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# taz.de -- Urteil zu gemeinnützigem Status: Attac darf gefördert werden
> Das Finanzgericht Kassel entscheidet zugunsten von Attac. Spenden an die
> Organisation können weiter von der Steuer abgesetzt werden.
Bild: Gar kein Mist: Aktionen von Attac dienen nun offiziel der Volksbildung
Kassel taz | Die Globalisierungskritiker von Attac sind wieder
gemeinnützig. Das Finanzgericht Kassel korrigierte an diesem Donnerstag
eine anderslautende Entscheidung des Finanzamts Frankfurt am Main.
Das Attac-Netzwerk setzt sich seit 1998 für gerechten Welthandel und eine
globale Steuer auf Finanztransaktionen ein. Attac kämpft gegen
Freihandelsabkommen wie TTIP und die Sparpolitik in Europa. Derzeit hat
Attac knapp 30.000 Mitglieder und rund 165 Regionalgruppen.
Jahrelang stuften die Finanzbehörden Attac als gemeinnützig ein. Erst 2014
entzog das Finanzamt Frankfurt der Organisation den begehrten Status.
Begründung: In den Jahren 2010 bis 2012 habe Attac vor allem politische
Kampagnen durchgeführt. Der Einsatz für politische Forderungen sei
allerdings nicht gemeinnützig.
Zwei Kampagnen stießen besonders auf Kritik. So habe sich Attac gegen ein
geplantes Sparpaket gewandt und stattdessen die Einführung einer
Vermögensteuer propagiert.
Außerdem habe Attac gegen eine Übernahme des Textilversands „Hess natur“
durch Finanzinvestoren agitiert. Das sei Tagespolitik, die nichts mit den
gemeinnützigen Zwecken „Förderung der Volksbildung“ und „Förderung des
demokratischen Staatswesens“ zu tun habe.
## Weit gefasster Bildungsbegriff
Seitdem konnten Spenden an den Attac-Verein nicht mehr von der Steuer
abgesetzt werden. Da Attac das Problem offensiv thematisierte, gingen die
Spenden dennoch nicht zurück, sondern stiegen sogar an. „Allerdings hatten
wir Probleme bei der Zusammenarbeit mit manchen Stiftungen, die nur
gemeinnützige Projekte fördern“, erläuterte der Vereinsvorstand Dirk
Friedrichs.
Vor dem Finanzgericht Kassel argumentierte Attac-Anwalt Till
Müller-Heidelberg, jegliche Attac-Aktivität diene der Volksbildung: „Auch
die Aufklärung über gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge ist
Bildung. Nur wer Alternativen zur herrschenden Politik kennt, kann als
kritischer Staatsbürger selbstbewusst entscheiden.“
Der Vertreter des Finanzamts konnte mit dieser Definition von Bildung aber
wenig anfangen: „Erst definieren Sie ein politisches Ziel und wenn Sie sich
dann dafür einsetzen, nennen Sie das ‚Bildung‘.“
Das hessische Finanzgericht folgte jedoch Attac und vertrat ebenfalls einen
weiten Bildungsbegriff. „Wenn man über ökonomische Grundlagen informiert,
gehört dazu, dass man Alternativmodelle vorstellt und auch erläutert, wie
sie im Einzelfall funktionieren würden“, sagte der Vorsitzende Richter
Helmut Lotzgeselle.
Auch der Begriff „Förderung des demokratischen Staatswesens“ sei weit
auszulegen. Dazu gehöre auch der Einsatz für den Sozialstaat und für
Steuergerechtigkeit.
Das Finanzgericht ließ keine Revision zu. „Das war eine
Einzelfall-Entscheidung“, betonte Lotzgeselle. Man habe nur Vorgaben des
Bundesfinanzhofs angewandt und keine neuen Grundsätze aufgestellt.
10 Nov 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Attac
Gemeinnützigkeit
NGO
Globalisierungskritik
Politische Bildung
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