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# taz.de -- Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook
> Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber
> nicht als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek.
Bild: Der Österreicher Max Schrems Anfang Oktober beim Verlassen des High Cour…
Das Neue
Max Schrems ist unter Datenschützern zwar bekannt wie ein bunter Hund.
Rechtlich bleibt er aber ein normaler Verbraucher. Er kann seinen Prozess
gegen Facebook daher in seiner Heimatstadt Wien führen und muss die Klage
nicht in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, einlegen. Das hat der
unabhängige Generalanwalt Michal Bobek am Dienstag in seinem
Schlussgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfohlen.
Allerdings dürfe Schrems nur im eigenen Namen klagen. Als Verbraucher darf
er nicht Ansprüche anderer Verbraucher mitvertreten. Das EU-Recht wolle,
dass Verbraucher an ihrem Heimatort klagen können, aber nicht, dass sie
sich den Gerichtsort frei auswählen, indem sie ihre Ansprüche an jeweils
örtliche Mittelsmänner abtreten.
Der Kontext
Schon seit 2011 kämpft Max Schrems gegen Datenmissbrauch und laxen
Datenschutz bei Facebook. Sein bisher größter Erfolg: Im Oktober 2015
kippte der Europäische Gerichtshof den „Safe Harbour“-Beschluss der
EU-Kommission. Der regelte, unter welchen Bedingungen europäische Daten in
die USA transferiert werden dürfen. Hauptkritik des Gerichtshofes: Die
EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der US-Sicherheitsbehörden
ignoriert.
Im Rahmen der Initiative Europe-versus-Facebook klagt Schrems gegen
Facebook auf einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro pro
Person. Damit sollen die Mängel beim Datenschutz ausgeglichen werden.
Seiner Klage haben sich laut Schrems Angaben mehr als 25.000 Personen
weltweit angeschlossen, das heißt, sie haben ihre Ansprüche an Schrems
abgetreten.
Dieser reichte die Klage in seiner Heimatstadt Wien ein. Facebook bestritt
jedoch, dass Schrems noch ein normaler „Verbraucher“ ist. Er schreibe
Bücher über Facebook, halte Vorträge und gründe Vereine. Er kämpfe
praktisch beruflich gegen Facebook, so der Konzern. Deshalb müsse er in
Dublin klagen.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den Fall dem Europäischen
Gerichtshof vorgelegt. Das EU-Gericht muss nun entscheiden, ob Schrems
durch die Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher verloren hat und ob
Schrems als Verbraucher auch Tausende anderer Verbraucher aus Österreich,
anderen EU-Staaten und sogar aus Indien mitvertreten kann.
Die Konsequenzen
Der Schlussantrag des Generalanwalts bereitet das Urteil vor, ist für den
Gerichtshof aber nicht bindend. In technischen Fragen folgt der EuGH dem
Generalanwalt zwar in der Regel. In hochpolitischen Fällen weicht er aber
auch oft ab. Entscheiden wird das EU-Gericht wohl erst im nächsten Jahr.
Die Reaktionen
Max Schrems kritisierte den Schlussantrag von Generalanwalt Bobek. „Eine
Einzeldurchsetzung in Tausenden einzelnen Klagen vor Tausenden
verschiedenen Gerichten wäre absurd.“ Er hoffe weiter auf den EuGH, der
bisher meist verbraucherfreundlich entschieden habe.
14 Nov 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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