Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil über Sammelklagen gegen Facebook: Schrems muss in Wien alle…
> Der Europäische Gerichtshof lässt eine Sammelklage gegen Facebook nicht
> zu. Die 25.000 KlägerInnen müssten das Unternehmen also einzeln angehen.
Bild: Max Schrems bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2015, auch schon vor de…
Luxemburg taz | Der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems kann zwar in
Österreich gegen das Social-Network-Unternehmen Facebook klagen, aber nur
für sich selbst. Eine Sammelklage im Namen von 25.000 anderen
Facebook-Nutzern kann Schrems nicht an seinem Heimatgericht einreichen. Das
entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Schon seit Jahren kämpft Schrems gegen Datenmissbrauch und laxen
Datenschutz bei Facebook. Derzeit klagt der 30-jährige Wiener im Rahmen der
Initiative Europe-versus-Facebook gegen das Unternehmen und verlangt einen
symbolischen Schadenersatz in Höhe von 500 Euro pro Person. Damit sollen
die Mängel beim Datenschutz ausgeglichen werden.
Der Klage haben sich nach seinen eigenen Angaben mehr als 25.000 Personen
weltweit angeschlossen, das heißt, sie haben ihre Ansprüche an Schrems
abgetreten. Schrems reichte die Klage in seiner Heimatstadt Wien ein. Die
österreichische Justiz wollte nun vom EuGH wissen, ob Schrems tatsächlich
in Wien klagen kann.
Welches Zivilgericht bei internationalen Sachverhalten verantwortlich ist,
regelt eine EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit aus dem Jahr
2001. Danach ist grundsätzlich das Gericht am Ort des Beklagten zuständig.
Eine Ausnahme gibt es aber für sogenannte Verbraucher. Wenn diese etwas
kaufen oder sonst einen kommerziellen Vertrag abschließen, dann ist das
Gericht an ihrem Heimatort zuständig. Das EU-Recht geht davon aus, dass
Verbraucher tendenziell die schwächeren Vertragspartner sind. Sie sollen
nicht dazu verpflichtet werden, vor ausländischen Gerichten gegen Händler
und andere kommerzielle Vertragspartner klagen zu müssen.
## Individuell und am Heimatort
Facebook argumentierte nun, für Max Schrems passe der Begriff „Verbraucher“
nicht mehr. Er schreibe Bücher über Facebook, halte Vorträge und gründe
Vereine. Er kämpfe praktisch beruflich gegen Facebook, so der Konzern.
Deshalb müsse er in Dublin, am europäischen Sitz des Unternehmens, klagen.
Das hat der EuGH abgelehnt. Auch wenn ein Verbraucher wie Schrems zum
Experten werde, bleibe er doch Verbraucher. Er kann also in Wien klagen.
Allerdings gilt das Verbraucherprivileg nur für ihn persönlich und seine
eigenen Angelegenheiten. Er kann also nicht vor dem Wiener Gericht die
25.000 abgetretenen Ansprüche anderer Verbraucher einbringen. Diese könnten
nur an ihrem eigenen Heimatort klagen und nicht via Schrems in Wien.
Weil das Privileg für Verbraucher eine Ausnahme von der allgemeinen Regel
sei, müsse es eng ausgelegt werden, so der EuGH. Nur derjenige sei im
Prozess ein „Verbraucher“, der direkt mit verklagten Unternehmen einen
Vertrag geschlossen hat. Schrems habe einen anderen Status, wenn er 25.000
abgetretene fremde Ansprüche geltend mache.
Was dahintersteht, hatte der EuGH-Generalanwalt im November in seinem
Schlussantrag deutlich gemacht. Das EU-Recht wolle zwar, dass Verbraucher
an ihrem Heimatort klagen können, aber nicht, dass sie sich den Gerichtsort
frei auswählen, indem sie ihre Ansprüche an jeweils örtliche Mittelsmänner
abtreten. Sonst würde bald nur noch dort geklagt, wo man sich die besten
Chancen verspreche. (Az.: C-498/16)
25 Jan 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Max Schrems
Datenschutz
Schwerpunkt Meta
Datenschutz
Schwerpunkt Meta
Schwerpunkt Meta
## ARTIKEL ZUM THEMA
Max Schrems über das Facebook-Urteil: „Von allen guten Geistern verlassen“
Der Jurist Max Schrems darf zwar keine Sammelklage gegen Facebook in Wien
einreichen, aber eine einzelne. Damit sei ein wichtiger Punkt geklärt, so
der Österreicher.
Datenschutzaktivist über digitale Spuren: „Keine Sau beschwert sich“
Wer hat die Macht über unsere Daten? Dies sei die essentielle Frage der
Zukunft, sagt der österreichische Jurist und Aktivist Max Schrems.
Klage gegen Online-Netzwerk: Max Schrems allein gegen Facebook
Der Datenschutzaktivist darf seinen Prozess zwar in Wien führen, aber nicht
als Sammelklage. Das meint EuGH-Generalanwalt Michal Bobek.
Debatte Datenschutz im Netz: Der Sieben-Punkte-Plan
Internetkonzerne scheinen übermächtig, doch digitaler Widerstand ist
möglich. Eine Anleitung zur Selbstermächtigung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.