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# taz.de -- Polizeiarbeit im Smart Home: Mehr Schaden als Nutzen
> Die polizeiliche Auswertung von Smart-Home-Geräten ist ein gravierender
> Eingriff in die Privatsphäre, der weder notwendig noch verhältnismäßig
> ist.
Bild: Werden hier Spuren hinterlassen oder gelegt? Im Nachhinein schwer zu sagen
Natürlich ist es aus Sicht der Polizei verlockend, [1][Daten aus
Smart-Home-Geräten für Ermittlungen zu nutzen]. Aber das gemeinsame Projekt
von Uni und Polizei ist gefährlich. Denn es ist ein Türöffner für eine
schleichende [2][Erweiterung polizeilicher Befugnisse] bis in den intimsten
Raum, das eigene Zuhause. Die Polizeiarbeit im Smart Home ist ein massiver
Eingriff in die Privatsphäre und birgt die Gefahr einer umfassenden
Überwachungsinfrastruktur. Im Extremfall kann das zum [3][„Chilling
Effect“] führen: Wir ändern aus Angst vor Überwachung unser Verhalten.
Dass der Datenschutz „eine wesentliche Rolle“ spielt, die Datenauswertung
sich an vorhandenen Regeln orientiert und richterlich angeordnet werden
muss, ist das Mindeste. Der Hinweis, Nutzer:innen hätten der Verwendung
ihrer Daten bei der Installation längst „ex- oder implizit“ zugestimmt,
trifft aber nicht. Denn die Smart-Home-Infrastruktur wird zweckentfremdet
und vielen ist beim Kauf der Geräte gar nicht bewusst, welche Daten
gesammelt werden und wie diese genutzt werden könnten. Die nachträgliche
Nutzung für polizeiliche Zwecke war sicherlich nicht Teil der
ursprünglichen Zustimmung.
Außerdem lassen Daten wie Stromverbrauch oder Bewegungsmuster eindeutige
Rückschlüsse auf kriminelle Aktivitäten gar nicht zu. Die Gefahr von
falschen Verdächtigungen und ungerechtfertigten Ermittlungen steigt also.
Zudem unterschätzt das Projekt die Möglichkeit von Datenmanipulation.
Technisch versierte Kriminelle könnten Geräte nämlich auch gezielt nutzen,
um falsche Spuren zu legen oder Alibis zu konstruieren. Ermittlungen würden
dann in die Irre geführt und Unschuldige belastet werden.
## Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und
Notwendigkeit solcher Überwachungsmethoden. Denn die Aufklärungsquote bei
Kapitalverbrechen ist bereits hoch. Der potenzielle Nutzen der neuen
Technologien wäre also gering, der gesellschaftliche Schaden aber umso
höher. Denn wenn die neuen Methoden erst einmal etabliert sind, besteht die
Gefahr, dass der Zugriff auf Smart-Home-Daten auch bei weniger
schwerwiegenden Delikten gefordert wird.
Dass ein Projekt mit solch weitreichenden Implikationen für die
Privatsphäre mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, ohne dass darüber
eine breite gesellschaftliche Diskussion stattgefunden hat, ist höchst
bedenklich. Es steht für einen besorgniserregenden Trend zur Ausweitung
staatlicher Überwachung unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung.
28 Dec 2024
## LINKS
[1] /Strafverfolgung-im-Internet-der-Dinge/!6054696
[2] /Juristin-ueber-KI-in-der-Polizeiarbeit/!6053266
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Chilling_effect
## AUTOREN
Robert Matthies
## TAGS
Polizei Niedersachsen
Datenschutz
Internet der Dinge
Internet der Dinge
Kolumne Digitalozän
EuGH
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