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# taz.de -- Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: EuGH kippt Privacy Shield
> Die Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen in Zukunft
> schwieriger. Es ist ein Erfolg für den Datenschutzaktivisten Max Schrems.
Bild: Auch Google, Apple, Facebook & Co müssen die europäischen Datenschutzre…
Freiburg taz | Im Verfahren des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max
Schrems gegen Facebook hat der [1][Europäische Gerichtshof (EuGH)] das
EU-US-Datenschutz-Abkommen „Privacy Shield“ gekippt (Az.: C-311/18). Auf
dieser Grundlage dürfen Unternehmen nun keine Daten mehr in die USA
transferieren. Auch bei den alternativ genutzten Standardvertragsklauseln
wird es schwierig. Max Schrems will verhindern, dass seine Facebook-Daten
in den USA gespeichert werden, weil dort die Geheimdienste auf Daten von
Ausländern relativ unbeschränkt zugreifen können.
Die Übertragung europäischer Daten an US-Firmen war bis 2015 durch das
Safe-Harbour-Abkommen der EU mit den USA geregelt. Dort wurden
Anforderungen definiert, die US-Stellen einhalten müssen, damit sie das
europäische Datenschutzniveau einhalten. Auf Klage von Schrems erklärte der
EuGH im Oktober 2015 den Safe-Harbour-Beschluss der EU-Kommission für
nichtig. Hauptkritik des EuGH: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen
Zugriff der US-Sicherheitsbehörden ignoriert.
In der Folge vereinbarte die EU-Kommission mit den USA neue Regeln, den
Privacy Shield (Datenschutzschild). Darin sagte die USA zu, auf die
anlasslose Massenüberwachung von Europäern zu verzichten – ohne jedoch die
US-Gesetze entsprechend zu ändern. Nun hat der EuGH auch den Privacy Shield
beanstandet. Er gewähre kein gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU. Die
US-Überwachungsprogramme seien „nicht auf das zwingend erforderliche Maß
beschränkt“. EU-Bürger hätten auch keine sichere Möglichkeit, in den USA
ihre Rechte durchzusetzen. Ein dafür neu geschaffener Ombudsmann sei weder
wirklich unabhängig, noch könne er gegenüber US-Geheimdiensten verbindliche
Anordnungen aussprechen.
Die Kritik am Privacy Shield war von Beginn an groß. Viele Unternehmen
haben daher bei Datenübertragungen in die USA gar nicht auf den Privacy
Shield vertraut, sondern auf sogenannte Standardvertragsklauseln, die die
EU-Kommission 2010 beschlossen hat. Nach Angaben der EU-Kommission ist dies
heute in der Praxis der häufigste Weg, mit dem US-Datenschutzproblem
umzugehen. Diese zwölf Klauseln können in Verträge integriert werden, wenn
eine Datenübertragung ins Nicht-EU-Ausland geregelt wird. Der dortige
Vertragspartner muss zum Beispiel versprechen, dass er keinen Gesetzen
unterliegt, die sich nachteilig auf die Einhaltung des Datenschutzes
auswirken.
Auch Facebook nutzt inzwischen die Standardvertragsklauseln. Max Schrems
hatte deshalb die für Facebook zuständige irische Datenschutzbeauftragte
Helen Dixon aufgefordert einzuschreiten. Denn Facebook könne gar nicht
zusichern, dass es in den USA keiner nachteiligen Rechtslage unterliegt.
Aufgrund einer Vorlage des irischen High Court hat der EuGH nun
entschieden, dass die Standard-Vertragsklauseln an sich nicht gegen
EU-Recht verstoßen. Denn die jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten
seien verpflichtet, die Datenübertragung zu stoppen, wenn die vertraglichen
Versprechen nicht eingehalten werden können. Max Schrems sieht nun Helen
Dixon am Zug, diese könne sich jetzt nicht mehr vor ihrer Aufgabe drücken.
Allerdings hat die EU-Kommission sogleich angekündigt, dass sie neue
Verhandlungen mit den USA aufnehmen will.
16 Jul 2020
## LINKS
[1] https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice…
## AUTOREN
Christian Rath
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