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# taz.de -- FDLR-Unterstützerprozess in Stuttgart: Harte Vorwürfe gegen Exilr…
> Ein Software-Ingenieur aus Ruanda, der im Exil lebt, steht seit Montag in
> Stuttgart vor Gericht, weil er die Webseite der Hutu-Miliz FDLR betreute.
Bild: Wusste der Angeklagte B. (r) – hier mit seinem Anwalt Günter Urbanczyk…
STUTTGART taz | Wenn man den Internet-Auftritt einer [1][später zur
terroristischen Vereinigung erklärten Organisation] pflegt, ist das dann
einfach unschuldiger technischer Support oder schon verbotene politische
Unterstützung? Um diese Frage dreht sich der Prozess gegen den in
Deutschland lebenden Ruander Eric B., der am Montag vor dem
Oberlandesgericht Stuttgart begann.
Die Staatsanwaltschaft wirft B. vor, in den Jahren 2008 und 2009 dafür
gesorgt zu haben, dass die Homepage der FDLR (Demokratische Kräfte zur
Befreiung Ruandas) am Laufen blieb. Die FDLR, die im Kongo kämpfende
Nachfolgeorganisation der für den Völkermord an Ruandas Tutsi 1994
verantwortlichen Hutu-Armee, war damals für zahlreiche Verbrechen an der
Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich.
Ihre beiden in Deutschland lebenden [2][politischen Führer Ignace
Murwanashyaka] und Straton Musoni wurden im November 2009 verhaftet und im
September 2015 vom Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt.
B., der [3][im Prozess gegen Murwanashyaka] und Musoni bereits als Zeuge
gehört wurde, ist Software-Ingenieur, lebt in Baden-Württemberg – und ist
seit Mitte der 1990er Jahre im ruandischen Hutu-Exil politisch aktiv. Die
Anklage in Stuttgart wirft ihm in 30 Einzelpunkten „Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung im Ausland“ vor.
Gemessen an der Schwere des Vorwurfs wirken die Einzelpunkte eher mäßig. 18
davon betreffen Geldüberweisungen an die Internet-Dienste Betamax, Lycos
und OVH in einer Gesamthöhe von 487,22 Euro im Zeitraum Januar 2008 bis
Januar 2009. Die anderen behandeln einzelne Fälle, in denen B. dem
FDLR-Präsidenten Murwanashyaka half, die Webseite zu betreuen, Fehler zu
beheben und auch den Umzug auf einen anderen Host zu organisieren, nachdem
die Webseite im August 2009 von OVH abgeschaltet worden war. Das alles
seien Verstöße gegen die seit 2005 bestehenden EU-Sanktionen, die es
verbieten, dem FDLR-Chef „direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche
Güter zur Verfügung zu stellen“, so die Anklage.
## B. ist als politischer Flüchtling anerkannt
Besonders terrorverdächtig kann B. nicht sein, denn er sitzt nicht in
Untersuchungshaft. Für die Verhandlungstage bekommt er jeweils von seinem
Arbeitgeber Urlaub. Er tritt ruhig und verbindlich auf, beantwortet
bereitwillig Fragen zu seiner Person und seiner Biographie: 1990 kam er als
Stipendiat der Carl-Duisburg-Gesellschaft zum Studium nach Deutschland, wie
viele Ruander damals, und lebt seitdem hier. Ruanda hat er zuletzt 1992
oder 1993 besucht. Seit 2002 ist er als politischer Flüchtling anerkannt,
Angehörige in der alten Heimat hat er kaum noch, dafür lebt er ein ganz
normales deutsches Angestelltenleben: Eigenheim, Hauskredit, fester Job,
Kinder.
Im Gerichtssaal, der anders als der beim Prozess gegen die FDLR-Führung
ganz ohne Sicherheitsschleuse und Justizpolizei auskommt, gestaltet der
Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle die Vernehmung zur Person eher als
lockeres Gespräch, außer dass er natürlich schon die Vernehemungsprotokolle
vor sich hat.
Zur Sache lässt sich B. nicht befragen, sondern er hat eine schriftliche
Erklärung verfasst, die sein Anwalt vorliest. „Die Anklageschrift
behauptet, ich hätte die Ziele und die Tätigkeiten der FDLR gekannt“, sagt
er. Nur auf Grundlage dieser Behauptung könne man ihm überhaupt einen
Vorwurf machen. „Alle Verbrechen, die man mir vorwirft, waren zur Förderung
der Meinungsfreiheit gedacht.“ Und er stellt klar: „Ich möchte nicht
behaupten, die FDLR sei keine terroristische Vereinigung.
Einige Gerichte haben dies so festgestellt. Diese Informationen waren mir
unbekannt.“ Detailliert erläutert B. in seiner Erklärung, wie er die von
ihm selbst entwickelte Software „Rafiki“ zur Verfügung stellte, um die
FDLR-Internetpräsenz zu entwickeln. „Murwanashyaka war Kunde, ich habe ihn
als solchen behandelt“, gibt er zu Protokoll. Die Dateien habe er „nicht
angefasst“. Geld, das er an Internet-Dienste zahlte, habe er entweder im
Auftrag weitergeleitet oder nachträglich von Murwanashyaka zurückgefordert.
