# taz.de -- IS in Syrien: Linke klagt gegen Bundeswehr-Einsatz | |
> Die Oppositionsfraktion will den Militäreinsatz gegen den „Islamischen | |
> Staat“ in Syrien stoppen. Sie hält ihn für verfassungswidrig. | |
Bild: Bundeswehr-Einsatz in Syrien: Die Linke möchte das nicht | |
Karlsruhe taz | Die Linke klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen den | |
Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Der Bundestag hätte dem Anti-IS-Einsatz | |
nicht zustimmen dürfen, heißt es in der 121-seitigen Klageschrift, die der | |
taz vorliegt. | |
Nach den IS-Anschlägen von Paris beschloss die Bundesregierung, sich in | |
Syrien militärisch am Kampf gegen die Terrororganisation zu beteiligen. Der | |
Bundestag erteilte daraufhin am 4. Januar ein Mandat für den Einsatz von | |
Tornado-Aufklärungsflugzeugen, einem Tankflugzeug, einer Fregatte und bis | |
zu 1.200 Soldaten. | |
Nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung müssen Bundeswehreinsätze im | |
Ausland entweder im Rahmen eines „Systems gegenseitiger kollektiver | |
Sicherheit“ erfolgen oder der Verteidigung dienen. Der Bundestag erklärte | |
in seinem Mandat, der Syrien-Einsatz erfolge „im Rahmen und nach den Regeln | |
eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Gemeint war die | |
UN-Charta, die das Recht auf kollektive Selbstverteidigung bekräftigt. | |
Die Linke hält den Syrien-Einsatz jedoch für verfassungswidrig. Zwar sei | |
die UNO ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Aber der | |
Anti-IS-Einsatz finde gerade nicht im Rahmen der UNO statt. Denn die | |
IS-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ermächtigten nicht zum Einsatz | |
militärischer Gewalt, so die Linke. Und das Selbstverteidigungsrecht sei | |
nicht durch den UN-Vertrag eingeführt worden, sondern bestehe unabhängig | |
vom UN-System. | |
Auch die grundgesetzliche Befugnis, die Bundeswehr zur „Verteidigung“ | |
einzusetzen, passe nicht. Das Selbstverteidigungsrecht setze nämlich den | |
Angriff eines Staates voraus, während der IS nur eine Terrororganisation | |
sei. | |
## Diese Klage ist nicht vorgesehen | |
In der Sache hätte die Klage der Linken wohl gute Erfolgsaussichten – wenn | |
das Verfassungsgericht sie für zulässig hält. Eigentlich können Fraktionen | |
bisher nur dann gegen Militäreinsätze klagen, wenn der Bundestag übergangen | |
wurde. Klagen sind aber nicht vorgesehen, wenn die Minderheit die | |
Zustimmung der Mehrheit für verfassungswidrig hält. | |
Die Linke glaubt jedoch, sie habe in ihrer Organklage, die vom renommierten | |
Kieler Anwalt Wolfgang Ewer formuliert wurde, einen Kniff gefunden. Sie | |
argumentiert, dass für die Teilnahme am IS-Einsatz ein Gesetz erforderlich | |
gewesen wäre, das aber fehle, weshalb die Rechte der Abgeordneten trotz | |
Beteiligung verletzt wurden. | |
Die Grünen haben sich der Klage der Linken nicht angeschlossen. Denn sie | |
sehen derzeit keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. | |
Sie haben deshalb im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, um | |
Klagen der Opposition gegen Bundeswehr-Mandate des Bundestags künftig zu | |
ermöglichen. | |
21 Jun 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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