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# taz.de -- Nutzerdaten von Online-Plattformen: EuGH schränkt Datenspeicherung…
> Laut EuGH dürfen Nutzerdaten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Das
> Urteil habe Grundsatzcharakter, sagen Aktivisten.
Bild: Zufrieden mit dem Urteil: der österreichische Datenschutz-Aktivist und K…
Brüssel rtr | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Verarbeitung
bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch die Facebook-Mutter Meta einen
Riegel vorgeschoben. „Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht
sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt und ohne
Unterscheidung nach ihrer Art verwenden“, schrieben die Richter in ihrem am
Freitag veröffentlichten Urteil. Sie folgten damit der Empfehlung des
Generalanwalts Athanasios Rantos vom April.
Er sei zufrieden mit dem Urteil, sagte der österreichische
Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems der Nachrichtenagentur
Reuters. „[1][Die Unternehmen müssen sich jetzt ein Lösch-Konzept] für die
von ihnen gesammelten Daten überlegen und darüber nachdenken, welche Daten,
die sie in den vergangenen Jahren gesammelt haben, behalten dürfen.“
Katharina Raabe-Stuppnig, Juristin der von Schrems geleiteten
Datenschutz-Gruppe „None Of Your Business“ (NOYB), wies darauf hin, dass
die Entscheidung [2][Grundsatz-Charakter] habe. „Dieses Urteil gilt auch
für alle anderen Online-Werbeunternehmen, die oft keine Verfahren zur
Datenminimierung haben.“
[3][Meta wies darauf hin, mehr als fünf Milliarden Euro in Datenschutz
investiert zu haben.] Werbetreibenden sei es zudem nicht erlaubt, sensible
Daten zu teilen. „Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten
Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen,
die Verwendung ihrer Daten zu steuern.“
## Sensible Daten für Werbezwecke genutzt
Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten,
insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt. Er hatte diese zwar
bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht, sie aber nicht in seinem
Facebook-Profil angegeben.
Eine Analyse seiner von [4][Meta gespeicherten Daten] habe dennoch ergeben,
dass sich daraus Rückschlüsse auf seine Homosexualität ziehen lassen.
Außerdem habe er schon Jahre vor der Veranstaltung entsprechende Werbung
erhalten, ergänzte Schrems im Gespräch mit Reuters.
Schrems' Aussagen von der Podiumsdiskussion dürften zwar unter Einhaltung
der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete
Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. „Dieser Umstand allein
berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die
sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen.“
4 Oct 2024
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[3] /Studie-von-Verbraucherorganisation/!5986662
[4] /Schaerfere-Schritte-gegen-Big-Tech/!6030997
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