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# taz.de -- Radverkehr: Auf der Zielgeraden
> Gemeinsames Gesetz oder doch Volksentscheid? Beim Spitzentreffen der
> Rad-Aktivisten mit Verkehrssenatorin Günther dürfte sich zeigen, wohin
> die Reise geht.
Bild: Ist mehr als ein paar Logos auf die Straße zu pinseln: Radverkehrspoliti…
Der Titel klingt eher nüchtern. „Dialog Radgesetz beginnt“, schreibt die
Pressestelle der parteilosen, von den Grünen ins Amt geholten Senatorin
Regina Günther über das, was am Mittwochmorgen in der Senatsverwaltung für
Umwelt und Verkehr ansteht. Dabei ist das auf zweieinhalb Stunden
angesetzte Gespräch mit der Initiative Fahrrad-Volksentscheid und den
Koalitionsfraktionen weit mehr als ein bloßer Auftakttermin. Denn man muss
erst wieder Vertrauen aufbauen: „Wir sind enttäuscht von den Grünen“, sag…
Mitinitiator Heinrich Strößenreuther der taz.
Die Initiative hat ihre Forderungen neben das gelegt, was sich dazu im
rot-rot-grünen Koalitionsvertrag findet, und hat nur 20 Prozent
Übereinstimmung gefunden. Das passt für Strößenreuther nicht damit
zusammen, dass die Grünen im Sommer – vor der Parlamentswahl – die in einem
Gesetzentwurf gesammelten Forderungen fast komplett übernahmen und ins
Parlament einbrachten. „Die 80 Prozent Differenz müssen die Grünen
erklären“, sagt Strößenreuther, „wir sind alles andere als zufrieden.“
Die Grünen-Fraktion, die nach einer Klausurtagung am Wochenende Mobilität
und Radverkehr als einen ihrer Schwerpunkte bezeichneten, wies das von
sich: Man habe eigentlich alle Forderungen der Initiative übernommen, hieß
es.
Vor diesem Hintergrund ist durchaus nicht klar, ob es nicht doch (auch
unter einer rot-rot-grünen Koalition) einen Volksentscheid über die
Radforderungen gibt – vor allem Radwege und Stellplätze. Die Initiative
drängt darauf, das der Senat endlich seine Prüfung abschließt, ob die
Forderungen nun rechtskonform sind – was ja egal wäre, wenn man nicht daran
dächte, weiter zu machen.
Ein noch unter der rot-schwarzen Regierung und dem jetzigen Innensenator
Andreas Geisel (SPD) als Verkehrssenator in Auftrag gegebenes und im Januar
bekannt gewordenes Gutachten hatte den Gesetzentwurf als nicht
rechtskonform betrachtet. Die letztliche Entscheidung liegt aber bei der
Senatsverwaltung für Inneres, also personell weiter bei Geisel. Seine
Verwaltung konnte am Dienstag noch keinen Termin dafür nennen. „In Kürze“
soll es soweit sein, sagte sein Sprecher der taz.
Für Strößenreuther sollte das alles längst erledigt sein müssen: „Das ist
der blanke Hohn, wie sich Rot-Rot-Grün hier zum Thema Partizipation
verhält.“ Man habe die beanstandeten Passagen nachgebessert. Ein Sprecher
von Senatorin Günther sagte der taz zur Erwartungshaltung für Mittwoch:
„Wir hoffen, dass wir auf einen gemeinsamen Nenner kommen.“
Etwas unübersichtlich ist die Diskussion, weil beide Seiten von einem
Radgesetz reden, aber bislang nicht dasselbe meinen: Es gibt einerseits den
entsprechenden Gesetzentwurf der Initiative, andererseits das von der
Koalition und Senatorin Günther angekündigte Rad-Gesetz. Das soll als Dach
zudem ein Mobilitätsgesetz bekommen. Eigene Gesetze für die anderen
Verkehrsarten Bus und Bahn, Fußgänger und Auto sind allerdings nicht
geplant.
Dem Mittwochtermin sollen drei weitere folgen, dann soll der Gesetzentwurf
stehen. Ursprünglich hatte Günther angekündigt, dass das Parlament ihn
bereits im März beschließen könnte. Die Initiative will laut Strößenreuther
nach diesen Treffen klären, ob ihr das dabei Erreichte genügt: „Für eine
Schmalspurvariante sind wir nicht angetreten.“ Das Volksbegehren weiter zu
führen, wird sich die Initiative wohl so lange offen halten, bis ihre
Forderungen mit einem Gesetz beschlossen sind, er spricht von „der
Rückfallebene Volksentscheid“.
Den nötigenfalls parallel zur Bundestagswahl im September abzuhalten ist
allerdings schon vom Zeitplan her nicht mehr möglich: Allein fürs Sammeln
der für einen Volksentscheid nötigen 174.000 Unterschriften ist gesetzlich
ein Zeitraum von vier Monaten festgeschrieben – selbst wenn diese Menge
schon in vier Wochen zusammenkäme. Hinzu kommen Auszählung, Prüfung,
Stellungsnahme von Senat und Abgeordnetenhaus. Ein Volksentscheid ist zwar
nicht an eine Wahl gebunden, hat aber erfahrungsgemäß mehr Zulauf und
dadurch größere Erfolgschancen. Die erste Stufe des Verfahrens im
vergangenen Frühjahr zeigte allerdings, dass das Thema Rad derart bewegt,
dass ein Volksentscheid nicht an unzureichender Beteiligung scheitern
dürfte.
14 Feb 2017
## AUTOREN
Stefan Alberti
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Regine Günther
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