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# taz.de -- Initiative „Volksentscheid Fahrrad“: Das Radgesetz lebt
> Die Volksentscheid-Initiative gibt sich trotz des Rechtsgutachtens zum
> Berliner Radgesetz optimistisch. Beanstandete Punkte ließen sich smart
> lösen.
Bild: Da geht noch was – bzw. rollt!
Ist das Berliner Radgesetz tot? Nach der Veröffentlichung des
Rechtsgutachtens, das noch die alte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
unter Andreas Geisel (SPD) in Auftrag gegeben hatte, um Bedenken gegen das
Radgesetz der Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ auszuloten, gibt es
sorgenvolle bis hämische Stimmen, die das behaupten. Ganz anders die
InitiatorInnen selbst: Sie sprühen vor Zuversicht, dass sie in
Zusammenarbeit mit der neuen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz schon bald ein modifiziertes Radgesetz auf den Weg bringen
werden. „Wir sind total optimistisch“, so ein gut gelaunter Heinrich
Strößenreuther vom „Volksentscheid Fahrrad“.
Zwar wollen die Anmelder des Volksbegehrens das Gutachten noch in Ruhe
prüfen, die Expertise der Kanzlei, aus der die Stellungnahme stammt, ziehen
sie aber nicht in Zweifel. Dabei sind die Argumentationslinien für
juristische Laien nur schwer nachvollziehbar: Die beanstandete
Unvereinbarkeit einzelner Radgesetz-Paragrafen mit der
Straßenverkehrsordnung (StVO) – die Bundessache ist – ergibt sich meist gar
nicht aus dem Wortlaut der Gesetzestexte, sondern aus dem Verweis auf die
bisherige Rechtsprechung. Hier dürfte es zumindest
Interpretationsspielräume geben.
Die Hauptkritik der Initiative im Zusammenhang mit dem Gutachten richtet
sich gegen die vorige Senatsverwaltung: Die habe den externen Anwälten
lediglich den Auftrag erteilt, nach Unvereinbarkeiten zu suchen – und nicht
nach möglichen Kompromissen, etwa in Form alternativer Formulierungen.
Andererseits, so Mitinitiatorin Kerstin Stark, sei der „Löwenanteil“ des
Radgesetzes „unbeanstandet“ geblieben. Bei den monierten Punkten – wie den
350 Kilometer einzurichtenden Fahrradstraßen – müsse nun wohl „Straßenre…
statt Straßenverkehrsrecht“ zur Anwendung kommen, um die Ziele des Gesetzes
zu gewährleisten.
## Dann eben Poller
Der Unterschied liegt darin, dass nach Auffassung der Gutachter der
Landesgesetzgeber nicht einfach die Ausweisung einer bestimmten Zahl von
Radstraßenkilometern pro Jahr durch Ausschilderung nach StVO anordnen kann.
Dagegen seien „smarte bauliche Maßnahmen“ wie Poller, die den Autoverkehr
einschränkten, juristisch unbedenklich, sagt Heinrich Strößenreuther. Ob
solche Maßnahmen, die erheblich teurer sein dürften als die bislang
angedachte Ausschilderung, im Sinne des Senats sind, steht auf einem
anderen Blatt.
Die Initiative erwartet jetzt, dass schon Anfang Februar die Verhandlungen
über ein funktionierendes Radgesetz mit Senatorin Regine Günther
(parteilos, für Bündnis 90/Grüne) und ihrer Verwaltung aufgenommen werden.
Günthers Sprecher Matthias Tang wollte sich auf keinen Termin festlegen,
bestätigte der taz aber, dass die Verwaltung „mit Hochdruck“ an einem
Gesetzentwurf arbeite. Er gehe davon aus, „dass die Initiative Ende dieses
Monats Bescheid erhält“, so Tang.
Tatsächlich steht im „100-Tage-Programm“ des rot-rot-grünen Senats: „Im
Dialog mit dem Volksentscheid Fahrrad und weiteren Verbänden wird ein
Radverkehrsgesetz als erster Baustein eines Mobilitätsgesetzes auf den Weg
gebracht.“ Wie zu hören war, könnte ein juristisch „sauberes“ Gesetz die
konkreten Forderungen wie Radstraßenkilometer aus dem Gesetz selbst in
einen angehängten „Maßnahmenkatalog“ verlagern. Dann müsste der
„Volksentscheid Fahrrad“ nur noch bereit sein, für eine solche Lösung die
Anmeldung zum Volksbegehren zurückzuziehen.
20 Jan 2017
## AUTOREN
Claudius Prößer
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