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# taz.de -- Initiative Volksentscheid Fahrrad: Die Wut trifft den Innensenator
> Die Initiative Volksentscheid Fahrrad wirft Andreas Geisel Trickserei
> vor: Anlass ist eine Prüfung der Verkehrsverwaltung, die die taz publik
> gemacht hat.
Bild: Mist, wo ist der Radweg geblieben? Ach den gab es nie?!
Die Initiative Volksentscheid Fahrrad wirft Innensenator Andreas Geisel
(SPD) vor, aus taktischen Gründen die Sicherheit von Radfahren in Berlin
bewusst zu gefährden. „Angesichts des Rekordhochs an getöteten Radfahrern
2016 nehmen wir es nicht hin, dass der Senat ein Gesetz zur raschen
Verbesserung der Verkehrssicherheit verzögert“, sagte Heinrich
Strößenreuther von der Initiative am Wochenende.
Hintergrund des aktuellen Furors ist eine Recherche der taz: In der
Samstagsausgabe haben wir die bisher unter Verschluss gehaltene rechtliche
Stellungnahme der Verkehrsverwaltung für Stadtentwicklung zum Entwurf des
Radgesetzes veröffentlicht. Danach ist der von der Initiative vorgelegte
Entwurf in wesentlichen Teilen nichtig.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Verwaltung: „Das Land Berlin hat
keine Gesetzgebungsbefugnis für die im Gesetzentwurf enthaltenen
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.“ Dies betreffe insbesondere
Regelungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen, grüner Welle und
Radschnellwegen – zentrale Teile des von der Initiative geplanten Gesetzes.
Das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an die
Innenverwaltung stammt vom 7. Dezember, dem letzten Tag, an dem Geisel
Verkehrssenator war. Es stützt sich auf ein Gutachten der
Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs, das bereits zwei Monate vorher
vorlag. Über die Rechtmäßigkeit eines geplanten Volksbegehrens entscheidet
der Innensenator. Dies ist seit 8. Dezember – Andreas Geisel.
Der neue Innensenator hätte die Zulässigkeitsprüfung also längst
abschließen können, erklärt Strößenreuther; er habe dies aber bewusst
verzögert. „Es grenzt schon an Unverschämtheit, wie Herr Geisel, ohne je
inhaltlich Stellung genommen zu haben, die demokratischen Rechte und die
Verkehrssicherheit der Berlinerinnen und Berliner mit Füßen tritt.“ Das
Vorgehen mache die Initiative „fassungslos“. Sie hatte den Senat im
Dezember wegen Untätigkeit verklagt. „Diese Klage erweist sich als
gerechtfertigt“, sagt Strößenreuther mit Blick auf die
taz-Veröffentlichung.
Die rechtliche Einschätzung der früheren Verwaltung von Geisel kommt für
Strößenreuther hingegen nicht überraschend. „Wir waren uns der juristischen
Schwierigkeit unseres Gesetzentwurfs bewusst“, betonte er am Sonntag
gegenüber der taz – insbesondere was die vorgesehenen zeitlichen und
räumlichen Fristen für die Umsetzung der Ziele angeht, etwa eine bestimme
Länge von Radstraßen in einer bestimmten Zeit.
Laut dem Gutachten, auf dessen Grundlage die Senatsverwaltung ihre
fachrechtliche Prüfung abgeschlossen hat, dürfte es „zumindest zweifelhaft�…
sein, ob die für die Einrichtung von Radstraßen nötige konkrete
Gefahrenprognose rechtlich einwandfrei erstellt werden kann. Schließlich
müsste bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes feststehen, wie
gefährlich die Lage für Radler einige Jahre später ist.
Strößenreuther hält solche juritischen Einschätzungen für Auslegungssache.
„Wir wollen, dass für die Radpolitik das Unsicherheitsempfinden der Radler
die wesentliche Rolle spielt, und nicht Unfallstatistiken“, betont er. Der
Entwurf sei in enger Zusammenarbeit mit Juristen erarbeitet worden. „Wir
gehen davon aus, dass er in wesentlichen Teilen zulässig ist.“ Und
natürlich sei man bereit, Formulierungen zu verbessern, wenn dies nötig
sei. Rechtlich ist das in begrenztem Umfang möglich.
Sollte Geisel aber das Gesetz wegen zu großer Bedenken für
verfassungswidrig erklären, werde die Initiative dagegen vor dem
Landesverfassungsgericht klagen.
Die Ankündigung der Grünen, das Mobiltätsgesetz von Rot-Rot-Grün ins
100-Tage-Programm aufzunehmen, begrüßte Strößenreuther: „Je schneller was
passiert, umso besser.“
8 Jan 2017
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Volksentscheid Fahrrad
Verkehr
Andreas Geisel
Radgesetz
Versicherung
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