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# taz.de -- Kommentar FDLR-Prozess: Ein Richter ruft um Hilfe
> In Stuttgart wurden die zwei Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR wegen
> Gräueltaten im Ausland verurteilt. Die Urteile sind kurios.
Bild: Die aktuelle deutsche Strafprozessordnung taugt nicht für die Aufklärun…
Ein historisches Urteil ist es nicht, das das Oberlandesgericht Stuttgart
nach über vier Jahren Prozess gegen die beiden politischen Führer der
ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas)
[1][gefällt hat].
Es war der erste Prozess in Deutschland gegen Führer einer ausländischen
bewaffneten Gruppe wegen Führungsverantwortlichkeit für Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den Regeln des
Völkerstrafrechts, übernommen vom Internationalen Strafgerichtshof. Jetzt
müssen alle Beteiligten sehen, was sie mit dem Wirrwarr anfangen, den ihnen
die Stuttgarter Richter hingelegt haben.
Einerseits erklären die Richter die FDLR, die barbarische Gräueltaten an
Zivilisten im Kongo begangen hat, zur „terroristischen Vereinigung“–
andererseits sagen sie, die FDLR habe keine „Verbrechen gegen die
Menschlichkeit begangen“, also ausgedehnte und systematische Angriffe auf
die Zivilbevölkerung, sondern bloß „Kriegsverbrechen“, also Schweinereien,
die im Krieg halt passieren, zumal im Kongo.
Einerseits erklären sie FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und Straton
Musoni, die die Miliz aus Deutschland heraus jahrelang ungestört politisch
führten, zu „Rädelsführern“ – andererseits verurteilen sie Murwanashya…
lediglich wegen „Beihilfe“ zu den Verbrechen seiner Organisation, nicht als
Vorgesetzten, und Musoni in diesem Zusammenhang überhaupt nicht: Er
verlässt das Gericht als freier Mann, weil er seine Haftstrafe bereits
abgesessen hat.
Das ist Rechtsstaat, könnte man einwenden. Aber der vorsitzende Richter hat
noch ein drittes Urteil gefällt. Sein Resümee dieses Verfahrens, sagte er,
ließe sich in vier Worten zusammenfassen: „So geht es nicht!“ Genauer: Die
deutsche Strafprozessordnung taugt in ihrer heutigen Form nicht für die
Aufklärung von Völkerstraftaten im Ausland. Die kuriosen Urteile sollen
diese Feststellung wohl untermauern.
Das mag eine überfällige Debatte befördern, wie Deutschland mithalten kann
im Unterfangen, nach einigermaßen einheitlichen Standards internationale
Gerechtigkeit zu schaffen und internationale Straflosigkeit bei Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu beenden. Schade nur, dass die Rechtsprechung in
diesem konkreten Fall das Bauernopfer zu werden droht.
28 Sep 2015
## LINKS
[1] /Urteil-im-FDLR-Prozess-in-Stuttgart/!5236145/
## AUTOREN
Dominic Johnson
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