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# taz.de -- Datenschutzbeauftagter über Abkommen: „Das Urteil ist notwendig�…
> Der EuGH hat das europäische Datenschutzabkommen mit den USA gekillt. Was
> nun, erklärt Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg.
Bild: Hat das Verfahren um Privacy Shield gewonnen: Max Schrems
taz: Herr Brink, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut den
Datenfluss in die USA [1][erschwert] – weil Sicherheitsbehörden dort
exzessiv auf europäische Daten zugreifen können. Betrifft das Urteil auch
die deutsche Wirtschaft?
Stefan Brink: Das [2][Urteil] fiel zwar im Streit zwischen dem
österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems und Facebook, es
betrifft aber auch alle deutschen Unternehmen, die Daten in die USA
übertragen. Es geht zum Beispiel um Datenspeicherung und Datenverarbeitung
in US-Cloud-Anwendungen.
Was ist jetzt nicht mehr möglich?
Die Unternehmen können sich nicht mehr auf den „Privacy Shield“ berufen,
ein Abkommen der EU-Kommission mit den USA. Der EuGH hat festgestellt, dass
die Daten von EU-Bürgern dabei nicht wirkungsvoll vor dem [3][Zugriff von
US-Geheimdiensten] geschützt werden.
Die meisten Unternehmen haben damit schon gerechnet und nutzen für ihre
Verträge zusätzlich Standard-Datenschutzklauseln, die die EU-Kommission zur
Verfügung gestellt hat. Sind diese Unternehmen besser dran?
Mittelfristig nicht. Der EuGH hat zwar die Standard-Datenschutzklauseln an
sich akzeptiert. Aber eine Anwendung auf den Datentransfer in die USA ist
kaum möglich. Denn das US-Unternehmen muss dabei versprechen, dass es
keinen Gesetzen unterliegt, die den Datenschutz beeinträchtigen. Das
konnten und können die US-Unternehmen nicht versprechen, ohne zu lügen.
Wie finden Sie das EuGH-Urteil?
Es ist richtig und notwendig, dass der EuGH für die Übertragung von
europäischen Daten ins Nicht-EU-Ausland ein gleichwertiges
Datenschutzniveau fordert. Aber es ist halbherzig, dass der EuGH nicht
gesagt hat, dass die Standard-Datenschutzklauseln im Geschäftsverkehr mit
den USA nicht sinnvoll angewandt werden können. Diese unangenehme Botschaft
hat er den nationalen Datenschutzbeauftragten überlassen.
Wer muss in Deutschland das EuGH-Urteil umsetzen?
Das sind die 16 Landesdatenschutz-Beauftragten, weil sie für den
Datenschutz bei privaten Unternehmen zuständig sind.
Also zum Beispiel Sie, Herr Brink. Werden Sie jetzt Daimler und den
baden-württembergischen Mittelständlern den Datentransfer in die USA
verbieten?
Ich werde keine Alleingänge machen. Die europäischen Aufsichtsbehörden
werden sich im Europäischen Datenschutz-Ausschuss auf eine gemeinsame Linie
einigen.
Könnte die gemeinsame Linie so aussehen, dass alle erst einmal auf die
EU-Kommission warten, die neue Verhandlungen mit den USA angekündigt hat?
Das ist eine Option. Allerdings habe ich wenig Hoffnung, dass die
EU-Kommission beim nächsten Abkommen bessere Bedingungen aushandeln kann.
Die USA wollen an ihren Überwachungsprogrammen festhalten und den
EU-Bürgern keine Rechte geben, sich dagegen zu wehren.
Die EU-Kommission hat auch eine Modernisierung der
Standard-Datenschutzklauseln angekündigt. Ist das sinnvoll?
Ja. Derzeit sind die Klauseln sehr abstrakt. Man könnte und sollte die
Datenschutz-Anforderungen beim internationalen Datentransfer viel konkreter
benennen. Damit wäre allerdings das Problem mit den US-Geheimdiensten in
keiner Weise gelöst.
Sind differenzierte Lösungen möglich, je nach Art des Datentransfers?
Ich hoffe es. So könnte bei der Speicherung von Daten in einer US-Cloud
eine strenge Verschlüsselung vorgeschrieben werden. Die ist aber nicht
möglich, wenn die Daten von den US-Unternehmen auch verarbeitet werden
sollen. Das gilt schon für ein einfaches Textverarbeitungsprogramm in der
Cloud.
Datenverarbeitung in den USA müssten Sie demnach verbieten?
Die deutschen Datenschutzbehörden waren immer konstruktiv. Wir haben nie
etwas verboten, ohne Lösungswege aufzuzeigen.
Gibt es europäische Alternativen?
Bei bloßen Datenbanken gibt es Alternativen in der EU. Bei der
Datenverarbeitung sehe ich das nur sehr begrenzt.
US-Firmen könnten Ihre Cloud-Angebote ja in europäischen Rechenzentren
hosten?
Das haben sie auch versucht. Doch dann wurde in den USA 2018 der Cloud Act
beschlossen. Seitdem sind US-Unternehmen auch dann verpflichtet, mit den
US-Sicherheitsbehörden zu kooperieren, wenn die Datenspeicherung und
-verarbeitung ganz außerhalb der USA stattfinden.
Wie haben die US-Unternehmen reagiert?
Microsoft hat zum Beispiel ein Joint Venture mit der Deutschen Telekom
gegründet, um sich dem Zugriff der US-Behörden zu entziehen. Allerdings
konnte sich dieses Gemeinschaftsunternehmen am Markt nicht durchsetzen.
Mehr Datenschutz ist eben manchmal teurer.
Das könnte jetzt ja anders aussehen, wenn der Datentransfer in die USA kaum
noch möglich ist. Ist das EuGH-Urteil nicht eine große Chance für
europäische Unternehmen?
Das ist eine gefährliche Argumentation. Die USA werfen Europa schon lange
vor, man habe die Digitalisierung verschlafen und versuche nun, mit Hilfe
des Datenschutzes die innovativen US-Unternehmen auszubooten.
Stimmt das?
Natürlich nicht. Uns geht es wirklich um den Datenschutz. Und wenn der zum
Wettbewerbsvorteil wird – um so besser.
28 Jul 2020
## LINKS
[1] /Urteil-zu-Datenabkommen-zwischen-USA-und-EU/!5695136
[2] /Datenschutzabkommen-zwischen-EU-und-USA/!5695158
[3] /Kommentar-Datenschutz-EU-und-USA/!5375709
## AUTOREN
Christian Rath
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