| # taz.de -- Mehr Rechte für den BND: Datenfang künftig legal | |
| > Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland besser schnüffeln dürfen. Das | |
| > Kabinett will die Rechtsgrundlage für die Datenüberwachung schaffen. | |
| Bild: Ohren auf: Keine Golfbälle sondern die BND-Abhöranlage in Bad Aibling | |
| Freiburg taz | Die Bundesregierung will dem Bundesnachrichtendienst (BND) | |
| Rechtssicherheit geben – ohne ihn einzuengen. Das sieht ein Gesetzentwurf | |
| vor, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Europäer sollen vor dem | |
| deutschen Auslandsgeheimdienst BND allerdings besser geschützt werden. | |
| In der Folge des NSA-Skandals kam heraus, dass der BND mit der | |
| Satellitenstation in Bad Aibling milliardenfach Datenverkehr im Nahen Osten | |
| und Nordafrika abfing und an den US-Geheimdienst weiterleitete. Zudem hatte | |
| der BND jahrelang im Programm „Eikonal“ den Internet-Knotenpunkt de-zix in | |
| Frankfurt angezapft und die Daten ebenfalls der USA geliefert. | |
| Rechtswissenschaftler wie Hans-Jürgen Papier, Expräsident des | |
| Bundesverfassungsgerichts, erklärten daraufhin, dass der Dienst dafür eine | |
| gesetzliche Grundlage benötige. | |
| Die will die Regierung nun durch Ergänzung des BND-Gesetzes schaffen. Der | |
| Dienst erhält die Befugnis, den Telefon- und Datenverkehr „von Ausländern | |
| im Ausland“ zu überwachen. Voraussetzung ist etwa, dass so die | |
| „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands gewahrt werden kann. Bisher durfte der | |
| BND nur den Datenverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland | |
| kontrollieren. | |
| Künftig muss das Kanzleramt bestimmen, welche „Telekommunikationsnetze“ | |
| überwacht werden dürfen. Es darf auch nicht der gesamte Datenverkehr | |
| gespeichert werden, vielmehr ist nur eine Filterung anhand von | |
| „Suchbegriffen“ (Selektoren) zulässig, wobei es sich oft um | |
| Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen handelt. Diese Beschränkungen gelten | |
| aber nur, wenn die Überwachung „vom Inland aus“ erfolgt; wird etwa der | |
| afghanische Datenverkehr von Afghanistan aus überwacht, muss das Kanzleramt | |
| nicht zustimmen. | |
| ## Beanstandungen und Stichproben | |
| Der Entwurf erlaubt auch den Austausch abgefangener Daten mit anderen | |
| Staaten, etwa den USA. Über die Kooperationsvereinbarung muss zwar das | |
| Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags informiert werden. | |
| Seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich. | |
| Im Frühjahr 2015 war zunächst bekannt geworden, dass der BND millionenfach | |
| NSA-Selektoren eingesetzt und dabei auch EU-Institutionen überwacht hatte. | |
| Später wurde öffentlich, dass sogar EU-Partner überwacht worden waren. | |
| Dies sollte eigentlich verboten werden. Doch nun wird die Überwachung von | |
| EU-Einrichtungen, EU-Staaten und EU-Bürgern im Ausland möglich bleiben – | |
| unter anderem bei Vorgängen von „besonderer Relevanz für die Sicherheit der | |
| Bundesrepublik Deutschland“. | |
| Für den Schutz der EU-Partner soll in Karlsruhe ein neues Kontrollgremium | |
| eingerichtet werden, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt | |
| besteht. Es kann Maßnahmen nachträglich beanstanden, aber auch Stichproben | |
| machen. Das „Unabhängige Gremium“ soll mindestens alle drei Monate tagen. | |
| 28 Jun 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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