| # taz.de -- Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook | |
| > Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber | |
| > nicht als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek. | |
| Bild: Der Österreicher Max Schrems Anfang Oktober beim Verlassen des High Cour… | |
| Das Neue | |
| Max Schrems ist unter Datenschützern zwar bekannt wie ein bunter Hund. | |
| Rechtlich bleibt er aber ein normaler Verbraucher. Er kann seinen Prozess | |
| gegen Facebook daher in seiner Heimatstadt Wien führen und muss die Klage | |
| nicht in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, einlegen. Das hat der | |
| unabhängige Generalanwalt Michal Bobek am Dienstag in seinem | |
| Schlussgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfohlen. | |
| Allerdings dürfe Schrems nur im eigenen Namen klagen. Als Verbraucher darf | |
| er nicht Ansprüche anderer Verbraucher mitvertreten. Das EU-Recht wolle, | |
| dass Verbraucher an ihrem Heimatort klagen können, aber nicht, dass sie | |
| sich den Gerichtsort frei auswählen, indem sie ihre Ansprüche an jeweils | |
| örtliche Mittelsmänner abtreten. | |
| Der Kontext | |
| Schon seit 2011 kämpft Max Schrems gegen Datenmissbrauch und laxen | |
| Datenschutz bei Facebook. Sein bisher größter Erfolg: Im Oktober 2015 | |
| kippte der Europäische Gerichtshof den „Safe Harbour“-Beschluss der | |
| EU-Kommission. Der regelte, unter welchen Bedingungen europäische Daten in | |
| die USA transferiert werden dürfen. Hauptkritik des Gerichtshofes: Die | |
| EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der US-Sicherheitsbehörden | |
| ignoriert. | |
| Im Rahmen der Initiative Europe-versus-Facebook klagt Schrems gegen | |
| Facebook auf einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro pro | |
| Person. Damit sollen die Mängel beim Datenschutz ausgeglichen werden. | |
| Seiner Klage haben sich laut Schrems Angaben mehr als 25.000 Personen | |
| weltweit angeschlossen, das heißt, sie haben ihre Ansprüche an Schrems | |
| abgetreten. | |
| Dieser reichte die Klage in seiner Heimatstadt Wien ein. Facebook bestritt | |
| jedoch, dass Schrems noch ein normaler „Verbraucher“ ist. Er schreibe | |
| Bücher über Facebook, halte Vorträge und gründe Vereine. Er kämpfe | |
| praktisch beruflich gegen Facebook, so der Konzern. Deshalb müsse er in | |
| Dublin klagen. | |
| Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den Fall dem Europäischen | |
| Gerichtshof vorgelegt. Das EU-Gericht muss nun entscheiden, ob Schrems | |
| durch die Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher verloren hat und ob | |
| Schrems als Verbraucher auch Tausende anderer Verbraucher aus Österreich, | |
| anderen EU-Staaten und sogar aus Indien mitvertreten kann. | |
| Die Konsequenzen | |
| Der Schlussantrag des Generalanwalts bereitet das Urteil vor, ist für den | |
| Gerichtshof aber nicht bindend. In technischen Fragen folgt der EuGH dem | |
| Generalanwalt zwar in der Regel. In hochpolitischen Fällen weicht er aber | |
| auch oft ab. Entscheiden wird das EU-Gericht wohl erst im nächsten Jahr. | |
| Die Reaktionen | |
| Max Schrems kritisierte den Schlussantrag von Generalanwalt Bobek. „Eine | |
| Einzeldurchsetzung in Tausenden einzelnen Klagen vor Tausenden | |
| verschiedenen Gerichten wäre absurd.“ Er hoffe weiter auf den EuGH, der | |
| bisher meist verbraucherfreundlich entschieden habe. | |
| 14 Nov 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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