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# taz.de -- Klage vor dem Europäischen Gerichtshof: Fanpage-Betreiber unter Dr…
> Sind Firmen mit Fanpages mitverantwortlich für Datenschutzverstöße von
> Facebook? Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde will das klären.
Bild: Daumen hoch: Vor dem EugH zeichnet sich ein Sieg für die Datenschützer …
HAMBURG taz | Für Betreiber von Facebook-Fanpages könnte der Europäische
Gerichtshof (EuGH) eine unangenehme Überraschung parat haben: Das Gericht
soll die Frage klären, ob Unternehmen, die Fanpages betreiben, auch für die
Datenschutzverstöße durch Facebook mitverantwortlich sind. Der
Generalanwalt hatte diese Frage in seinen Schlussanträgen schon bejaht.
Das wäre eine überraschende Wendung für das Unabhängige Landeszentrum für
Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel: Seit sechs Jahren
versucht es juristisch durchzusetzen, dass auch die Betreiber von
Facebook-Fanpages dafür verantwortlich sind, was mit den Daten ihrer
BesucherInnen geschieht.
Genauer geht es um die Frage, ob ein Unternehmen eine Facebook-Seite
betreiben darf, ohne sich darum zu kümmern, ob Facebook das
Datenschutzrecht einhält. Das ULD könnte dafür gesorgt haben, dass bald
nicht mehr nur das weltweit größte soziale Netzwerk für Datenschutzverstöße
belangt werden kann, sondern jeder einzelne Betreiber einer Fanpage. „Die
Fanpage-Betreiber können nicht mehr die Hände heben und sagen: ‚Wir haben
damit nichts zu tun‘“, sagt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht. Vor dem EuGH zeichnet sich nun ein Sieg für die
DatenschützerInnen ab. „Das ist europaweit zukunftsweisend“, sagt Marit
Hansen, Leiterin des ULD.
Begonnen hat der Rechtsstreit vor sechs Jahren. Damals hatte das
Landeszentrum der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, ein
privatrechtliches Bildungsunternehmen, das Betreiben einer Fanpage mit
immerhin 6.500 Fans auf Facebook untersagt. Das ULD bemängelte, dass weder
die Akademie noch Facebook die BesucherInnen dieser Fanpage darüber
informierten, dass Facebook mittels Cookies ihre personenbezogenen Daten
erhebe, diese für Werbezwecke nutze und verarbeite, um so
Besucherstatistiken für die Seitenbetreiberin zu generieren.
„Die Besucher realisieren nicht, was mit den Daten passiert“, sagt Dirks.
Durch das Einrichten der Fanpage leiste die Wirtschaftsakademie einen
aktiven und willentlichen Beitrag zur Erhebung von personenbezogenen Daten
durch Facebook. Die Wirtschafsakademie verwies jedoch darauf, dass die
Verantwortung dafür bei Facebook liege. Sowohl das Verwaltungsgericht als
auch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig urteilten zugunsten der
Wirtschaftsakademie. Dann landete das Verfahren beim
Bundesverwaltungsgericht.
Dort war man sich in einigen Punkten nicht ganz so sicher wie die
Vorgängerinstanzen und reichte den Fall an den EuGH für eine sogenannte
Vorabentscheidung weiter. Zwar läuft das Verfahren gegenwärtig noch,
allerdings hat der Generalanwalt Yves Bot dem Gericht bereits einen
Vorschlag für die anstehende Entscheidung ausgesprochen. In diesem
Schlussantrag plädierte er dafür, der Ansicht des Landeszentrums zu folgen.
„Häufig folgt das Gericht bei seiner Entscheidung diesen Schlussanträgen in
wesentlichen Punkten. Es ist aber nicht daran gebunden“, sagt Dirks. Falls
der EuGH und im folgenden auch das Bundesverwaltungsgericht dem
Generalanwalt folgt, wird das für die Fanpage-Betreiber gravierende Folgen
haben. „Die Fanpages sind dann, so wie sie heute betrieben werden,
rechtswidrig“, sagt Dirks. DatenschützerInnen können dann beschließen, dass
Fanpages abgeschaltet werden müssen. „Andernfalls droht ein Bußgeld von bis
zu 50.000 Euro“, sagt Dirks.
Bedeutend wird die anstehende Entscheidung sein, weil vor allem Unternehmen
ihre Kommunikation in weiten Teilen über die Facebook-Fanpages betreiben.
Die erhalten von Facebook den Zugang zu Besuchsstatistiken. Diese wiederum
werden anhand verschiedener Kriterien, die die Betreiber wählen, wie Alter
oder Geschlecht, personalisiert – die Betreiber erhalten also Informationen
über Gewohnheiten und Eigenschaften der Personen, die die Seite besuchen.
## Generalanwalt: Facebook kein verantwortungsfreier Raum
Selbst wenn die Wirtschaftsakademie keinen Zugang zu diesen Daten hätte,
sei die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht ausgeschlossen, meint
der Generalanwalt. „Das ist und war über all die Jahre auch unsere
Rechtsauffassung“, sagt Hansen. Somit gebe es künftig keinen
verantwortungsfreien Raum mehr in dem sozialen Netzwerk.
Deshalb gehen sowohl der ULD als auch Medienanwalt Dirks davon aus, dass
soziale Netzwerke wie Facebook ihr Geschäftsmodell ändern müssen. Wie genau
das aussehen wird, ist noch unklar. „Gut ist das auf jeden Fall für die
Konkurrenz, die sich bisher an Datenschutzregeln gehalten hat, aber davon
nicht profitiert hat“, sagt Hansen.
Wie EuGH-Sprecher Hartmut Ost mitteilt, dürfte noch im Januar mit einer
Entscheidung des Gerichts zu rechnen sein. Dann ist aus Sicht des ULD auch
genug Zeit mit dem Thema vergangen. „Seit sechs Jahren ruht wegen des
Verfahrens diese Datenschutzdiskussion. Da haben wir viel Zeit verloren“,
sagt Hansen.
9 Jan 2018
## AUTOREN
André Zuschlag
## TAGS
Datenschutz
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AGB
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