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# taz.de -- Berliner Fahrradpolitik: Mühsamer Start für Geisel
> Linken-Abgeordneter kritisiert Hinhaltetaktik von Innensenator Geisel.
> Der verspricht eine Entscheidung zur Zulässigkeit des Volksentscheids bis
> Anfang Februar.
Bild: Allerhöchste Zeit…
Auch aus der rot-rot-grünen Koalition kommt nun Kritik am Umgang des
früheren Verkehrs- und heutigen Innensenators Andreas Geisel (SPD) mit der
Initiative Volksentscheid Fahrrad. Sechs Monate nach Einreichen ihrer
Unterschriften fehlt der Initiative weiterhin eine verbindliche
Zulässigkeitsprüfung. „Das geht gar nicht“, sagte Michael Efler,
Linkspartei-Abgeordneter und langjähriger Sprecher des Vereins Mehr
Demokratie, am Montag der taz.
Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hatte im Frühsommer 90.000
Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt. Laut Gesetz muss daraufhin
die Senatsverwaltung für Inneres die rechtliche Zulässigkeit des von der
Initiative vorgelegten Entwurfs für ein Radgesetz prüfen, die Unterlagen
liegen seit Juli vor. Die fachrechtliche Prüfung übernahm in diesem Fall
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr, damals unter Leitung
von Andreas Geisel.
Laut Recherchen der taz lag Geisels Verwaltung bereits am 12. Oktober ein
Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs zum Gesetzentwurf
vor. Danach sind vor allem die in Teil zwei des Radgesetzentwurfs
enthaltenen Bestimmungen über die Schaffung eines Radverkehrsnetzes und die
Erhöhung der Sicherheit „überwiegend nicht mit den bundesrechtlichen
Vorgaben des Straßenverkehrsrechts vereinbar“.
Geisels Verwaltung brauchte bis zum 7. Dezember, um eine weitgehende
identische Einschätzung an den Innensenator zu übermitteln. Tags darauf
wurde der neue rot-rot-grüne Senat vereidigt, Innensenator wurde Geisel
selbst. Gute Voraussetzungen für eine schnelle Weiterbearbeitung – dennoch
liegt bis heute kein Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung vor. Laut seinem
Sprecher soll es nun bis Anfang Februar so weit sein.
„Allerhöchste Zeit“ sei es dafür, sagte Efler der taz. Er verstehe desweg…
den Ärger der Initiative, die durch die lange Verzögerung verunsichert
werde. Auch fehle die Planungssicherheit. Efler wies darauf hin, dass die
Verzögerung auch die Initiative „Volksentscheid retten“ betreffe, die
Veränderungen im Direkte-Demokratie-Gesetz anstrebe und ebenfalls seit
Sommer auf das Ergebnis ihrer Prüfung warte.
Die Verzögerung sei laut Efler vor allem der alten rot-schwarzen Regierung
anzulasten. Künftig solle das nicht mehr passieren: Laut Koalitionsvertrag
von Rot-Rot-Grün sollen „klare Fristen eingeführt werden, wie lange eine
Zulässigkeitsprüfung höchstens dauern darf“, betont der Abgeordnete. Doch
auch bei der neuen Koalition gebe es Klärungsbedarf, was das seltsame
Vorgehen des alten und neuen Senators Geisel im Dezember betreffe.
Dieser verwahrte sich am Montag gegen Vorwürfe, er würde die
Zulässigkeitsprüfung verzögern: Er sei zwar mit dem Thema
Fahrradvolksentscheid zuerst als Verkehrssenator befasst gewesen und jetzt
als Innensenator ebenfalls zuständig. Doch „daraus den öffentlichen
Eindruck zu erwecken, ich würde ein Ergebnis bewusst verzögern, ist absurd
und schießt weit über das Ziel hinaus“. Es sei bei Plebisziten Aufgabe der
zuständigen Verwaltungen, sowohl eine fachliche als auch juristische
Bewertung vorzunehmen. „Diese muss abschließend und rechtssicher sein. Für
beides stehe ich ein“, so Geisel in einer Mitteilung.
Unterdessen verlangt die Initiative Volksentscheid Fahrrad die sofortige
Veröffentlichung des Schreibens vom Dezember sowie des Rechtsgutachtens von
Mitte Oktober. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichte den Senat dazu,
erklärte Organisator Heinrich Strößenreuther am Montag. Es wäre ein
„starkes Stück“, wenn die beiden Schriftstücke nicht herausgegeben würde…
Die Senatsverwaltung für Umwelt, inzwischen unter Senatorin Regine Günther
(parteilos, für die Grünen), kündigte an, die Papiere zu veröffentlichen,
wenn juristisch nichts dagegen spreche.
Heinrich Strößenreuther erklärte am Montag, auch die Umstände der Vergabe
des Gutachtens an die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs überprüfen zu wollen.
Aufgrund der Höhe des Auftrags hätte die Vergabe ausgeschrieben werden
müssen; auch dieser Vorgang müsse jetzt öffentlich werden, so
Strößenreuther. Er vermutet, dass die Senatsverwaltung versucht habe, im
Vorfeld Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung zu nehmen.
9 Jan 2017
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Volksentscheid Fahrrad
Andreas Geisel
R2G Berlin
Initiative Volksentscheid retten
Informationsfreiheitsgesetz
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