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# taz.de -- Mehr Rechte für den BND: Datenfang künftig legal
> Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland besser schnüffeln dürfen. Das
> Kabinett will die Rechtsgrundlage für die Datenüberwachung schaffen.
Bild: Ohren auf: Keine Golfbälle sondern die BND-Abhöranlage in Bad Aibling
Freiburg taz | Die Bundesregierung will dem Bundesnachrichtendienst (BND)
Rechtssicherheit geben – ohne ihn einzuengen. Das sieht ein Gesetzentwurf
vor, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Europäer sollen vor dem
deutschen Auslandsgeheimdienst BND allerdings besser geschützt werden.
In der Folge des NSA-Skandals kam heraus, dass der BND mit der
Satellitenstation in Bad Aibling milliardenfach Datenverkehr im Nahen Osten
und Nordafrika abfing und an den US-Geheimdienst weiterleitete. Zudem hatte
der BND jahrelang im Programm „Eikonal“ den Internet-Knotenpunkt de-zix in
Frankfurt angezapft und die Daten ebenfalls der USA geliefert.
Rechtswissenschaftler wie Hans-Jürgen Papier, Expräsident des
Bundesverfassungsgerichts, erklärten daraufhin, dass der Dienst dafür eine
gesetzliche Grundlage benötige.
Die will die Regierung nun durch Ergänzung des BND-Gesetzes schaffen. Der
Dienst erhält die Befugnis, den Telefon- und Datenverkehr „von Ausländern
im Ausland“ zu überwachen. Voraussetzung ist etwa, dass so die
„Handlungsfähigkeit“ Deutschlands gewahrt werden kann. Bisher durfte der
BND nur den Datenverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland
kontrollieren.
Künftig muss das Kanzleramt bestimmen, welche „Telekommunikationsnetze“
überwacht werden dürfen. Es darf auch nicht der gesamte Datenverkehr
gespeichert werden, vielmehr ist nur eine Filterung anhand von
„Suchbegriffen“ (Selektoren) zulässig, wobei es sich oft um
Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen handelt. Diese Beschränkungen gelten
aber nur, wenn die Überwachung „vom Inland aus“ erfolgt; wird etwa der
afghanische Datenverkehr von Afghanistan aus überwacht, muss das Kanzleramt
nicht zustimmen.
## Beanstandungen und Stichproben
Der Entwurf erlaubt auch den Austausch abgefangener Daten mit anderen
Staaten, etwa den USA. Über die Kooperationsvereinbarung muss zwar das
Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags informiert werden.
Seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich.
Im Frühjahr 2015 war zunächst bekannt geworden, dass der BND millionenfach
NSA-Selektoren eingesetzt und dabei auch EU-Institutionen überwacht hatte.
Später wurde öffentlich, dass sogar EU-Partner überwacht worden waren.
Dies sollte eigentlich verboten werden. Doch nun wird die Überwachung von
EU-Einrichtungen, EU-Staaten und EU-Bürgern im Ausland möglich bleiben –
unter anderem bei Vorgängen von „besonderer Relevanz für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland“.
Für den Schutz der EU-Partner soll in Karlsruhe ein neues Kontrollgremium
eingerichtet werden, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt
besteht. Es kann Maßnahmen nachträglich beanstanden, aber auch Stichproben
machen. Das „Unabhängige Gremium“ soll mindestens alle drei Monate tagen.
28 Jun 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BND
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Daten
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