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# taz.de -- Airbnb zum Ferienwohnungsverbot: „Gastgeber haben Angst bekommen�…
> Seit fünf Wochen ist es in Berlin verboten, Wohnungen als Ferienwohnungen
> zu vermieten. Was hat sich damit für das Portal Airbnb geändert?
Bild: Wann darf die eigene Wohnung vermietet werden? Eine Frage, viele Antworte…
taz: Herr Trautwein, Airbnb ist seit dem Verbot für Ferienwohnungen dazu
verpflichtet Auskunft über Angebote und Daten der VermieterInnen an den
Senat zu geben. Ist das bereits passiert?
Julian Trautwein: Nein, wir haben bisher keine formelle Anfrage für private
Daten unserer Nutzer erhalten.
Gab es informelle Anfragen?
Nein wir haben noch keine Anfrage erhalten. Aber wir veröffentlichen
regelmäßig anonymisierte Daten über die Airbnb Community in Berlin. Das
werden wir auch weiterhin machen. Die Privatsphäre und Daten unserer Nutzer
werden wir jedoch schützen.
Wird Airbnb die Daten herausgeben, wenn der Senat danach fragt?
Dann werden wir erstmal prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit
deutschem und internationalem Recht vereinbar ist. Ich gehe davon aus, dass
persönliche Nutzerdaten nicht leichtfertig geteilt werden.
Erste Klagen von VermieterInnen gegen das Zweckentfremdungsverbot werden am
Mittwoch am Verwaltungsgericht Mitte verhandelt. Steht Airbnb, so wie das
Online-Portal Wimdu, hinter einem der Kläger?
Nein, das tun wir nicht. Wir haben mit diesen Klagen nichts zu tun. Auch
wenn das in der Presse bereits anders dargestellt wurde. Wir setzen auf
einen partnerschaftlichen Austausch mit der Stadt.
Wie steht Airbnb zu den Klagen?
Wir sind gespannt auf das Urteil. Das ist auch für uns relevant, das ist ja
klar. Ich denke unsere Ansichten und die Ansichten der Stadt liegen gar
nicht so weit auseinander.
Also will Airbnb, so wie die Stadt auch, dass der knappe Wohnraum
ausschließlich zum Wohnen genutzt wird?
Das Verbot zielt darauf ab, zweckentfremdeten Wohnraum in den Wohnungsmarkt
zurück zu führen. Wir teilen die Ansicht, dass ausreichend Wohnraum für die
Berliner Bürger zur Verfügung stehen muss. Auf Airbnb gibt es für Berlin
Stand Mai 18.000 Angebote von Unterkünften, also von ganzen Wohnungen oder
einzelnen Zimmern. Das entspricht nicht mal einem Prozent des
Wohnungsmarktes. Das gelegentliche Teilen der eigenen Wohnung, das Home
Sharing, hat keinen negativen Einfluss auf den Wohnungsmarkt oder die
Miethöhen und ist keine Zweckentfremdung von Wohnraum.
… mit Home-Sharing meinen Sie, das Vermieten von ansonsten selbst bewohntem
Wohnraum. Es soll auch weiterhin erlaubt sein, wenn es nur zeitweise und zu
angemessenen Mietkonditionen angeboten wird. Was tut Airbnb dafür, dass
alle anderen Angebote von der Plattform verschwinden?
Erstmal glauben wir, dass es eine klare Differenzierung von kommerziellen
Angeboten und Home-Sharing geben muss, so wie es sie schon in vielen
internationalen Metropolen gibt. Airbnb ist eine offene Plattform und nicht
der Anbieter der Unterkünfte. Wir möchten auch in Berlin zur Klärung der
Situation beitragen und zusammen mit dem Senat an solchen Regeln arbeiten,
dazu gehört auch sich gegen in Berlin unerwünschte kommerzielle Betreiber
zu wenden.
Es gibt also noch Klärungsbedarf auf Gesetzesebene?
Bei der Anwendung des Gesetzes herrscht Unklarheit. Widersprüchliche
Aussagen zur Anwendung des Gesetzes von verschiedenen Vertretern des
Berliner Senats haben in den letzten Wochen für noch weitere Unklarheiten
gesorgt.
Hat Airbnb kommerziellen Anbietern von Ferienwohnungen seit dem Verbot
gekündigt?
Nein. Wir führen routinemäßig Initiativen zur Qualitätssicherung durch.
Ist die Anzahl der Angebote seit dem Verbot gesunken?
Natürlich hat das Gesetz auch Auswirkungen auf unsere Gastgeber gezeigt.
Aber es gibt immer Schwankungen.
Was hat sich seit dem Verbot für Airbnb verändert?
Ob das Verbot bereits Auswirkungen auf unsere Plattform hatte, können wir
nicht sagen. Aber natürlich haben einige Gastgeber auch aus Angst ihr
Inserat deaktiviert, gleichzeitig sind neue Gastgeber dazugekommen.
In die andere Richtung gefragt: Führen die Airbnb-Angebote zu einem
unfairen Wettbewerb für die Hotelbranche? Dort gelten Auflagen, die von
Brandschutz bis hin zur Hygiene reichen.
Nein. Viele Gäste, die über Airbnb in die Stadt kommen, wären ohne uns die
Reise erst gar nicht angetreten. Wir haben eine ganz andere Nutzergruppe
als die Hotellerie. Wir ermöglichen es vielen Gästen überhaupt erst nach
Berlin zu kommen. Zudem ist jemand, der sein eigenes Zuhause temporär und
sporadisch an Gäste vermietet, nicht mit einem professionellen Hotelbetrieb
gleichzusetzen. Außerdem jagt in der Hotelbranche eine Rekordzahl die
andere. Von Rekordumsätzen bis hin zu Neueröffnungen. Es sieht nicht danach
aus, als ob es der Hotellerie schlecht gehen würde. Aber auch die
Hotelbranche verändert sich momentan. Es gibt verschiedene neue Konzepte
und Hotelprojekte, die nun möblierte Apartments mit Hotelservice anbieten.
8 Jun 2016
## AUTOREN
Sophie Schmalz
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