Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Übermittlung privater Daten in die USA: Der Privacy-Schwindel der …
> Eine neue Regelung soll es Unternehmen ermöglichen, Nutzerdaten einfacher
> in die USA zu schicken. Verbraucherschützer kritisieren das.
Bild: Da hilft nur der Rückgriff auf Altbewährtes: vertrauliche Infos nur noc…
BERLIN taz | Unternehmen in Europa können ab sofort persönliche Daten von
Nutzern wieder einfacher in die USA übertragen. Eine entsprechende
Regelung, Privacy Shield, hat die EU-Kommission am Dienstag beschlossen.
„Der Privacy Shield wird die transatlantische Wirtschaft stärken“, sagte
Justizkommissarin Věra Jourová, die die Entscheidung gestern gemeinsam mit
US-Staatssekretärin Penny Pritzker bekannt gab.
Die Kommission hatte sich um eine neue Regelung zur Datenübermittlung
bemüht, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Herbst den
Vorgänger, bekannt unter dem Namen Safe Harbor, gekippt hatte. Das Gericht
kritisierte dabei vor allem zwei Punkte: Daten von europäischen Nutzern
sind in den USA nicht vor der dortigen anlasslosen massenhaften Überwachung
durch Geheimdienste geschützt. Und: Einen Rechtsweg, damit Nutzer gegen
eventuellen Missbrauch vorgehen können, gab es nicht.
Daten- und Verbraucherschützer sagen nun: Die aktuelle Vereinbarung ist
nicht besser. Von einem Privacy-Schwindel spricht die
Bürgerrechtsorganisation EDRi, und Datenschützer Thilo Weichert kritisiert:
„Beide Kritikpunkte des EuGH sind auch im Privacy Shield nicht behoben.“ So
ist in der Vereinbarung etwa von „bulk collection“, Massensammlung, die
Rede, die nur noch die Ausnahme sein soll, dafür gezielte Überwachung die
Regel. „Es gibt die Zusage der US-Regierung, dass nur auf Daten zugegriffen
wird, wenn es nötig und verhältnismäßig ist“, erklärte Kommissarin Jouro…
Doch Datenschützern sind die Ausnahmen zu weit gefasst – und zu schwammig.
Dass es um Belange der „nationalen Sicherheit“ geht, reicht aus. „Das
massenhafte Sammeln von Daten europäischer Nutzer bleibt unter der neuen
Vereinbarung möglich“, kritisiert die Bürgerrechtsorganisation Access Now.
Des einen Freud, des anderen Leid
Nutzer, die sich beschweren wollen, wenn sie ein Unternehmen des
Datenmissbrauchs verdächtigen, brauchen jedenfalls einen langen Atem. Der
Jurist Max Schrems, der durch sein Vorgehen gegen Facebook letztlich Safe
Harbor zu Fall brachte, hat untersucht, welchen Weg Nutzer im
Beschwerdefall gehen müssen. Sein Ergebnis: Sie müssen sich mindestens
durch sieben unterschiedliche Institutionen kämpfen.
In der Wirtschaft zeigt man sich dagegen erleichtert. „Die deutsche
Wirtschaft ist stark exportorientiert und die USA sind einer der
wichtigsten Handelspartner“, sagt Susanne Dehmel vom Branchenverband
Bitkom. Profitieren würden vor allem mittelständische Unternehmen. Sie
sparen es sich, vertragliche Regelungen aufzusetzen oder sich das Okay der
Nutzer für die Datenübermittlung einzuholen. Stattdessen können sie einfach
aus einer Liste der US-Unternehmen, die sich nach dem Privacy Shield selbst
zertifiziert haben, wählen.
Ob die Freude lange hält, ist unklar. Daten- und Verbraucherschützer sind
sicher, dass die Vereinbarung vor dem EuGH landen wird. „Der EuGH wird Nein
sagen“, ist Datenschützer Thilo Weichert überzeugt. Ein bis anderthalb
Jahre gibt er dem Privacy Shield, bis es ihm so geht wie seinem Vorgänger.
12 Jul 2016
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Privacy Shield
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Max Schrems
Schwerpunkt Meta
Schwerpunkt Meta
Datenschutz
Datenschutz
NSA-Skandal
Privacy Shield
BND
Microsoft
Datenschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gutachten des Europäischen Gerichtshofs: Zweifel an US-Datenschutz
Der Europäische Gerichtshof muss über die Übermittlung persönlicher Daten
in die USA entscheiden. Nun liegt das Schlussgutachten vor.
Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook
Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber nicht
als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek.
Debatte Datenschutz im Netz: Der Sieben-Punkte-Plan
Internetkonzerne scheinen übermächtig, doch digitaler Widerstand ist
möglich. Eine Anleitung zur Selbstermächtigung.
Kommentar Datenschutz, EU und USA: Das Problem beginnt vor Trump
Der US-Präsident schränkt per Dekret den Datenschutz für Ausländer ein. Nun
muss die EU reagieren. Sie sollte das Privacy Shield aufkündigen.
Datenaustausch zwischen EU und USA: Datenschutz nur für US-Bürger
Die Datenschutzvereinbarung zwischen USA und EU wankt. Denn der neue
US-Präsident könnte das Abkommen zu zu Fall bringen.
E-Mail-Kunden ausgespäht: Yahoo suchte für US-Behörden
Auf eine geheime Anweisung der US-Regierung hin soll Yahoo die E-Mails von
Millionen Kunden nach bestimmten Zeichenketten durchsucht haben.
Kommentar Privacy Shield: Ein Schild aus Luft
Das EU-US-Datenschutzabkommen Privacy Shield taugt nicht viel. Ein Blick
auf die Ombudsstelle zeigt, warum das so ist.
Mehr Rechte für den BND: Datenfang künftig legal
Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland besser schnüffeln dürfen. Das
Kabinett will die Rechtsgrundlage für die Datenüberwachung schaffen.
Microsoft übernimmt LinkedIn: Die Nutzer sind stinkfaul
Wütende User wollen ihr Konto löschen – aber passieren wird am Ende nichts.
So wie damals bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook.
Streit um Überwachung in Niedersachsen: Zoff, Gesetz und Ordnung
Abgehörte Telefone, anlasslose Kontrollen: Ein Grundsatzurteil aus
Karlsruhe verschärft den rot-grünen Streit über Niedersachsens neues
Polizeigesetz.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.