankreich ansässige Zentrale von Reporter ohne Grenzen (ROG)
und ein Menschenrechtsanwalt aus Guatemala. Koordiniert wird die
Verfassungsbeschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Der
Mannheimer Rechtsprofessor Matthias Bäcker hat die 93-seitige Klage
geschrieben.
Zentrales Anliegen der Klage: Das Bundesverfassungsgericht soll
entscheiden, dass der BND auch dann an deutsche Grundrechte gebunden ist,
wenn er Ausländer im Ausland überwacht. Im Kern geht es dabei um die
Fernmeldefreiheit von allen. Bäcker kritisiert, dass die Befugnisse des BND
„fast uferlos“ weit seien. Unter anderem fehlten auch Vorschriften zum
Schutz der Kommunikation von Journalisten und Informanten. Die
Pressefreiheit ist für Bäcker aber nur „ergänzender Prüfungsmaßstab“.
In der Rhetorik der GFF steht der Schutz der Pressefreiheit dagegen ganz im
Mittelpunkt. Das liegt zum einen daran, dass die Klage von zahlreichen
deutschen Journalistenorganisationen unterstützt und wohl auch finanziert
wird. Mit dabei sind neben ROG zum Beispiel die Gewerkschaften DJV und
dju/Verdi sowie das Netzwerk Recherche. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit
sind überwachte ausländische Journalisten besser geeignet als etwa
überwachte ausländische Rüstungsmanager.
Die Rhetorik mit der bedrohten Pressefreiheit ist zwar nicht falsch.
Natürlich kann es Einschüchterungseffekte geben, wenn Geheimdienste
weltweit Kommunikation überwachen. Allerdings wäre auch nur wenig gewonnen,
wenn Karlsruhe den BND hier an die Leine legt. Wer als Journalist die
Kommunikation mit Informanten schützen will, müsste sie weiterhin
verschlüsseln. Schließlich gibt es international ja noch viele andere
Geheimdienste, die die Datenströme filtern.
6 Feb 2018
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Journalist
Schwerpunkt Pressefreiheit
Geheimdienst
Schwerpunkt Überwachung
BND-Spitzelaffäre
BND
Bundesnachrichtendienst
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