# taz.de -- Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook | |
> Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber | |
> nicht als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek. | |
Bild: Der Österreicher Max Schrems Anfang Oktober beim Verlassen des High Cour… | |
Das Neue | |
Max Schrems ist unter Datenschützern zwar bekannt wie ein bunter Hund. | |
Rechtlich bleibt er aber ein normaler Verbraucher. Er kann seinen Prozess | |
gegen Facebook daher in seiner Heimatstadt Wien führen und muss die Klage | |
nicht in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, einlegen. Das hat der | |
unabhängige Generalanwalt Michal Bobek am Dienstag in seinem | |
Schlussgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfohlen. | |
Allerdings dürfe Schrems nur im eigenen Namen klagen. Als Verbraucher darf | |
er nicht Ansprüche anderer Verbraucher mitvertreten. Das EU-Recht wolle, | |
dass Verbraucher an ihrem Heimatort klagen können, aber nicht, dass sie | |
sich den Gerichtsort frei auswählen, indem sie ihre Ansprüche an jeweils | |
örtliche Mittelsmänner abtreten. | |
Der Kontext | |
Schon seit 2011 kämpft Max Schrems gegen Datenmissbrauch und laxen | |
Datenschutz bei Facebook. Sein bisher größter Erfolg: Im Oktober 2015 | |
kippte der Europäische Gerichtshof den „Safe Harbour“-Beschluss der | |
EU-Kommission. Der regelte, unter welchen Bedingungen europäische Daten in | |
die USA transferiert werden dürfen. Hauptkritik des Gerichtshofes: Die | |
EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der US-Sicherheitsbehörden | |
ignoriert. | |
Im Rahmen der Initiative Europe-versus-Facebook klagt Schrems gegen | |
Facebook auf einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro pro | |
Person. Damit sollen die Mängel beim Datenschutz ausgeglichen werden. | |
Seiner Klage haben sich laut Schrems Angaben mehr als 25.000 Personen | |
weltweit angeschlossen, das heißt, sie haben ihre Ansprüche an Schrems | |
abgetreten. | |
Dieser reichte die Klage in seiner Heimatstadt Wien ein. Facebook bestritt | |
jedoch, dass Schrems noch ein normaler „Verbraucher“ ist. Er schreibe | |
Bücher über Facebook, halte Vorträge und gründe Vereine. Er kämpfe | |
praktisch beruflich gegen Facebook, so der Konzern. Deshalb müsse er in | |
Dublin klagen. | |
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den Fall dem Europäischen | |
Gerichtshof vorgelegt. Das EU-Gericht muss nun entscheiden, ob Schrems | |
durch die Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher verloren hat und ob | |
Schrems als Verbraucher auch Tausende anderer Verbraucher aus Österreich, | |
anderen EU-Staaten und sogar aus Indien mitvertreten kann. | |
Die Konsequenzen | |
Der Schlussantrag des Generalanwalts bereitet das Urteil vor, ist für den | |
Gerichtshof aber nicht bindend. In technischen Fragen folgt der EuGH dem | |
Generalanwalt zwar in der Regel. In hochpolitischen Fällen weicht er aber | |
auch oft ab. Entscheiden wird das EU-Gericht wohl erst im nächsten Jahr. | |
Die Reaktionen | |
Max Schrems kritisierte den Schlussantrag von Generalanwalt Bobek. „Eine | |
Einzeldurchsetzung in Tausenden einzelnen Klagen vor Tausenden | |
verschiedenen Gerichten wäre absurd.“ Er hoffe weiter auf den EuGH, der | |
bisher meist verbraucherfreundlich entschieden habe. | |
14 Nov 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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