# taz.de -- Kommentar FDLR-Prozess: Ein Richter ruft um Hilfe | |
> In Stuttgart wurden die zwei Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR wegen | |
> Gräueltaten im Ausland verurteilt. Die Urteile sind kurios. | |
Bild: Die aktuelle deutsche Strafprozessordnung taugt nicht für die Aufklärun… | |
Ein historisches Urteil ist es nicht, das das Oberlandesgericht Stuttgart | |
nach über vier Jahren Prozess gegen die beiden politischen Führer der | |
ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) | |
[1][gefällt hat]. | |
Es war der erste Prozess in Deutschland gegen Führer einer ausländischen | |
bewaffneten Gruppe wegen Führungsverantwortlichkeit für Kriegsverbrechen | |
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den Regeln des | |
Völkerstrafrechts, übernommen vom Internationalen Strafgerichtshof. Jetzt | |
müssen alle Beteiligten sehen, was sie mit dem Wirrwarr anfangen, den ihnen | |
die Stuttgarter Richter hingelegt haben. | |
Einerseits erklären die Richter die FDLR, die barbarische Gräueltaten an | |
Zivilisten im Kongo begangen hat, zur „terroristischen Vereinigung“– | |
andererseits sagen sie, die FDLR habe keine „Verbrechen gegen die | |
Menschlichkeit begangen“, also ausgedehnte und systematische Angriffe auf | |
die Zivilbevölkerung, sondern bloß „Kriegsverbrechen“, also Schweinereien, | |
die im Krieg halt passieren, zumal im Kongo. | |
Einerseits erklären sie FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und Straton | |
Musoni, die die Miliz aus Deutschland heraus jahrelang ungestört politisch | |
führten, zu „Rädelsführern“ – andererseits verurteilen sie Murwanashya… | |
lediglich wegen „Beihilfe“ zu den Verbrechen seiner Organisation, nicht als | |
Vorgesetzten, und Musoni in diesem Zusammenhang überhaupt nicht: Er | |
verlässt das Gericht als freier Mann, weil er seine Haftstrafe bereits | |
abgesessen hat. | |
Das ist Rechtsstaat, könnte man einwenden. Aber der vorsitzende Richter hat | |
noch ein drittes Urteil gefällt. Sein Resümee dieses Verfahrens, sagte er, | |
ließe sich in vier Worten zusammenfassen: „So geht es nicht!“ Genauer: Die | |
deutsche Strafprozessordnung taugt in ihrer heutigen Form nicht für die | |
Aufklärung von Völkerstraftaten im Ausland. Die kuriosen Urteile sollen | |
diese Feststellung wohl untermauern. | |
Das mag eine überfällige Debatte befördern, wie Deutschland mithalten kann | |
im Unterfangen, nach einigermaßen einheitlichen Standards internationale | |
Gerechtigkeit zu schaffen und internationale Straflosigkeit bei Verbrechen | |
gegen die Menschlichkeit zu beenden. Schade nur, dass die Rechtsprechung in | |
diesem konkreten Fall das Bauernopfer zu werden droht. | |
28 Sep 2015 | |
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[1] /Urteil-im-FDLR-Prozess-in-Stuttgart/!5236145/ | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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