| # taz.de -- Gutachten des Europäischen Gerichtshofs: Zweifel an US-Datenschutz | |
| > Der Europäische Gerichtshof muss über die Übermittlung persönlicher Daten | |
| > in die USA entscheiden. Nun liegt das Schlussgutachten vor. | |
| Bild: Was speichert Facebook eigentlich? Das war der Ursprung des Verfahrens | |
| FREIBURG taz | In einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
| [1][äußerte der unabhängige EU-Generalanwalt Henrik Saugmansdsgaard Oe | |
| Zweifel,] ob europäische Facebook-Daten in den USA sicher sind. Gegen die | |
| benutzten Standard-Vertragsklauseln hat er jedoch keine Einwände. | |
| [2][Seit 2011 kämpft der österreichische Datenschützer Max Schrems gegen | |
| Datenmissbrauch und laxen Datenschutz bei Facebook]. Nach den Enthüllungen | |
| von Edward Snowden im Jahr 2013 rügte er verstärkt auch die | |
| Zugriffsmöglichkeiten der US-Sicherheitsbehörden auf in den USA | |
| gespeicherte Daten. | |
| Die Übertragung europäischer Daten an US-Firmen war bis 2015 durch das Safe | |
| Harbour-Abkommen der EU mit den USA geregelt. Dort wurden Anforderungen | |
| definiert, die US-Stellen einhalten müssen, damit sie das europäische | |
| Datenschutzniveau einhalten. Auf Klage von Schrems erklärte der EuGH jedoch | |
| im Oktober 2015 den „Safe Harbour“-Beschluss der EU-Kommission für nichtig. | |
| Hauptkritik des EuGH: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff | |
| der US-Sicherheitsbehörden ignoriert. | |
| In der Folge vereinbarte die EU-Kommission mit den USA [3][neue Regeln, den | |
| Privacy Shield]. Dort sagte die USA zu, auf die anlasslose | |
| Massenüberwachung von Europäern zu verzichten – ohne jedoch die | |
| entsprechenden US-Gesetze entsprechend zu ändern. | |
| ## Alternativer Weg | |
| Da sehr zweifelhaft ist, ob der Privacy Shield-Beschluss der EU-Kommission | |
| von 2016 den Anforderungen des EuGH genügt, nutzen viele Firmen für ihre | |
| Datenübertragungen in die USA einen anderen Weg. Sie verwenden in den | |
| Verträgen mit ihren Kunden Standardvertragsklauseln, mit denen der | |
| Datenexporteur zusichert, dass er auf ausreichenden Datenschutz in den USA | |
| achten wird. Diese Standardklauseln beruhen auf einem Beschluss der | |
| EU-Kommission von 2010. | |
| Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon wollte nun wissen, ob der | |
| EU-Beschluss von 2010 ausreichend Datenschutz garantiert. Auf Vorlage des | |
| irischen High Court kam der Fall zum EuGH, wo nun der unabhängige | |
| Generalanwalt in Form eines 97-seitigen Gutachtens Stellung nahm. | |
| Saugmansgaard Oe, ein Däne, äußerte keine Bedenken gegen die EU-Vorlage für | |
| Standardvertragsklauseln. Denn dort sei vorgesehen, dass der Datenexporteur | |
| (oder notfalls die nationale Datenschutzbehörde) den Datentransfer sofort | |
| stoppen muss, wenn der vertraglich zugesagte Datenschutz in den USA nicht | |
| mehr gewährleistet ist. | |
| Am Rande äußerte Saugmansgaard Oe aber auch Zweifel am | |
| Privacy-Shield-Beschluss der EU-Kommission. Ein Ombudsmann genüge nicht, um | |
| die Rechte der Europäer in den USA zu sichern. Erforderlich wäre wohl eine | |
| Klagemöglichkeit vor US-Gerichten. In einigen Wochen wird der EuGH sein | |
| Urteil in dieser Sache verkünden. (Az: C-311/18) | |
| 19 Dec 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221826&a… | |
| [2] /Datenschutzaktivist-ueber-digitale-Spuren/!5472574 | |
| [3] /Uebermittlung-privater-Daten-in-die-USA/!5317805 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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