# taz.de -- Mehr Rechte für den BND: Datenfang künftig legal | |
> Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland besser schnüffeln dürfen. Das | |
> Kabinett will die Rechtsgrundlage für die Datenüberwachung schaffen. | |
Bild: Ohren auf: Keine Golfbälle sondern die BND-Abhöranlage in Bad Aibling | |
Freiburg taz | Die Bundesregierung will dem Bundesnachrichtendienst (BND) | |
Rechtssicherheit geben – ohne ihn einzuengen. Das sieht ein Gesetzentwurf | |
vor, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Europäer sollen vor dem | |
deutschen Auslandsgeheimdienst BND allerdings besser geschützt werden. | |
In der Folge des NSA-Skandals kam heraus, dass der BND mit der | |
Satellitenstation in Bad Aibling milliardenfach Datenverkehr im Nahen Osten | |
und Nordafrika abfing und an den US-Geheimdienst weiterleitete. Zudem hatte | |
der BND jahrelang im Programm „Eikonal“ den Internet-Knotenpunkt de-zix in | |
Frankfurt angezapft und die Daten ebenfalls der USA geliefert. | |
Rechtswissenschaftler wie Hans-Jürgen Papier, Expräsident des | |
Bundesverfassungsgerichts, erklärten daraufhin, dass der Dienst dafür eine | |
gesetzliche Grundlage benötige. | |
Die will die Regierung nun durch Ergänzung des BND-Gesetzes schaffen. Der | |
Dienst erhält die Befugnis, den Telefon- und Datenverkehr „von Ausländern | |
im Ausland“ zu überwachen. Voraussetzung ist etwa, dass so die | |
„Handlungsfähigkeit“ Deutschlands gewahrt werden kann. Bisher durfte der | |
BND nur den Datenverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland | |
kontrollieren. | |
Künftig muss das Kanzleramt bestimmen, welche „Telekommunikationsnetze“ | |
überwacht werden dürfen. Es darf auch nicht der gesamte Datenverkehr | |
gespeichert werden, vielmehr ist nur eine Filterung anhand von | |
„Suchbegriffen“ (Selektoren) zulässig, wobei es sich oft um | |
Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen handelt. Diese Beschränkungen gelten | |
aber nur, wenn die Überwachung „vom Inland aus“ erfolgt; wird etwa der | |
afghanische Datenverkehr von Afghanistan aus überwacht, muss das Kanzleramt | |
nicht zustimmen. | |
## Beanstandungen und Stichproben | |
Der Entwurf erlaubt auch den Austausch abgefangener Daten mit anderen | |
Staaten, etwa den USA. Über die Kooperationsvereinbarung muss zwar das | |
Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags informiert werden. | |
Seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich. | |
Im Frühjahr 2015 war zunächst bekannt geworden, dass der BND millionenfach | |
NSA-Selektoren eingesetzt und dabei auch EU-Institutionen überwacht hatte. | |
Später wurde öffentlich, dass sogar EU-Partner überwacht worden waren. | |
Dies sollte eigentlich verboten werden. Doch nun wird die Überwachung von | |
EU-Einrichtungen, EU-Staaten und EU-Bürgern im Ausland möglich bleiben – | |
unter anderem bei Vorgängen von „besonderer Relevanz für die Sicherheit der | |
Bundesrepublik Deutschland“. | |
Für den Schutz der EU-Partner soll in Karlsruhe ein neues Kontrollgremium | |
eingerichtet werden, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt | |
besteht. Es kann Maßnahmen nachträglich beanstanden, aber auch Stichproben | |
machen. Das „Unabhängige Gremium“ soll mindestens alle drei Monate tagen. | |
28 Jun 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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