# taz.de -- Bundeswehreinsatz in Syrien: Karlsruhe will nicht prüfen | |
> Bundesverfassungsgericht hält die Organklage der Links-Fraktion gegen den | |
> Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr für unzulässig. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage der Linken gegen den Tornad… | |
KARLSRUHE taz | Die Linke im Bundestag ist mit einer Organklage gegen den | |
Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Syrien gescheitert. Das | |
Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage als unzulässig ab. Es gebe keine | |
passende Klageart für solche Anliegen. Deshalb könne das Gericht die Klage | |
inhaltlich gar nicht prüfen. | |
Auslöser des Einsatzes waren die Pariser IS-Anschläge im November 2015. | |
Anschließend fand sich eine „Internationale Allianz“ zusammen, um den IS in | |
seinen damaligen Herrschaftsgebieten in Syrien und im Irak zu bekämpfen. | |
Die Bundeswehr beteiligt sich daran hauptsächlich mit Tornado-Flugzeugen | |
und AWACS-Einheiten zur Luftraumüberwachung. | |
Rechtlich zulässig sind Bundeswehr-Einsätze im Ausland nur, wenn sie der | |
Verteidigung dienen oder in einem System gegenseitiger kollektiver | |
Sicherheit stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1994 | |
entschieden und zusätzlich die Zustimmung des Bundestags verlangt. Die | |
Bundesregierung argumentierte, man unterstütze Frankreich und Syrien bei | |
ihrer Selbstverteidigung gegen den IS. Außerdem sei die Anti-IS-Allianz ein | |
System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. | |
Die Links-Fraktion im Bundestag hielt diese Begründungen für abwegig. Die | |
lockere Anti-IS-Allianz könne nicht mit einer festen Gemeinschaft wie der | |
UNO oder der Nato gleichgesetzt werden. 2016 erhob die Linksfraktion | |
deshalb Organklage gegen die Bundesregierung und den Bundestag. Der | |
Bundestag hatte dem Einsatz zwar im Dezember 2015 mit 445 zu 145 Stimmen | |
zugestimmt. Diese Zustimmung sei jedoch, so die Linke, verfassungswidrig, | |
weil die grundgesetzlichen Anforderungen an einen Auslandseinsatz der | |
Bundeswehr nicht erfüllt seien. | |
## Genügt die Bitte Frankreichs um Hilfe? | |
[1][Mehr als drei Jahre später] erklärte das Bundesverfassungsgericht nun | |
die Klage der Linken für unzulässig. Mit einer Organklage könnte die Linke | |
nur Rechte ihrer Fraktion oder Rechte des Bundestags geltend machen. Das | |
passe hier aber nicht. Der Bundestag war von der Regierung ja gefragt | |
worden und hatte zugestimmt. Dass die Linke den Einsatz und damit die | |
Zustimmung des Parlaments für verfassungswidrig hält, sei eine ganz andere | |
Kritik, für die es keine passende Klageart gebe. Die Organklage ermögliche | |
„keine allgemeine Verfassungsaufsicht“, so die Verfassungsrichter. | |
Mit diesem Argument hat das Bundesverfassungsgericht nicht zum ersten Mal | |
eine Klage der Linken gegen Bundeswehreinsätze im Ausland für unzulässig | |
erklärt. Die Linke hatte die Richter deshalb ausdrücklich zu einer | |
großzügigen Auslegung der Organklage aufgefordert und allerlei trickreiche | |
Hilfsargumente geliefert. Es könne nicht sein, dass Regierung und | |
Parlamentsmehrheit mit der Bundeswehr machen könnten, was sie wollen. Doch | |
die Verfassungsrichter blieben bei ihrer Linie. Nur wenn im Grundgesetz | |
eine passende Klageart eingeführt wird, sind sie bereit, Auslandseinsätze | |
der Bundeswehr auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. | |
Damit bleiben viele rechtliche Zweifelsfragen ungeklärt: Kann die | |
Anti-IS-Koalition als System gegenseitiger kollektiver Sicherheit | |
eingestuft werden? Ist der Militäreinsatz gegen den IS vielleicht durch | |
eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gedeckt? Genügt die Bitte | |
Frankreichs oder des Irak um Hilfe, um den Einsatz als „Verteidigung“ | |
verfassungsrechtlich zu legitimieren? Sind Terrormilizen wie der IS | |
überhaupt taugliche Angreifer im Sinne des Völkerrechts? | |
Nur an einem Punkt gab das Bundesverfassungsgericht einen inhaltlichen | |
Fingerzeig. Anders als noch 2007 ist man nun bereit, auch die Europäische | |
Union (EU) als System kollektiver Sicherheit zu akzeptieren. Dies sei | |
zumindest „vertretbar“, so die Richter. Damit wäre aber wohl auch der | |
Anti-IS-Einsatz grundgesetzkonform. Denn Frankreich hatte sich auch auf | |
einen „Beistandsfall“ nach Artikel 42 EU-Vertrag berufen und alle | |
EU-Staaten hatten Frankreich Unterstützung zugesagt. | |
(Az.: 2 BvE 2/16) | |
10 Oct 2019 | |
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[1] /Bundeswehr-Einsatz-ueber-Syrien/!5429813 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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