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# taz.de -- Gutachten zum Rad-Entscheid in Berlin: Jetzt dürfen es alle lesen
> Die Umweltverwaltung veröffentlicht das Gutachten zum Gesetzentwurf der
> Initiative Volksentscheid Fahrrad. Die taz hatte es Anfang Januar publik
> gemacht.
Bild: Soll es bald auch in Berlin geben: Radschnellweg, hier in Potsdam
Wer eine Leidenschaft fürs Radfahren und für nahezu unleserliche Texte hat,
für den ist der Abend gerettet: Die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
hat das Gutachten über die Rechtsmäßigkeit des von der Initiative
Volksentscheid Fahrrad eingebrachten Gesetzentwurfs [1][veröffentlicht].
Auf 33 Seiten steht dort, mit welchen Gründen die Rechtsanwaltskanzlei
Redeker, Sellner, Dahs den Entwurf weitgehend als nichtig betrachtet.
Die frühere Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr unter
Senator Andreas Geisel (SPD) hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Die
Einschätzung der Kanzlei liegt der Verwaltung seit 12. Oktober vor.
Unter dem Titel „Rechtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit des
Gesetzentwurfs Volksentscheid Radverkehr mit Bundesrecht“ werden darin vor
allem die ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs unter die Lupe genommen.
Dabei handelt es sich um zentrale Punkte, wie Grüne Welle für Radler,
Radschnellweg und Fahrradstraßen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass
Regelungen dieser Art ausschließliche Aufgabe des Bundes sind; die Länder
also keine Gesetzgebungsbefugnis haben.
Die taz hatte das Gutachten bereits Anfang Januar [2][publik gemacht] und
auch die darauf beruhende Einschätzung der Senatsverwaltung. Sie schließt
sich in einem vierseitigen Schreiben weitgehend der Einschätzung der
Gutachter an. Wörtlich heißt es dort: „Das Land Berlin hat keine
Gesetzgebungsbefugnis für die im Gesetzentwurf enthaltenen
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.“
Pikant ist neben der negativen Einschätzung durch die Senatsverwaltung auch
deren Zeitpunkt. Sie erfolgte am 7. Dezember – dem letzten Tag, an dem
Geisel Verkehrssenator war. Am 8. Dezember wurde er als Innensenator
vereidigt. In dieser Position muss er die rechtliche Prüfung des
Radgesetzes abschließen und verkünden; die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt hat nur die „fachrechtliche Prüfung“
vorgenommen. Laut Geisels Sprecher soll ein Ergebnis bis Ende Januar oder
Anfang Februar passieren.
Neben dem Zeitpunkt der Übermittlung der Ergebnisse an die Innenverwaltung
ist auch die Dauer der Prüfung auffällig: Mehr als sechs Monate dauert sie
bereits. Die Initiative selbst hat deswegen den Senat wegen Verschleppung
verklagt.
Zudem hat sie nach der Berichterstattung der taz über die Prüfung die
Offenlegung des Gutachtens verlangt. Dem ist die Senatsverwaltung für
Umwelt unter der neuen Senatorin Regine Günther (parteilos, für die Grünen)
nun nachgekommen.
Das dürfte auch als Zeichen guten Willens gegenüber der Initiative gemeint
sein. Denn Günther muss mit den Radaktivisten über das Radgesetz verhandeln
und so einen Volksentscheid abwenden. Sie hat angekündigt, bis März einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der den Radlern und der rot-rot-grünen Koalition
gerecht wird. Das kann nur gelingen, wenn die AktivistInnen vom
Volksentscheid Fahrrad mitmachen.
Übrigens: Wer eine Leidenschaft fürs Radfahren, aber keine für komplizierte
lange Texte hat, sollte das Gutachten von hinten beginnen.
19 Jan 2017
## LINKS
[1] http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/download/…
[2] /!5368719/
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
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Regine Günther
Andreas Geisel
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