Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gutachten des Europäischen Gerichtshofs: Zweifel an US-Datenschutz
> Der Europäische Gerichtshof muss über die Übermittlung persönlicher Daten
> in die USA entscheiden. Nun liegt das Schlussgutachten vor.
Bild: Was speichert Facebook eigentlich? Das war der Ursprung des Verfahrens
FREIBURG taz | In einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
[1][äußerte der unabhängige EU-Generalanwalt Henrik Saugmansdsgaard Oe
Zweifel,] ob europäische Facebook-Daten in den USA sicher sind. Gegen die
benutzten Standard-Vertragsklauseln hat er jedoch keine Einwände.
[2][Seit 2011 kämpft der österreichische Datenschützer Max Schrems gegen
Datenmissbrauch und laxen Datenschutz bei Facebook]. Nach den Enthüllungen
von Edward Snowden im Jahr 2013 rügte er verstärkt auch die
Zugriffsmöglichkeiten der US-Sicherheitsbehörden auf in den USA
gespeicherte Daten.
Die Übertragung europäischer Daten an US-Firmen war bis 2015 durch das Safe
Harbour-Abkommen der EU mit den USA geregelt. Dort wurden Anforderungen
definiert, die US-Stellen einhalten müssen, damit sie das europäische
Datenschutzniveau einhalten. Auf Klage von Schrems erklärte der EuGH jedoch
im Oktober 2015 den „Safe Harbour“-Beschluss der EU-Kommission für nichtig.
Hauptkritik des EuGH: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff
der US-Sicherheitsbehörden ignoriert.
In der Folge vereinbarte die EU-Kommission mit den USA [3][neue Regeln, den
Privacy Shield]. Dort sagte die USA zu, auf die anlasslose
Massenüberwachung von Europäern zu verzichten – ohne jedoch die
entsprechenden US-Gesetze entsprechend zu ändern.
## Alternativer Weg
Da sehr zweifelhaft ist, ob der Privacy Shield-Beschluss der EU-Kommission
von 2016 den Anforderungen des EuGH genügt, nutzen viele Firmen für ihre
Datenübertragungen in die USA einen anderen Weg. Sie verwenden in den
Verträgen mit ihren Kunden Standardvertragsklauseln, mit denen der
Datenexporteur zusichert, dass er auf ausreichenden Datenschutz in den USA
achten wird. Diese Standardklauseln beruhen auf einem Beschluss der
EU-Kommission von 2010.
Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon wollte nun wissen, ob der
EU-Beschluss von 2010 ausreichend Datenschutz garantiert. Auf Vorlage des
irischen High Court kam der Fall zum EuGH, wo nun der unabhängige
Generalanwalt in Form eines 97-seitigen Gutachtens Stellung nahm.
Saugmansgaard Oe, ein Däne, äußerte keine Bedenken gegen die EU-Vorlage für
Standardvertragsklauseln. Denn dort sei vorgesehen, dass der Datenexporteur
(oder notfalls die nationale Datenschutzbehörde) den Datentransfer sofort
stoppen muss, wenn der vertraglich zugesagte Datenschutz in den USA nicht
mehr gewährleistet ist.
Am Rande äußerte Saugmansgaard Oe aber auch Zweifel am
Privacy-Shield-Beschluss der EU-Kommission. Ein Ombudsmann genüge nicht, um
die Rechte der Europäer in den USA zu sichern. Erforderlich wäre wohl eine
Klagemöglichkeit vor US-Gerichten. In einigen Wochen wird der EuGH sein
Urteil in dieser Sache verkünden. (Az: C-311/18)
19 Dec 2019
## LINKS
[1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221826&a…
[2] /Datenschutzaktivist-ueber-digitale-Spuren/!5472574
[3] /Uebermittlung-privater-Daten-in-die-USA/!5317805
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Max Schrems
Europäischer Gerichtshof
Safe Harbour
Schwerpunkt Meta
DSGVO
Schwerpunkt Meta
Datenschutz
Bundesnachrichtendienst
Datenschutz
Schwerpunkt Meta
Privacy Shield
## ARTIKEL ZUM THEMA
Datenschutz in EU: Zahme Iren weiter zuständig
Irlands Datenschützer sind zahm zu Firmen wie Facebook. Doch der
EuGH-Generalanwalt sieht kaum Chancen für ein Eingreifen deutscher
Datenschützer.
Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: EuGH kippt Privacy Shield
Die Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen in Zukunft
schwieriger. Es ist ein Erfolg für den Datenschutzaktivisten Max Schrems.
Facebook und Datenschutz: Krone der Abschöpfung
Wer im Netz sucht und einkauft, hinterlässt Spuren. Seit letzter Woche kann
man sich bei Facebook die Datenspur anzeigen lassen.
Spionage durch Bundesnachrichtendienst: Grenzenlose Grundrechte
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Auslandsüberwachung des BND.
Ausländer könnten sich bald auf deutsche Grundrechte stützen.
Datenschutzaktivist über digitale Spuren: „Keine Sau beschwert sich“
Wer hat die Macht über unsere Daten? Dies sei die essentielle Frage der
Zukunft, sagt der österreichische Jurist und Aktivist Max Schrems.
Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook
Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber nicht
als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek.
Übermittlung privater Daten in die USA: Der Privacy-Schwindel der EU
Eine neue Regelung soll es Unternehmen ermöglichen, Nutzerdaten einfacher
in die USA zu schicken. Verbraucherschützer kritisieren das.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.