# taz.de -- Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: EuGH kippt Privacy Shield | |
> Die Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen in Zukunft | |
> schwieriger. Es ist ein Erfolg für den Datenschutzaktivisten Max Schrems. | |
Bild: Auch Google, Apple, Facebook & Co müssen die europäischen Datenschutzre… | |
Freiburg taz | Im Verfahren des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max | |
Schrems gegen Facebook hat der [1][Europäische Gerichtshof (EuGH)] das | |
EU-US-Datenschutz-Abkommen „Privacy Shield“ gekippt (Az.: C-311/18). Auf | |
dieser Grundlage dürfen Unternehmen nun keine Daten mehr in die USA | |
transferieren. Auch bei den alternativ genutzten Standardvertragsklauseln | |
wird es schwierig. Max Schrems will verhindern, dass seine Facebook-Daten | |
in den USA gespeichert werden, weil dort die Geheimdienste auf Daten von | |
Ausländern relativ unbeschränkt zugreifen können. | |
Die Übertragung europäischer Daten an US-Firmen war bis 2015 durch das | |
Safe-Harbour-Abkommen der EU mit den USA geregelt. Dort wurden | |
Anforderungen definiert, die US-Stellen einhalten müssen, damit sie das | |
europäische Datenschutzniveau einhalten. Auf Klage von Schrems erklärte der | |
EuGH im Oktober 2015 den Safe-Harbour-Beschluss der EU-Kommission für | |
nichtig. Hauptkritik des EuGH: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen | |
Zugriff der US-Sicherheitsbehörden ignoriert. | |
In der Folge vereinbarte die EU-Kommission mit den USA neue Regeln, den | |
Privacy Shield (Datenschutzschild). Darin sagte die USA zu, auf die | |
anlasslose Massenüberwachung von Europäern zu verzichten – ohne jedoch die | |
US-Gesetze entsprechend zu ändern. Nun hat der EuGH auch den Privacy Shield | |
beanstandet. Er gewähre kein gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU. Die | |
US-Überwachungsprogramme seien „nicht auf das zwingend erforderliche Maß | |
beschränkt“. EU-Bürger hätten auch keine sichere Möglichkeit, in den USA | |
ihre Rechte durchzusetzen. Ein dafür neu geschaffener Ombudsmann sei weder | |
wirklich unabhängig, noch könne er gegenüber US-Geheimdiensten verbindliche | |
Anordnungen aussprechen. | |
Die Kritik am Privacy Shield war von Beginn an groß. Viele Unternehmen | |
haben daher bei Datenübertragungen in die USA gar nicht auf den Privacy | |
Shield vertraut, sondern auf sogenannte Standardvertragsklauseln, die die | |
EU-Kommission 2010 beschlossen hat. Nach Angaben der EU-Kommission ist dies | |
heute in der Praxis der häufigste Weg, mit dem US-Datenschutzproblem | |
umzugehen. Diese zwölf Klauseln können in Verträge integriert werden, wenn | |
eine Datenübertragung ins Nicht-EU-Ausland geregelt wird. Der dortige | |
Vertragspartner muss zum Beispiel versprechen, dass er keinen Gesetzen | |
unterliegt, die sich nachteilig auf die Einhaltung des Datenschutzes | |
auswirken. | |
Auch Facebook nutzt inzwischen die Standardvertragsklauseln. Max Schrems | |
hatte deshalb die für Facebook zuständige irische Datenschutzbeauftragte | |
Helen Dixon aufgefordert einzuschreiten. Denn Facebook könne gar nicht | |
zusichern, dass es in den USA keiner nachteiligen Rechtslage unterliegt. | |
Aufgrund einer Vorlage des irischen High Court hat der EuGH nun | |
entschieden, dass die Standard-Vertragsklauseln an sich nicht gegen | |
EU-Recht verstoßen. Denn die jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten | |
seien verpflichtet, die Datenübertragung zu stoppen, wenn die vertraglichen | |
Versprechen nicht eingehalten werden können. Max Schrems sieht nun Helen | |
Dixon am Zug, diese könne sich jetzt nicht mehr vor ihrer Aufgabe drücken. | |
Allerdings hat die EU-Kommission sogleich angekündigt, dass sie neue | |
Verhandlungen mit den USA aufnehmen will. | |
16 Jul 2020 | |
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[1] https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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