B. stellt seinen Kontakt zum FDLR-Präsidenten als reine Geschäftsbeziehung
dar.
## B. schloss sich der ruandischen Hutu-Exilpartei an
Nur Software-Entwickler ist er natürlich nicht, das gibt B. zu. Er
erläutert, wie er sich Mitte der 1990er Jahre der ruandischen
Hutu-Exilpartei RDR (Sammlung für Demokratie und friedliche Rückkehr nach
Ruanda) anschloss, politischer Arm der nach dem Völkermord in den Kongo
(damals geflohenen) ruandischen Hutu-Armee. Die RDR wurde später zur
politischen Partei, von der sich im Jahr 2000 die dem bewaffneten Kampf
verpflichtete FDLR abspaltete, zu der Murwanashyaka und auch Musoni
stießen.
2005 bat die damalige Präsidentin der RDR – B. nennt ihren Namen nicht,
aber es war Victoire Ingabire, die heute in Ruanda inhaftiert ist und von
der Hutu-Diaspora als politische Gefangene bezeichnet wird – ihn, der FDLR
beim Aufbau ihrer Internet-Präsenz zu helfen. Daraufhin entwickelte B.
zusammen mit anderen die Software „Rafiki“ und betreute den
Internet-Auftritt danach.
Es ging um viele verschiedene Dinge: technische Abstürze, neue Quellcodes,
das Aufspielen von Murwanashyakas Osterbotschaft vom April 2009 an die
kämpfenden Truppen im Kongo als Audiodatei auf der Webseite, und auch
Ärgernisse: das algorithmisch gesteuerte automatische Aufpoppen von Werbung
für Reisen zu Ruandas Berggorillas ausgerechnet auf der Webseite der FDLR,
die Ruanda bekämpfte.
Immer wieder saßen B. und Murwanashyaka abends in dessen Wohnung in
Mannheim zusammen oder telefonierten lange – auch direkt in Zeiten
erbitterter Kämpfe im Kongo 2009. Interessant: Vizepräsident Musoni, von
dem im Prozess gegen die FDLR-Führung häufig im Zusammenhang mit
technischen und finanziellen Fragen die Rede gewesen war, wird jetzt kein
einziges Mal in diesem Zusammenhang erwähnt.
## Ist B. wirklich so unschuldig und unpolitisch, wie er sagt?
Von den Verbrechen der FDLR habe er damals nichts gewusst, behauptet B.
Nachdem seine Schwiegermutter ihm einen deutschen Zeitungsartikel darüber
zeigte, habe er Murwanashyaka zur Rede gestellt, aber der habe ihm
versichert, es sei eine „Manipulationskampagne“. B. zeigt sich unschuldig
und unpolitisch: „Meine Methode des Informations-Filtrierens hat mich
völlig blind gemacht für die Ereignisse im Ostkongo. Alles, was ich erfuhr,
war von Murwanashyaka.“ Dem habe er vertraut, auch weil der FDLR-Präsident
so religiös daherkam: „Ich war davon überzeugt, dass er weiß, wovon er
redet, und dass er mich nicht anlügt.“
Ist B. wirklich so unschuldig und unpolitisch, wie er sagt? Als er im Jahr
2011 im [4][Prozess gegen Murwanashyaka] in Stuttgart sowie im
Völkermordprozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore
Rwabukombe [5][in Frankfurt als Zeuge vernommen wurde], standen seine
politischen Aktivitäten deutlicher im Vordergrund. Er sagte damals aus,
dass er Murwanashyakas Nachfolger als Präsident der RDR-Deutschlandsektion
war. Jahrelang führte er die Exilpartei in Deutschland. Er organisierte
auch über Murwanashyakas Kontakte einen Anwalt für den festgenommenen
Rwabukombe und sammelte Geld dafür, wie er damals bestätigte. All das
erwähnt er jetzt in Stuttgart nicht. Er sagt lediglich, er sei von 2006 bis
2012 in der Exilparteienallianz FDU (Vereinigte Demokratie Kräfte) aktiv
gewesen, in der die RDR einer von mehreren Bestandteilen war.
Wie relevant diese Vorgeschichte für diesen Prozess ist, wird der 3.
Strafsenat am OLG Stuttgart in den kommenden drei Monaten klären müssen. Im
Mittelpunkt wird für Richter Schnelle die Frage stehen, ob B. von den
Verbrechen der FDLR wusste. Der Prozess wird in zwei Wochen mit einem
Sachverständigengutachten fortgesetzt.
Dass die FDLR als terroristische Vereinigung zu werten sei, hatte das OLG
Stuttgart im September 2015 festgestellt, davor das OLG Düsseldorf im
Dezember 2014. In Düsseldorf war es um ähnliche Vorwürfe gegangen wie jetzt
gegen B. Damals waren zwei Exilruander wegen „mitgliedschaftlicher
Betätigung“ in der FDLR zu Haftstrafen verurteilt worden und einer wegen
Unterstützung der FDLR zu einer Bewährungsstrafe.
21 Mar 2017
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## AUTOREN
Dominic Johnson
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