# taz.de -- Ferienwohnungen in Berlin: VermieterInnen klagen gegen Verbot | |
> Am Mittwoch werden erstmals Klagen am Berliner Verwaltungsgericht | |
> verhandelt. VermieterInnen sehen verfassungsrechtliche Bedenken. | |
Bild: Ist das Verbot von Ferienwohnungen der Schlüssel für einen entspannten … | |
Der Kampf gegen Ferienwohnungen hat für den Senat hohen symbolischen Wert. | |
Doch nur fünf Wochen nach deren faktischem Verbot könnte es damit schon | |
wieder vorbei sein. Am Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht vier | |
Klagen von gewerblichen VermieterInnen, die das Verbot zum Kippen bringen | |
könnten. | |
Rund 23.000 Ferienwohnungen werden laut einer Untersuchung der Berliner | |
Verwaltung angeboten. Das entspricht 1,2 Prozent aller 1,9 Millionen | |
Wohnungen in Berlin. Schon seit dem 1. Mai 2014 ist die Vermietung von | |
Ferienwohnungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung vom zuständigen | |
Bezirksamt zulässig. Das regelt das sogenannte | |
Zweckentfremdungsverbotsgesetz. | |
Eine zweijährige Übergangsfrist ermöglichte es den Vermieterinnen jedoch, | |
angezeigte Wohnungen auch ohne Genehmigung weiter zu vermieten. 6.300 | |
VermieterInnen machten davon Gebrauch. Seit dem 1. Mai 2016 ist auch diese | |
Frist ausgelaufen. Somit wird der Großteil der Ferienwohnungen seitdem | |
illegal angeboten. | |
## Verfassungsrechtliche Zweifel | |
Die KlägerInnen gegen das Gesetz haben verfassungsrechtliche Bedenken. In | |
jedem der Verfahren geht es um nur eine Wohnung, die von den | |
EigentümerInnen nicht selbst genutzt, sondern als Ferienwohnung vermietet | |
wird. Doch „wenn das Gericht verfassungsrechtliche Zweifel äußert, wird es | |
am Mittwoch kein Urteil geben“, sagt Gerichtssprecher Stephan Groscurth. | |
„Dann wird das Gesetz dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht zur Prüfung | |
vorgelegt.“ Eine Einschätzung, ob das Gesetz vor dem Gericht Bestand haben | |
wird, wollte Groscurth der taz nicht geben. | |
Das Gesetz habe gravierende Mängel, sagt der ehemalige Präsident des | |
Berliner Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan. Es sei nicht | |
verhältnismäßig, weil es das Problem knappen Wohnraums kaum lösen könne. | |
Die Belastungen für die VermieterInnen stünden in keinem vernünftigen | |
Verhältnis zu den Vorteilen für die Allgemeinheit. Das | |
Zweckentfremdungsverbotsgesetz sei „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, | |
argumentiert auch der Anwalt der Onlineplattform Wimdu, Peter Vida. Sie | |
steht hinter einer der KlägerInnen. | |
Die Bedenken sind erst mal berechtigt. Kann ein Ferienwohnungsverbot | |
tatsächlich zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, wenn es | |
lediglich 1,2 Prozent aller Wohnungen Berlins betrifft? | |
## Leerstand ist auch verboten | |
Das Gesetz verbiete mehr als nur das Vermieten von Ferienwohnungen, sagt | |
Katrin Lompscher, Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion im | |
Abgeordnetenhaus. Wohnraum, der länger als sechs Monate leer steht, fällt | |
zum Beispiel auch unter Zweckentfremdung und ist grundsätzlich verboten. | |
Eine Erfassung und Kontrolle fände aber nicht statt. Sie fordert ein | |
Monitoring-System zur Aufzeichnung von Leerstand sowie eine Verkürzung der | |
Regelung auf drei Monate. | |
Der Berliner Mieterverein sieht die Voraussetzungen für das Verbot als | |
gegeben, denn die Mangellage an Wohnraum sei unstrittig. „Wir sind | |
optimistisch, dass die vier Vermieter mit ihrem Anliegen nicht durchdringen | |
werden“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Niemand werde in seinen | |
Eigentumsrechten „derart beschnitten, dass ihm die Insolvenz drohen würde“, | |
sagt er. Die KlägerInnen sehen jedoch Verstöße gegen die Berufs- und die | |
Eigentumsfreiheit sowie eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. | |
Die Wohnungen werden meist über Onlineportale wie Wimdu oder Airbnb | |
angeboten. Im Gegensatz zu Wimdu hat Airbnb nichts mit der Klage zu tun. | |
„Die Ansichten von Airbnb und der Stadt liegen gar nicht so weit | |
auseinander“, sagt Julian Trautwein, der Sprecher von Airbnb für | |
Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er betont indes, dass das | |
gelegentliche Vermieten der eigenen Wohnung seiner Ansicht nach keinen | |
negativen Einfluss auf den Wohnungsmarkt habe und kein Zweckentfremden von | |
Wohnraum sei. | |
## Alles Auslegungssache | |
Allerdings gebe es Unklarheit bei der Auslegung des Gesetzes. Wann eine | |
Wohnung von den jeweiligen Bezirken als Ferienwohnung angesehen wird, | |
darüber herrscht Uneinigkeit, [1][wie auch eine taz-Recherche belegt]. Laut | |
Trautwein „haben widersprüchliche Aussagen verschiedener Vertreter des | |
Senats in den letzten Wochen für weitere Unsicherheiten gesorgt“. | |
„Es ist enorm, wie unterschiedlich die Auslegung ist“, sagt auch Lompscher | |
von der Linksfraktion. Die rechtlichen Voraussetzungen seien aber klar | |
genug. Der Senat müsse nun auf Plattformen wie Airbnb zugehen und eine | |
Offenlegung der Angebote fordern. | |
Airbnb ist seit einer Gesetzesverschärfung im März dazu verpflichtet, auf | |
Anfrage des Senats Auskunft über die Daten von VermieterInnen zu geben. | |
Bisher habe der Senat jedoch, nach Angaben von Airbnb, keine Anfrage | |
gestellt. Wird den KlägerInnen Mittwoch bescheinigt, dass deren | |
Ferienwohnungen unter das Verbot fallen, bringt das Klarheit für | |
kommerzielle Vermietungen. Für eine eindeutige und entschlossene Umsetzung | |
des Verbots wäre das ein Anfang. | |
8 Jun 2016 | |
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## AUTOREN | |
Sophie Schmalz | |
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